Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Hameln Vollzeit 36000 - 60000 € / Jahr (geschätzt) Kein Home Office möglich
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Auf einen Blick

  • Aufgaben: Werde bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in und übernehme Verantwortung für deinen Kehrbezirk.
  • Arbeitgeber: Der Landkreis Hameln-Pyrmont sucht engagierte Fachkräfte für eine wichtige Handwerksrolle.
  • Mitarbeitervorteile: Sichere Anstellung für bis zu sieben Jahre mit der Möglichkeit zur Selbstständigkeit.
  • Warum dieser Job: Gestalte die Zukunft des Schornsteinfegerhandwerks und trage zur Sicherheit in deinem Bezirk bei.
  • Gewünschte Qualifikationen: Du benötigst handwerksrechtliche Voraussetzungen und relevante Rechtskenntnisse.
  • Andere Informationen: Bewerbungen sind bis zum 24.01.2025 online einzureichen.

Das voraussichtliche Gehalt liegt zwischen 36000 - 60000 € pro Jahr.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat zum 01.03.2025 für den Kehrbezirk mit der Nr. 404 jeweils eine/einen bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu bestellen.

Die Bestellung wird längstens für die Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren erfolgen.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen persönlich und fachlich geeignet sein und die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Sie müssen weiterhin über die für die Erfüllung der Aufgaben von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen / bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen.

Folgende Angaben müssen der schriftlichen Bewerbung bzw. den beizufügenden Anlagen entnommen werden können:

  • Schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift und eine Telekommunikationsnummer enthält.
  • Tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält.
  • Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle.
  • Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation, die nach § 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen.
  • Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten, insbesondere der letzten 15 Jahre vor dem Datum der Ausschreibung, z.B. in Form von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen, Arbeitszeugnissen, Bescheinigungen des Arbeitsamtes o. ä.; aus den Nachweisen muss die Dauer der jeweiligen Tätigkeiten (Beginn und Ende) hervorgehen.
  • Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber Inhaberin oder Inhaber eines Kehrbezirks ist, eine Erklärung darüber, dass für den Fall einer Bestellung die Aufhebung einer vorhandenen Bestellung beantragt wird.
  • Zustimmung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben darüber hinaus eine Bescheinigung der zuständigen Stelle ihres oder seines Herkunftsstaates darüber vorzulegen, dass ihnen die Ausübung des Gewerbes nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist.
  • Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen die Bewerberin oder den Bewerber strafrechtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist.
  • Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber die für die Erfüllung der Aufgaben von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen oder bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt.
  • Nachweis über die Beantragung des Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes in der geltenden Fassung.
  • Nachweise über Zusatzqualifikationen, z.B. Betriebswirt des Handwerks (mit Noten) Gebäudeenergieberater (mit Noten), abgeschlossenes Hochschulstudium (z. B. Versorgungstechnik, techn. Gebäudeausrüstung o. ä.), Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk.
  • Nachweise über berufsspezifische, produktneutrale Fort- und Weiterbildungen in den letzten sieben Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung für diesen Kehrbezirk.
  • Inhaberinnen/Inhaber eines Kehrbezirkes haben den Nachweis zu erbringen, ob ihr Kehrbezirk in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung für diesen Kehrbezirk nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 jeweils zertifiziert war.
  • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben den Nachweis zu erbringen, ob sie in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung für diesen Kehrbezirk in einem zertifizierten Kehrbezirk hauptberuflich tätig waren.
  • Erklärung, dass die Bewerberin/der Bewerber in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt und insbesondere keine Verbindlichkeiten gegenüber dem zuständigen Finanzamt, der Deutschen Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse bestehen.

Die Unterlagen dürfen mit Ausnahme der in den Nummern 3 bis 5 und 11 bis 14 geforderten Unterlagen im Zeitpunkt ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Alle aufgeführten Unterlagen können als einfache Kopien eingereicht werden. Fremdsprachlich eingereichten Unterlagen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Im Fall einer positiven Entscheidung sind die in Kopie eingereichten Unterlagen vor Bestellung auf Verlangen der Bestellungsbehörde im Original vorzulegen.

Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern wird gemäß § 9a Abs. 3 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Wenn auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen eine Entscheidung über die Vergabe des Kehrbezirks nicht möglich ist, können Bewerberinnen/Bewerber zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden.

Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Die Bewerberinnen/Bewerber müssen über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für die Erfüllung der Aufgaben von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen oder bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern erforderlich sind.

Bewerbungen sind bis zum 24.01.2025 beim Landkreis Hameln-Pyrmont, Umweltamt, Süntelstr. 9, 31785 Hameln, einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Online-Bewerbungen berücksichtigen. Wenn Sie dazu Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns!

