Stellvertretender Schulleiter (m/w/d) Karl-Neumann-Schule, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Eilenburg
Stelleninformationen
Förderschulen
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Eilenburg
Anstellungsverhältnis: unbefristet
Bewerbungsfrist: 08.04.2025
Bewerbungsadresse
Landesamt für Schule und Bildung, Standort Leipzig
Postfach 10 06 53
04006 Leipzig
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines stellvertretenden Schulleiters (m/w/d) an der betreffenden Förderschule unbefristet zu besetzen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:
- Vorzugsweise im jeweiligen Förderschwerpunkt Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss „Master of Education“ auf dem Gebiet der Sonderpädagogik oder Fach- bzw. Hochschulausbildung mit Zusatzqualifikation Sonderpädagogik und Lehrbefähigung, ansonsten unbefristete Lehrerlaubnis.
- Mehrjährige Lehrtätigkeit in der Förderschule.
- Hilfsweise durch Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss \“Master of Education\“ und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt und eine mindestens fünfjährige Lehrtätigkeit in der Förderschule im jeweiligen Förderschwerpunkt.
- Bereitschaft zur berufsbegleitenden Weiterbildung in diesem Förderschwerpunkt.
Von Vorteil sind:
- Überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule.
- Ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation.
- Umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftefortbildung.
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiter (m/w/d) ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum entsprechenden Bewerbungsfristende auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten.
Bewerbungen, die nach dem Bewerbungsfristende eingehen, können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.
Benötigte Bewerbungsunterlagen:
- Formblatt \“Bewerbung\“ (unter
- Tabellarischer Lebenslauf
- Lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs
- Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden)
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat sich die Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sind daher insbesondere an Bewerbungen qualifizierter Frauen interessiert.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellten behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.
Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter
#J-18808-Ljbffr
Kontaktperson:
Federal State of Saxony HR Team