Seminar Grundschulung Arbeits- und Tarifrecht
Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach § 54 Abs. 1 BPersVG bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Regelungen.
In dieser Schulung erarbeiten Sie sich die Grundlagen, um die obliegenden Aufgaben zielgerichtet und kompetent wahrnehmen zu können:
- Sie lernen die für die Personalratsarbeit relevanten gesetzlichen und tarifvertraglichen Grundlagen des Arbeitsrechts kennen.
- Sie erfahren, wie eng Personalvertretungsrecht und Arbeitsrecht verzahnt sind.
- Sie erarbeiten sich systematisch die Anwendung der Bestimmungen in der Praxis.
- Sie erwerben die rechtlichen Entscheidungs- und Beratungsgrundlagen für die Umsetzung in der praktischen Arbeit.
- Sie eignen sich Wissen dazu an, wie die gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen gezielt anzuwenden sind.
- Sie können Fragenkomplexe handlungsorientiert beantworten, unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsprechung.
Lehrmethode
Vortrag mit Diskussion, praktischen Fallbeispielen, Gruppenarbeit.
Ablauf
Begrüßung, Vorstellung, Erwartungsabfrage.
Einführung in die Grundlagen des Arbeitsrechts
- Das Arbeits- und Tarifrecht im historischen und sozialpolitischen Kontext (kurzer Abriss).
- Enge Verzahnung von Arbeits- und Personalvertretungsrecht.
- Erforderliche arbeitsrechtliche Kenntnisse der Personalvertretungen im Sinne § 46 Abs. 6 BPersVG sowie der entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen.
- Rechtsquellen des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst.
- Arbeitsvertrag als privatrechtlicher Vertrag/Nachweisgesetz.
- Abgrenzung zwischen Arbeits- und Dienstrecht.
- Verhältnis der Rechtsquellen zueinander (Rangordnungs- und Günstigkeitsprinzip).
- Verhältnis zwischen Tarifvertrag und Dienstvereinbarung.
- Grundprinzipien des Arbeitsrechts (Direktions-/Weisungsrecht, Entscheidungen nach dem billigen Ermessen, Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsätze).
Personen, die als Beschäftigte im öffentlichen Dienst in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen
- Arbeitnehmer.
- Zeitarbeitnehmer/Personalgestellung.
- Selbständige/Freie Mitarbeiter.
- Beamte.
- Auszubildende.
- Schutzrechte (Schwerbehinderung, Mutterschutz u.a.).
Arbeitsverhältnisse im Einzelnen
- Unbefristete Arbeitsverträge.
- Befristungen.
- Teilzeitbeschäftigung.
- Geringfügig Beschäftigte.
- Leitende in der Verwaltung.
Begründung eines Arbeitsverhältnisses/Einstellung
- Vorvertragliche Rechte und Pflichten.
- Fragerecht und Informationspflichten.
- AGG-Grundsätze.
- Nebenabreden.
- Bewerbungen von Schwerbehinderten (SGB IX).
- Probezeit.
Beteiligungen des Personalrats bei Auswahl und Einstellung
- Bedeutung der Organisations- und Personalhoheit.
- Informationspflicht der Dienststelle.
- Auswahlverfahren bei der Einstellung.
- Eingliederung in die Dienststelle.
- Mitbestimmungsverfahren und Zustimmungsverweigerung.
- Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung.
Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung
- Zentrale Eingruppierungsgrundsätze nach § 12 TVöD (bzw. § 12 TV-L).
- Stellenbeschreibung: als Grundlage vielfältiger arbeitsrechtlicher Beurteilungen, Planungen und Entscheidungen.
- Aufbau und Systematik der Entgeltordnung.
- Unbestimmte Rechtsbegriffe wie „Arbeitsvorgang“, „auszuübende Tätigkeit“.
- Tarifliche Tätigkeits- und Zusatzmerkmale.
- Anforderungsprofile.
- Eingruppierung/Einstufung anhand praktischer Beispiele.
- Eingruppierung in besonderen Fällen nach § 13 TVöD (bzw. § 13 TV-L).
- Vorübergehende Übertragung einer höheren Tätigkeit nach § 14 TVöD (bzw. § 14 TV-L).
- Beteiligung, Plausibilitätskontrolle und Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretung.
- Eingruppierungsklagen.
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – TVöD (bzw. TV-L)
- Bindungswirkung des TVöD für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach dem Tarifvertragsgesetz – TVG.
