Gerichtsvollzieher/in (m/w/d)

Gerichtsvollzieher/in (m/w/d)

Hannover Vollzeit 30000 - 42000 € / Jahr (geschätzt) Kein Home Office möglich
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Auf einen Blick

  • Aufgaben: Werde Gerichtsvollzieher/in und kümmere dich um Vollstreckungsaufgaben wie Pfändungen und Zustellungen.
  • Arbeitgeber: Die niedersächsische Justizverwaltung bietet eine spannende Ausbildung im Bereich Justiz an.
  • Mitarbeitervorteile: Genieße eine sichere Beamtenlaufbahn mit attraktiver Besoldung und flexiblen Arbeitsbedingungen.
  • Warum dieser Job: Gestalte die Verbindung zwischen Bürgern und Justiz und mache einen echten Unterschied in der Gesellschaft.
  • Gewünschte Qualifikationen: Abgeschlossene Berufsausbildung im juristischen oder kaufmännischen Bereich und mindestens drei Jahre Berufserfahrung erforderlich.
  • Andere Informationen: Die Ausbildung dauert 2 Jahre, mit der Möglichkeit zur Verkürzung für bereits tätige Justizmitarbeiter.

Das voraussichtliche Gehalt liegt zwischen 30000 - 42000 € pro Jahr.

Gerichtsvollzieher/in (m/w/d) Die niedersächsische Justizverwaltung bildet zur/zum Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d) aus. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz, die bei den Amtsgerichten tätig sind. Sie sind für Vollstreckungsaufgaben zuständig. Hierzu gehören zum Beispiel Pfändungen, Versteigerungen von beweglichen Sachen, Zustellungen und die Abnahme der Vermögensauskunft von zahlungsunfähigen Schuldnern. Die Gerichtsvollzieherin/der Gerichtsvollzieher stellt damit eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz dar. Von ihrem/seinem Geschick hängt es oft ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, in ihren berechtigten Erwartungen an die Justiz nicht enttäuscht wird. Die Gerichtsvollzieherin/der Gerichtsvollzieher regelt ihren/seinen Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört, dass sie/er an dem Amtssitz – also nicht im Gericht selbst – ein Geschäftszimmer hält und ggfs. zur Unterstützung Bürohilfen beschäftigt. Die Ausbildung dauert 2 Jahre und beginnt regulär am 1. Juni eines jeden Jahres. Für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der Justiz tätig sind, dauert die Ausbildung ggf. nur 18 Monate und beginnt damit erst am 1. Dezember eines jeden Jahres. Die theoretische Ausbildung findet beim Landgericht bzw. Amtsgericht Hannover statt. Die praktische Ausbildung wird an Amtsgerichten des OLG-Bezirks Celle durchgeführt. Eine heimatnahe Ausbildung wird in der Regel versucht zu ermöglichen. Der Beruf erfordert vielseitige Fachkenntnisse, hohe Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft, Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst, ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen. Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird zudem ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität erwartet, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die Belange der Anwärterinnen und Anwärter und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Zur Gerichtsvollzieherausbildung kann zugelassen werden, wer eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert hat und sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt hat, – im Grundsatz – das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entspricht. In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Beamtinnen und Beamte der ehemaligen Laufbahn des mittleren Justizdienstes, der ehemaligen Laufbahn des allgemeinen mittleren Dienstes, Justizfachangestellte, Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte. Besoldung 1. als Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher Nach erfolgreicher Ausbildung, die mit einer Prüfung abschließt, werden die Ausbildungsteilnehmer/innen zur Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher im Beamtenverhältnis auf Probe in der BesGr. A 8 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) ernannt. Bei Bewährung in der dreijährigen Probezeit erfolgt die Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Lebenszeit. Beförderungen in die Besoldungsgruppen A 9 und A 9 mit Amtszulage NBesG sind möglich. Neben der Besoldung nach der Bundesbesoldungsordnung erhalten Gerichtsvollzieher/innen Anteile von den vereinnahmten Vollstreckungskosten, die zum Teil der Abgeltung der Bürokosten dienen. 2. während des Vorbereitungslehrgangs und während der Ausbildung Bewerberinnen und Bewerber, die nicht aus der Justiz kommen sowie Angestellte aus der Justiz Die zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis eingestellt und führen für die Dauer der Ausbildung im Vorbereitungsdienst die Dienstbezeichnung \“Gerichtsvollzieher-Anwärterin\“ oder \“Gerichtsvollzieher-Anwärter\“. Auf das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis sind die für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst geltenden Vorschriften einschließlich der Vorschriften über Unfallfürsorge entsprechend anzuwenden; an die Stelle der Anwärterbezüge (§ 59 Abs. 2 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung vom 6. August 2002, BGBl. I S. 3020, zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 des Gesetzes vom 12. Juli 2006, BGBl. I S. 1466) tritt eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe des Tabellenentgelts der Stufe 2 der Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder in der jeweils geltenden Fassung. Die Zahlung der Unterhaltsbeihilfe erfolgt jeweils zum letzten Tag eines Monats für den laufenden Monat. Beamtinnen und Beamte aus der ehemaligen Laufbahn des allgemeinen mittleren Dienstes Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der Justiz als Beamte beschäftigt sind, behalten während der Ausbildung und ggf. während des Vorbereitungslehrgangs ihren Status und werden dementsprechend weiter den besoldungsrechtlichen Bestimmungen entsprechend besoldet. Für Beamtinnen und Beamten aus der ehemaligen Laufbahn des allgemeinen mittleren Dienstes gelten Sonderreglungen gem. Absprache mit den abgebenden Dienststellen. Ihre Bewerbung Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch schriftlich per Post oder per E-Mail als PDF-Dokument bis zum 30. November 2025 an folgende Adresse übersenden: OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de Bewerbungsunterlagen Bewerberinnen und Bewerber, die nicht in der niedersächsischen Justiz beschäftigt sind, fügen ihrer Bewerbung per Post oder Email zunächst folgende Unterlagen bei: tabellarischen, unterschriebenen und mit Datum versehenen Lebenslauf Ablichtung des Schulabschlusszeugnisses Ablichtung des Berufsausbildungszeugnisses Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung Heiratsurkunde oder bei Ledigen Geburtsurkunde Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme der Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst) Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte auch das Formblatt \“Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen\“ ausgefüllt bei. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind besonders erwünscht und werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt. Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie unter www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de und www.stark-fuer-gerechtigkeit.de .

