Prämiensparvertrag: BGH entscheidet, Sparkassen müssen zahlen - JUSTUS Rechtsanwälte
Prämiensparvertrag: BGH entscheidet, Sparkassen müssen zahlen - JUSTUS Rechtsanwälte

Prämiensparvertrag: BGH entscheidet, Sparkassen müssen zahlen - JUSTUS Rechtsanwälte

Berlin Vollzeit 36000 - 60000 € / Jahr (geschätzt) Kein Home Office möglich
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Auf einen Blick

  • Aufgaben: Help clients claim back average €3000 from Sparkassen for unfair interest rates.
  • Arbeitgeber: JUSTUS Rechtsanwälte specializes in banking and capital market law.
  • Mitarbeitervorteile: Free initial consultation and expert legal advice.
  • Warum dieser Job: Join a team making a real impact on people's finances and rights.
  • Gewünschte Qualifikationen: No specific qualifications required; just a passion for helping others.
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Das voraussichtliche Gehalt liegt zwischen 36000 - 60000 € pro Jahr.

Der für Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6.10.2021 über die Musterfeststellungsklage zu Zinsanpassungsklauseln in einem Prämiensparvertrag der Sparkasse entschieden.

Jetzt die Zinserstattungen von durchschnittlich 3000,- € von der Sparkasse geltend machen. Fragen Sie kostenfrei einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Viele Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken haben in den ihren Kunden in der Vergangenheit Sparverträge angeboten, in denen neben einer variablen Verzinsung der Spareinlage zusätzlich eine verzinsliche Prämie vorgesehen war.

Der für Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6.10.2021 über die Musterfeststellungsklage zu Zinsanpassungsklauseln in einem Prämiensparvertrag der Sparkasse entschieden.

Jetzt die Zinserstattungen von durchschnittlich 3000,- € von der Sparkasse geltend machen. Fragen Sie kostenfrei einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Erstberatung

Viele Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken haben in den ihren Kunden in der Vergangenheit Sparverträge angeboten, in denen neben einer variablen Verzinsung der Spareinlage zusätzlich eine verzinsliche Prämie vorgesehen war.

Prämiensparer können im Schnitt 3000,- € pro Prämiensparvertrag von Sparkassen fordern

Zinsanpassungsklausel in Prämiensparvertrag der Sparkassen unwirksam:

Hierbei haben Sparkassen in den Vertragsformularen in der Regel vereinbart:

“Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit ..% p.a. verzinst.

Und in die Bedingungen zum Sparverkehr wurde weiter festgelegt:

“Soweit nichts anderes vereinbart ist, vergütet die Sparkasse dem Kunden den von ihr jeweils durch Aushang im Kassenraum bekannt gegebenen Zinssatz. Für bestehende Spareinlagen tritt eine Änderung des Zinssatzes, unabhängig von einer Kündigungsfrist, mit der Änderung des Aushangs in Kraft, sofern nichts anderes vereinbart ist.”

Diese Regelung zur Änderung des variablen Zinssatzes wurde durch die Musterklage angegriffen.

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die angegriffene Klausel wegen eines Verstoßes gegen § 308 NR. 4 BGB unwirksam ist. Er ist der Ansicht, dass der gültige Zinssatz im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung festgelegt werden muss.

Prämiensparvertrag: Kunden können durchschnittlich 3000,- € zurück fordern

Er hat ebenso entschieden, dass Ansprüche auf weitere Zinsbeträge erst mit Beendigung des Sparvertrages fällig werden. Dadurch können Prämiensparer Zinsen für den gesamten Vertrag zurück fordern. Nach Schätzung der Verbraucherzentrale Sachsen sind dies im Schnitt 3000,- € pro Vertrag.

Um die Referenzwerte für die Festlegung des Zinssatzes zu bestimmen, hat der BGH das Verfahren an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.

Durch diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann es bei Kunden, die Sparverträge abgeschlossen haben, zu erheblichen Zinsnachzahlungen kommen. Diese sollten sich, auch wenn die Prämiensparverträge bereits beendet sind, anwaltlich beraten lassen.