Frau Völker
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Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Arbeitgeber: Amt für Personal und Organisation

Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist ein hervorragender Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitenden nicht nur eine langfristige Perspektive im Schornsteinfegerhandwerk bietet, sondern auch ein unterstützendes und kollegiales Arbeitsumfeld fördert. Mit einem klaren Fokus auf berufliche Weiterbildung und Entwicklungsmöglichkeiten sorgt die Verwaltung dafür, dass Sie Ihre Fähigkeiten kontinuierlich erweitern können. Zudem profitieren Sie von einer stabilen Anstellung in einer attraktiven Region, die sowohl Lebensqualität als auch berufliche Herausforderungen vereint.
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Kontaktperson:

Amt für Personal und Organisation HR Team

StudySmarter Bewerbungstipps 🤫

So bekommst du den Job: Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Tip Nummer 1

Informiere dich gründlich über die spezifischen Anforderungen für die Position als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger. Stelle sicher, dass du alle notwendigen Nachweise und Qualifikationen parat hast, um deine Eignung zu belegen.

Tip Nummer 2

Nutze dein Netzwerk! Sprich mit anderen Schornsteinfegern oder Fachleuten in der Branche, um Informationen über die Stelle und den Auswahlprozess zu erhalten. Oft können persönliche Empfehlungen einen großen Unterschied machen.

Tip Nummer 3

Bereite dich auf ein mögliches Bewerbungsgespräch vor, indem du dich mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen im Schornsteinfegerhandwerk vertraut machst. Zeige, dass du nicht nur die fachlichen Qualifikationen, sondern auch das nötige Wissen über rechtliche Rahmenbedingungen hast.

Tip Nummer 4

Achte darauf, dass deine Unterlagen vollständig und aktuell sind. Insbesondere die Nachweise über deine bisherigen Tätigkeiten und Qualifikationen sollten klar und übersichtlich sein, um einen positiven Eindruck zu hinterlassen.

Diese Fähigkeiten machen dich zur top Bewerber*in für die Stelle: Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Fachliche Eignung im Schornsteinfegerhandwerk
Rechtskenntnisse im Bereich Schornsteinfegerwesen
Kenntnisse der handwerksrechtlichen Voraussetzungen
Nachweis über die Gesellen- und Meisterprüfung oder gleichwertige Qualifikationen
Erfahrung in der Schornsteinfegertätigkeit der letzten 15 Jahre
Kenntnisse über DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001
Gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs
Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Fähigkeit zur Erstellung von schriftlichen Bewerbungsunterlagen
Organisationsfähigkeit
Kommunikationsfähigkeit
Finanzielle Stabilität und geordnete Verhältnisse

Tipps für deine Bewerbung 🫡

Dokumente vorbereiten: Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Dokumente hast, einschließlich deines Lebenslaufs, Nachweisen über deine Qualifikationen und Zeugnisse. Achte darauf, dass alle Unterlagen nicht älter als drei Monate sind.

Bewerbungsschreiben verfassen: Schreibe ein überzeugendes Bewerbungsschreiben, das deinen Werdegang und deine Eignung für die Position als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger hervorhebt. Vergiss nicht, deine Kontaktdaten anzugeben.

Nachweise beifügen: Füge alle erforderlichen Nachweise bei, wie z.B. die Bestätigung deiner handwerksrechtlichen Voraussetzungen, Nachweise über frühere Tätigkeiten und gegebenenfalls eine Erklärung über deine gesundheitliche Eignung.

Online-Bewerbung einreichen: Reiche deine Bewerbung ausschließlich online über die Website des Landkreises Hameln-Pyrmont ein. Achte darauf, dass du alle Informationen korrekt eingegeben hast, bevor du die Bewerbung absendest.

Wie du dich auf ein Vorstellungsgespräch bei Amt für Personal und Organisation vorbereitest

Bereite deine Unterlagen sorgfältig vor

Stelle sicher, dass alle geforderten Dokumente vollständig und aktuell sind. Dazu gehören Nachweise über deine Qualifikationen, berufliche Tätigkeiten und eventuelle Zusatzqualifikationen. Achte darauf, dass die Unterlagen nicht älter als drei Monate sind.

Kenntnisse der Rechtsvorschriften

Informiere dich über die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen für das Schornsteinfegerhandwerk. Sei bereit, deine Kenntnisse in diesem Bereich während des Interviews unter Beweis zu stellen.

Sprich über deine Erfahrungen

Bereite dich darauf vor, über deine bisherigen Tätigkeiten als Schornsteinfeger zu sprechen. Konkrete Beispiele aus den letzten 15 Jahren können dir helfen, deine Eignung zu untermauern.

Zeige deine gesundheitliche Eignung

Sei bereit, Informationen über deine gesundheitliche Eignung für die Aufgaben eines Bezirksschornsteinfegers zu teilen. Dies könnte Fragen zu deiner körperlichen Fitness und eventuellen gesundheitlichen Einschränkungen umfassen.

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
Amt für Personal und Organisation
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  • Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

    Hameln
    Vollzeit
    36000 - 60000 € / Jahr (geschätzt)

    Bewerbungsfrist: 2027-06-13

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    Amt für Personal und Organisation

    50 - 100
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