Pädagogische Assistenzkraft heilpädagogischer Kindergarten

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Details

  • Vollzeit
  • Kein homeoffice möglich

Arbeitsort: Beginn: Wochenstunden: Dauer: Eingruppierung:
Buchholz 01.04.2024 28 Stunden/Woche unbefristet SuE 4 bis SuE 8a
(20 Std. unbefristet, (8 Std. befristet bis (je nach Qualifikation)
8 Std. befristet) 31.07.2025)

Pädagogische Assistenzkraft heilpädagogischer Kindergarten
Buchholz (w/m/d)
Ihr Profil
Ihre Aufgaben Erzieherin, Heilerziehungspflegerin,
Förderung und Betreuung von Kindern in einem Sozialpädagogischer Assistentin oder vergleichbare
pädagogischen Team Qualifikation gem. §9 NKiTaG
notwendige pflegerische Tätigkeiten Zusatzqualifikationen: Unterstützte Kommunikation,

  • interdisziplinäres Arbeiten mit Therapeut:innen Basale Stimulation, Sensorische Integration sind
    gewünscht
    Ihre Vorteile selbstständiges Arbeiten
    abwechslungsreicher Arbeitsplatz in einem Freude an der Arbeit mit kleinen Kindern
    kompetenten Team
    Flexibilität
    vielseitige und regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten Erfahrung im Umgang mit beeinträchtigten Kindern ist
  • Betriebliche Altersversorge gewünscht
    Vergütung in Anlehnung an den TVöD mit weiteren ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs.9 IfSG
    Zusatzleistungen G42- Untersuchung benötigt
    regelmäßige Arbeitszeit in Vollzeit 38,5* Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
    Stunden
  • Jahressonderzahlung
  • 30 Urlaubstage
  • Jobrad
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
    ausgezeichnet mit dem Familiensiegel

Bewerber*innen mit Behinderung werden ausdrücklich gewünscht. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per:

E-Mail (bevorzugt): Post:
Lebenshilfe Lüneburg-Harburg
bewerbung@lhlh.org gemeinnützige GmbH
(zusammengefasst in einer pdf-Datei) Vrestorfer Weg 1
21339 Lüneburg

Bei inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an Frau Baumann unter der Telefonnummer (04181) 31891
Bitte geben Sie unsere interne Ausschreibungsnummer 10-2024 an.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden digitalisiert in einer elektronischen Bewerberdatei abgespeichert und erst zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dieses bitte mit. Im Rahmen des Auswahlverfahrens entstandene Reisekosten werden nicht erstattet.

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