Sparer, die bei ihren Sparkassen oder Banken Prämiensparverträge abgeschlossen haben, sollten diese von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

OLG Dresden: Musterklage gegen Sparkasse Leipzig in erster Instanz erfolgreich

Die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig war in erster Instanz amOberlandesgerichtDresden erfolgreich. Ihr hatten sich 2019 über 950 Verbraucherinnen und Verbrauchern angeschlossen, die mit der Bank um die Berechnung von Zinsnachzahlungen aus langjährigen variablen Prämiensparverträgen stritten. Das Gericht erklärte die entsprechenden Zinsanspassungsklauseln 2020 für unwirksam.Die Revision wurde aber zugelassen.

Landgericht Frankfurt/Oder verurteilt die Sparkasse Märkisch-Oderland

Laut Presseberichten ist die Sparkasse Märkisch-Oderland (MOL) bei einem Prämiensparvertrag zur Zahlung von rund 7.500,00 € an Zinsen verurteilt worden. Die 9. Zivilkammer (Bankenkammer) des Landgerichts Frankfurt/Oder verurteilte die Sparkasse MOL mit Urteil vom 02.11.2021 zur Zahlung von 7.429,90 € (Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Das Gericht hat sich bei der Bestimmung der Zinserstattung der gutachterlichen Berechnung der Verbraucherzentrale angeschlossen.

Landgericht Regensburg mit Urteil vom 15.10.2021

Das Landgericht Regensburg hat laut Pressemitteilung einer Kollegin mit Urteil vom 15.10.2021 (Az. 83 O 2990/20 Fin, noch nicht rechtskräftig) die Sparkasse im Landkreis Cham zur Nachzahlung von Zinsen für einen gekündigten Prämiensparvertrag in Höhe von über EUR 12.000,00 verurteilt.

Das Gericht hat der Klägerin die volle Zinsnachforderung in Höhe von über EUR 12.000,00 zuerkannt und die Sparkasse verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Referenzzins für Prämiensparvertrag kann Zinsreihe WX4260 sein

Damit ist das Landgericht Regensburg als eines der ersten Landgerichte dem aktuellen Urteil des BGH vom 06.10.2021 (Az. XI ZR 234/20) gefolgt und hat darüber hinaus bestätigt, dass die Heranziehung der Zinsreihe WX4260 als Referenzzins für die Zinsnachberechnung sachgerecht ist.

Was können Prämiensparer nun tun?

Die Sparkassen haben ihre Kunden bei der einseitigen Anpassung der Zinsen rechtswidrig benachteiligt– so das Urteil des BGH vom 06.10.2021. Die Sparer haben einenAnspruch auf Neuberechnung und Nachzahlung der Zinsen. Der BGH lässt in seinem Urteil jedoch offen, wie die Berechnung der Zinsen – der Zinsanpassungen – zu erfolgen hat. Dazu muss jetzt das OLG Dresden Stellung nehmen. Ein Urteil wird so schnell jedoch nicht erwartet.

Kein Individualanspruch durch Musterfeststellungsklage

Aus dem Urteil des BGH können Sparerkeinen Individualanspruchherleiten, da in Musterfeststellungsklagen immer nur eine Feststellung getroffen wird, die für alle Verfahren Geltung hat. Die Verbraucher müssen nun ihren Differrenzanspruch gegen die Sparkasse selbst geltend machen.

Verjährung nur bei gekündigtem Prämiensparvertrag

Der BGH hat festgestellt, das sämtliche Zinsdifferenzen rückwirkend aus dem Gesamtvertrag zurück gefordert werden können. Aber Vorsicht: Ist der Vertrag z.B. schon 2018 gekündigt oder beendet, so droht Ende 2021die Verjährung. Diese sollte dann jetzt durch einMahnbescheid oder Klageunterbrochen werden.

Justus rät:

Wir empfehlen den Prämiensparern jetzt zu handeln. Die zu erstattende Zinsdifferenz wird durch unseren Zinsgutachter schnell und kostengünstig berechnet. Diese Differenz können wir dann gegenüber dem Kreditinstitut geltend machen und zur Zahlung unter Fristsetzung auffordern. Sofern das Institut die Auszahlung verweigert, sollten wir über eine Klage sprechen. Aufgrund der ganz klaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshof sehen wir für alle Klagen gute Erfolgsaussichten. Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung, Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und Berechnung ihrer Zinsdifferenz durch unseren Gutachter.