- Aufbau des TVöD/TV-L, Auslegungsregeln, Protokollerklärungen, Niederschriftserklärungen.
- Struktur der Entgeltordnung.
- Exemplarisch: Behandlung von Einzelregelungen des TVöD (bzw. TV-L).
Regelungen zur Arbeitszeit
- Arbeitszeitgesetz und Tarifvertrag.
- Sonderformen der Arbeit (Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit und Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst).
- Überstunden und Mehrarbeit.
- Modelle der Gleitzeit, Arbeitszeitkonten.
- Einvernehmliche Dienstvereinbarungen.
- Beteiligung und Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung.
Arten der Arbeitsbefreiung
- Arbeitsbefreiung (Feiertag, Krankheit, Freistellung).
- Erholungs-, Zusatz- und Sonderurlaub.
- Anspruch auf Verkürzung/Verlängerung der Arbeitszeit.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Aufhebungsvertrag und Abfindungen.
- Probezeitkündigung.
- Änderungskündigung.
- ordentliche/außerordentliche Kündigung.
- Betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung.
- Abmahnungen und Gegendarstellungen.
- Kündigung von unkündbaren Tarifbeschäftigten.
- Probleme bei Verdachts-/Druckkündigung.
- Weiterbeschäftigungsansprüche des Arbeitsnehmers.
- Ausgleichsquittung.
Kündigungsschutz
- Allgemeiner und gesetzlicher Kündigungsschutz.
- Kündigungsschutzklage.
- Sozial ungerechtfertigte Kündigung.
- Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Beschäftigte.
- Besonderer Kündigungsschutz für personalvertretungsrechtliche Funktionsträger.
Beteiligung der Personalvertretung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Ablaufschema einer Kündigung im Arbeitsrecht.
- Mitwirkung/Anhörung der Personalvertretung.
- Informationspflicht der Dienststelle.
- Rechte der Personalvertretung bei Kündigungen.
- Einwendungen/Stellungnahmen der Personalvertretung.
- Handlungsempfehlungen für die Personalvertretung.
Abschlussevaluation, Verabschiedung.
Kostenfreier Zugang zum Online-Dienst inklusive
Bei Buchung des Seminars erhalten Sie einen kostenfreien Zugang zum Online-Dienst TÖD – Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L) für 3 Monate. Der Online-Dienst enthält alle relevanten Tarifverträge, Entgeltordnungen und Entgelttabellen sowie weiterführende Erläuterungen.
Unser Experte
Gerd Tiedemann, Regierungsdirektor a.D., langjähriger Dozent der dbb akademie und anderer verschiedener Fortbildungseinrichtungen mit Themenschwerpunkten Personalvertretungsrecht, Arbeits- und Tarifrecht sowie Kommunikation und Konfliktmanagement in der Personalratsarbeit; acht Jahre Vorsitzender des Personalrates eines Hamburger Bezirksamtes; danach unterschiedliche Führungsaufgaben in der hamburgischen Verwaltung; viele Jahre ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Hamburg in Personalvertretungsangelegenheiten.
Teilnahmegebühren und Leistungen
Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen sowie Verpflegung während der Seminarzeiten.
Bitte beachten Sie: Die Übernachtung sowie das Abendessen sind nicht im Preis inbegriffen!
Dauer: 3 Tage
1.Tag:
ab 09:30 Empfang der Teilnehmer, get-together mit Kaffee/Tee und kleinem Imbiss.
10:00 Seminareröffnung.
12:30-13:30 Mittagessen.
17:00 Uhr Ende des ersten Seminartages.
2. Tag:
09:00 Fortsetzung des Seminars.
12:30-13:30 Mittagessen.
17:00 Ende des zweiten Seminartages.
3. Tag:
09:00 Fortsetzung des Seminars.
12:30-13:30 Mittagessen.
16:00 Ende des dritten Seminartages.
Tagungsort und Anfahrt
Seminarteilnehmer haben bis 09.03.2026 die Möglichkeit, beim Tagungshotel Zimmer von 20.-23.04.2026 zum Preis von EUR 99,00 pro Zimmer/Nacht abzurufen (zzgl. Tourismusabgabe von 2,00€ pro Person/Nacht) – unter Telefon 0661 250 29 880 oder E-Mail Die Rezeption ist täglich bis 21 Uhr besetzt. Sollte die Anreise nach 21 Uhr erfolgen, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Hotel in Verbindung.
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Kontaktperson:
WALHALLA Fachverlag HR Team