Sozialpädagog*in (m/w/d) für den Rufbereitschaftsdienst des Jugendamtes
Firma: Landkreis Tübingen
Einsatzort: Tübingen
Aufgaben:
- Die Gewährleistung des Kinderschutzes (§ 8a SGB VIII) während der Rufbereitschaftszeiten, Montag bis Freitag 16.00 – 8.00 Uhr und am Wochenende und an Feiertagen ganztags.
- Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII.
- Die Kooperation mit dem Kriseninterventionsteam.
- Kooperation mit den Bereitschaftspflegefamilien und Jugendhilfeträgern in Krisensituationen.
Qualifikationen:
- Ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik oder ein vergleichbares Studium.
- Mehrjährige Erfahrung in der Jugendhilfe / Allg. Sozialer Dienst.
- Fundierte Kenntnisse im Kinderschutzverfahren § 8a SGB VIII.
- Selbstständigkeit und Eigenverantwortung.
- Standfestigkeit und hohe Flexibilität.
- Führerschein Klasse B.
#J-18808-Ljbffr
Kontaktperson:
Landkreis HR Team