Duales Studium zum / zur Diplom-Rechtspfleger / in (FH) - Beamtenlaufbahn des gehobenen Justizd[...]
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Schwetzingen Duales Studium Kein Home Office möglich
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Wenn Sie sich für diesen Beruf entscheiden, erwartet Sie ein Studium mit einem Wechsel aus Theorie und Praxis, Bezahlung von Anfang an und mit besten Perspektiven für einen sicheren, abwechslungsreichen Arbeitsplatz in der Justiz mit viel Eigenverantwortung.

Der Beruf des Rechtspflegers ist etwas ganz Besonderes – auch im europäischen Vergleich. Denn Rechtspfleger sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Sie entscheiden wie ein Richter unabhängig und eigenverantwortlich. Diese Weisungsfreiheit macht den Beruf besonders attraktiv und gleichzeitig besonders verantwortungsvoll.

Ein Beruf mit Vielseitigkeit

Ohne Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger würden die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen in unserem Land nicht funktionieren.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind hauptsächlich bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig – aber nicht nur. Zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten bieten sich zum Beispiel in Ministerien, im Justizvollzug und beim Bundesamt für Justiz.

Der Berufsalltag von Rechtspflegern ist geprägt von selbständigen und eigenverantwortlichen Entscheidungen in vielen rechtlichen Angelegenheiten.

Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeitsbereiche gehören :

  • Familien- und Betreuungsverfahren
  • Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen
  • Grundbuchangelegenheiten
  • Insolvenzverfahren
  • Handels- und Vereinsregister
  • Rechtsantragsstelle
  • Nachlassangelegenheiten
  • Vollstreckung von Freiheitsstrafen

Ein Beruf mit Perspektive

Als Beamte des gehobenen Justizdienstes haben Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger einen abwechslungsreichen und attraktiven Arbeitsplatz, der ihnen finanzielle Sicherheit, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie umfangreiche Fortbildungsangebote bietet.

Prüfungsabsolventen werden als Justizoberinspektorin / Justizoberinspektor (Besoldungsgruppe A 10) eingestellt, Beförderungsmöglichkeiten gibt es bis zur Oberamtsrätin / zum Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13). Besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte können in den höheren Dienst aufsteigen oder eine Zusatzausbildung zur Amtsanwältin / zum Amtsanwalt bei einer Staatsanwaltschaft absolvieren.

Das Studium im Überblick

Das Studium beginnt am 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen und verläuft in drei Abschnitten :

  1. 1. Jahr : Studium an der Hochschule zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen (Studium I)
  2. 2. Jahr : Praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse in der Praxis (Studienpraxis)
  3. 3. Jahr : Studium an der Hochschule zur Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen (Studium II) mit anschließender Prüfung und deutschlandweit anerkanntem Hochschulabschluss

Der Wechsel von Theorie und Praxis ermöglicht den Studierenden bereits während der Ausbildung praktische Erfahrungen und einen frühen Bezug zu echten Fällen.

Alles rund um die Bewerbung

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Rechtspfleger-Studium erfüllen Sie, wenn Sie:

  • das Abitur oder die Fachhochschulreife haben,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der sonstigen Staatsangehörigkeiten gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz (z.B. EU-Bürger) besitzen,
  • die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllen und gesundheitlich geeignet sind.

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte das Online-Bewerbungsverfahren. Den entsprechenden Link finden Sie auf dieser sowie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

Folgende Unterlagen werden benötigt :

  • Motivationsschreiben
  • individuell gestalteter Lebenslauf
  • Schulzeugnisse der letzten drei Schulhalbjahre
  • ggf. Zeugnisse über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten seit Beendigung der Schulzeit
  • ggf. Zeugnisse über bestandene Prüfungen

Auf Basis der Bewerbungsunterlagen findet eine Vorauswahl statt, nach der Bewerberinnen und Bewerber für das weitere Auswahlverfahren vor Ort eingeladen werden.

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Kontaktperson:

Oberlandesgerichte in Baden-Württemberg HR Team

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Oberlandesgerichte in Baden-Württemberg
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