Wir suchen für unseren Dienstort Starnberg mehrere
Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen (w/m/d) als Küchenhilfskraft und für die Raumpflege
Bewerbungsschluss: 18.07.2025
Unsere Aufgabe ist:
Informationen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung zu beschaffen, auszuwerten und der Bundesregierung in Form von Meldungen, Analysen und Briefings zur Verfügung zu stellen.
- Raumpflegearbeiten im Innenbereich von
- Wohnheimzimmern einschließlich Bettwäschewechsel
- Wäschepflege, insbesondere Waschen von Tisch‑/Bettwäsche sowie Handtüchern und Vorhängen
- Bügeln mit Bügelmaschine
- Reinigen von Küche und Küchennebenräumen und zugehörigen Sanitärbereichen
- Reinigen von Seminarräumen
- Reinigung von Verglasungen im Innenbereich
- Abfallentsorgung
- Mitwirkung bei Feststellung des Bedarfs an Reinigungsmitteln und deren Lagerung
- Tätigkeiten als Küchenhilfskraft
- Mithilfe bei der
- Vor- und Zubereitung von Speisen und Getränken
- Ausgabe von Speisen und Getränken
- Geschirrreinigung
Wir setzen grundsätzlich die Bereitschaft voraus, sich schnell und eigenständig in neue Fachbereiche und Aufgabenstellungen einzuarbeiten.
- Zwingende Voraussetzungen:
- die deutsche Staatsangehörigkeit
- die Bereitschaft, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) auf Grundlage des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) zu unterziehen.
- Wünschenswerte Voraussetzungen:
- Erfahrung auf dem Gebiet der Haushalts- und Gebäudereinigung
- Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit
- Teamfähigkeit
- Leistungsbereitschaft
- Mitarbeit bei einem besonderen Arbeitgeber mit äußerst vielfältigen Tätigkeitsfeldern
- Einstellung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund) in der Entgeltgruppe 3
- Einstellung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
- Prüfung und gegebenenfalls Anerkennung Ihrer Berufserfahrung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des § 16 TVöD
- Zahlung einer monatlichen Sonderzulage für Beschäftigte der Nachrichtendienste des Bundes
- jährliche tarifliche Sonderzahlung (13. Monatsgehalt)
- 30 Tage Urlaub
- 24.12. und 31.12. als arbeitsfreie Tage
- betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
- kollegiales, von Teamarbeit geprägtes Arbeitsumfeld
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitgestaltung und die grundsätzliche Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu nehmen
Kontaktperson:
Bundesnachrichtendienst HR Team