Erstberatung

FAQ: Fragen und Antworten zum Prämiensparvertrag der Sparkassen

Was ist ein Prämiensparvertrag?

Prämiensparverträge waren lange ein Sparkassen-Bestseller. Zusätzlich zum Zins erhält der Sparer eine jährliche Prämie, die mit der Laufzeit steigt. In Niedrigzinsphasen wurden die Sparprämien für die Sparkassen zur Belastung. Sie kündigen deshalb die alten Prämiensparverträge .

Wie lang läuft ein Prämiensparvertrag?

Steht in Deinem Vertrag eine konkrete Laufzeit, darf die Bank nicht vor deren Ablauf kündigen. In manchen Prämiensparverträgen steht sogar eine sehr lange Dauer. Die Sparkasse Zwickau beispielsweise hat eine Laufzeit von 1.188 Monaten vereinbart, umgerechnet 99 Jahre.

Wie hoch sind die Zinsen beim Prämiensparen?

Bei Erreichen der höchsten Prämienstufe liegt die Rendite auf das Gesamtkapital bei ca. 2-3 %. Dagegen liegt die zusätzliche Verzinsung derzeit selten über 0,1 %. Dies liegt neben der Zinsentwicklung auch an der fehlerhaften Anpassung der Zinsen durch die Sparkassen.

Wann verjähren die Ansprüche auf Zinserstattung?

Zinsen werden frühestens mit der Beendigung der Sparbeiträge fällig. Die in einem Sparguthaben enthaltenen Zinsen unterliegen derselben Verjährung wie das angesparte Kapital . Das heißt, wenn Sie ihren Sparvertrag 2018 beendet haben, so müssen sie spätestens zum 31.12.2021 ihre Ansprüche durch Klage oder Mahnbescheid geltend machen. Wir helfen Ihnen dabei.

Wie hoch sind die Ansprüche der Prämiensparer?

Jeder Prämiensparvertrag ist unterschiedlich und daher auch die von Sparkassen zu wenig entrichteten Sparzinsen. Die Verbraucherzentralen gehen im Durchschnitt aber von mindestens 3000,- € pro Vertrag aus.

Musterklage oder Einzelklage?

Wir raten dringend zu einer schnellen Einzelklage nach Zinsberechnung und Zahlungsaufforderung. Nur so erhalten Sie einen vollstreckbaren Zahlungstitel gegen die Sparkasse und ihre Anwalts- und Gerichtskosten zurück erstattet. Der Musterfeststellungsausspruch gibt nur eine rechtliche Feststellung und keinen Zahlungsanspruch.

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Für ihre kostenfreie Erstberatung schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns bitte eine Email.

Lesen Sie hier mehr zu Prämiensparverträgen und ihre Möglichkeiten die zu viel berechneten Zinsen von der Sparkasse erstattet zu bekommen.

JUSTUS Rechtsanwälte,Steffan und Kollegen

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Prämiensparvertrag: BGH entscheidet, Sparkassen müssen zahlen - JUSTUS Rechtsanwälte Arbeitgeber: JUSTUS Rechtsanwälte

JUSTUS Rechtsanwälte bietet eine dynamische und unterstützende Arbeitsumgebung in Berlin, die sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat. Unsere Mitarbeiter profitieren von umfangreichen Weiterbildungsmöglichkeiten und einer offenen Unternehmenskultur, die den Austausch von Ideen fördert. Zudem bieten wir flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit, an bedeutenden Fällen zu arbeiten, die einen direkten Einfluss auf die Rechte der Verbraucher haben.
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Kontaktperson:

JUSTUS Rechtsanwälte HR Team

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So bekommst du den Job: Prämiensparvertrag: BGH entscheidet, Sparkassen müssen zahlen - JUSTUS Rechtsanwälte

Tip Nummer 1

Informiere dich gründlich über die aktuellen Urteile und Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Prämiensparverträgen. Ein tiefes Verständnis der rechtlichen Grundlagen kann dir helfen, im Gespräch mit potenziellen Mandanten oder Kollegen kompetent aufzutreten.

Tip Nummer 2

Netzwerke aktiv mit anderen Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht. Der Austausch von Erfahrungen und Informationen kann dir wertvolle Einblicke geben und deine Chancen erhöhen, in diesem Bereich Fuß zu fassen.

Tip Nummer 3

Halte dich über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung auf dem Laufenden. Abonnieren von Fachzeitschriften oder Online-Plattformen kann dir helfen, immer informiert zu sein und deine Expertise zu erweitern.

Tip Nummer 4

Nutze Social Media, um deine Kenntnisse und Erfolge im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht zu teilen. Dies kann dir helfen, ein professionelles Netzwerk aufzubauen und potenzielle Mandanten auf dich aufmerksam zu machen.

Diese Fähigkeiten machen dich zur top Bewerber*in für die Stelle: Prämiensparvertrag: BGH entscheidet, Sparkassen müssen zahlen - JUSTUS Rechtsanwälte

Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht
Verhandlungsgeschick
Analytische Fähigkeiten
Rechtskenntnisse zu Zinsanpassungsklauseln
Erfahrung in der Bearbeitung von Musterfeststellungsklagen
Fähigkeit zur Erstellung von rechtlichen Gutachten
Kommunikationsstärke
Detailorientierung
Kenntnis der relevanten Gesetze (z.B. BGB)
Fähigkeit zur Klärung komplexer rechtlicher Sachverhalte
Erfahrung im Umgang mit Verbraucherschutzfragen
Fähigkeit zur Erstellung von Klageschriften
Teamfähigkeit
Zeitmanagement

Tipps für deine Bewerbung 🫡

Verstehe die Anforderungen: Lies die Stellenanzeige sorgfältig durch und achte auf die spezifischen Anforderungen und Qualifikationen, die das Unternehmen sucht. Stelle sicher, dass du diese in deiner Bewerbung ansprichst.

Individualisiere dein Anschreiben: Gestalte dein Anschreiben so, dass es auf die spezifische Position und das Unternehmen zugeschnitten ist. Hebe relevante Erfahrungen und Fähigkeiten hervor, die dich für die Rolle qualifizieren.

Betone deine Fachkenntnisse: Da es sich um eine Position im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht handelt, solltest du deine Kenntnisse in diesem Bereich klar darstellen. Erwähne relevante Studien, Praktika oder Projekte, die deine Expertise unterstreichen.

Prüfe deine Unterlagen: Bevor du deine Bewerbung einreichst, überprüfe alle Dokumente auf Rechtschreib- und Grammatikfehler. Eine fehlerfreie Bewerbung hinterlässt einen professionellen Eindruck.

Wie du dich auf ein Vorstellungsgespräch bei JUSTUS Rechtsanwälte vorbereitest

Verstehe die rechtlichen Grundlagen

Mach dich mit den relevanten Gesetzen und Urteilen im Bank- und Kapitalmarktrecht vertraut, insbesondere mit dem Urteil des BGH zur Zinsanpassung in Prämiensparverträgen. Zeige, dass du die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehst und anwenden kannst.

Bereite konkrete Fallbeispiele vor

Überlege dir einige Beispiele von Fällen, die du bearbeitet hast oder die dir bekannt sind, die sich auf Prämiensparverträge beziehen. Dies zeigt deine praktische Erfahrung und dein Verständnis für die Materie.

Stelle Fragen zur Kanzlei

Zeige Interesse an der Kanzlei, indem du Fragen zu deren Arbeitsweise, den häufigsten Fällen oder den Herausforderungen im Bereich Bankrecht stellst. Das zeigt, dass du dich mit der Kanzlei auseinandergesetzt hast und motiviert bist.

Präsentiere deine Kommunikationsfähigkeiten

Da der Umgang mit Mandanten und die Kommunikation über komplexe rechtliche Themen entscheidend sind, solltest du während des Interviews klar und präzise kommunizieren. Übe, komplizierte Sachverhalte einfach zu erklären.

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    Bewerbungsfrist: 2027-03-28

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