Gerichtsvollzieher/in (m/w/d) Arbeitgeber: Amtsgericht Hannover

Die niedersächsische Justizverwaltung bietet eine herausragende Möglichkeit, als Gerichtsvollzieher/in in einem stabilen und respektierten Umfeld zu arbeiten. Mit einer fundierten Ausbildung, die sowohl theoretische als auch praktische Aspekte umfasst, fördert die Justizverwaltung die persönliche und berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeiter. Zudem profitieren Sie von einer attraktiven Besoldung, flexiblen Arbeitsbedingungen und der Chance, einen bedeutenden Beitrag zur Rechtssicherheit in der Gesellschaft zu leisten.
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Kontaktperson:

Amtsgericht Hannover HR Team

StudySmarter Bewerbungstipps 🤫

So bekommst du den Job: Gerichtsvollzieher/in (m/w/d)

Tip Nummer 1

Informiere dich über die spezifischen Anforderungen und Aufgaben eines Gerichtsvollziehers. Besuche Informationsveranstaltungen oder Webinare, um einen besseren Einblick in den Beruf zu bekommen und Kontakte zu knüpfen.

Tip Nummer 2

Nutze Netzwerke und Plattformen, um mit aktuellen Gerichtsvollziehern in Kontakt zu treten. Sie können dir wertvolle Einblicke und Tipps geben, die dir bei deiner Bewerbung helfen können.

Tip Nummer 3

Bereite dich auf mögliche Vorstellungsgespräche vor, indem du typische Fragen und Szenarien durchgehst, die im Außendienst auftreten könnten. Dies zeigt dein Engagement und deine Bereitschaft für die Herausforderungen des Berufs.

Tip Nummer 4

Erkundige dich nach Praktikumsmöglichkeiten oder Hospitationen in der Justiz. Praktische Erfahrungen sind nicht nur wertvoll für deinen Lebenslauf, sondern helfen dir auch, ein besseres Verständnis für die täglichen Aufgaben eines Gerichtsvollziehers zu entwickeln.

Diese Fähigkeiten machen dich zur top Bewerber*in für die Stelle: Gerichtsvollzieher/in (m/w/d)

Rechtskenntnisse
Verhandlungsgeschick
Kommunikationsfähigkeit
Organisationstalent
Belastbarkeit
Einfühlungsvermögen
Zuverlässigkeit
Selbstständigkeit
Umgang mit moderner Bürotechnik
Flexibilität
Teamfähigkeit
Analytisches Denken
Konfliktlösungskompetenz

Tipps für deine Bewerbung 🫡

Informiere dich über die Stelle: Bevor du deine Bewerbung schreibst, solltest du dich gründlich über die Position des Gerichtsvollziehers informieren. Lies die Stellenbeschreibung aufmerksam durch und mache dir Notizen zu den wichtigsten Anforderungen und Aufgaben.

Lebenslauf anpassen: Gestalte deinen Lebenslauf so, dass er die für die Stelle relevanten Erfahrungen und Qualifikationen hervorhebt. Achte darauf, dass er tabellarisch, unterschrieben und datiert ist. Betone insbesondere deine berufliche Ausbildung und relevante Tätigkeiten im juristischen oder kaufmännischen Bereich.

Motivationsschreiben verfassen: Schreibe ein überzeugendes Motivationsschreiben, in dem du erklärst, warum du dich für die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher interessierst. Gehe auf deine Fähigkeiten ein, die für die Position wichtig sind, wie z.B. Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent und Belastbarkeit.

Vollständige Bewerbungsunterlagen einreichen: Stelle sicher, dass du alle geforderten Unterlagen beifügst, einschließlich Schulabschlusszeugnis, Berufsausbildungszeugnis und Nachweise über frühere Beschäftigungen. Vergiss nicht, das Formblatt "Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen" auszufüllen und beizufügen.

Wie du dich auf ein Vorstellungsgespräch bei Amtsgericht Hannover vorbereitest

Informiere dich über die Aufgaben

Bevor du zum Interview gehst, solltest du dir ein klares Bild von den Aufgaben eines Gerichtsvollziehers machen. Informiere dich über Pfändungen, Versteigerungen und die Rolle als Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz. Das zeigt dein Interesse und deine Vorbereitung.

Bereite Beispiele vor

Überlege dir konkrete Beispiele aus deiner bisherigen Berufserfahrung, die deine Fähigkeiten in Kommunikation, Organisation und Belastbarkeit unter Beweis stellen. Diese Beispiele helfen dir, deine Eignung für die Position zu verdeutlichen.

Zeige deine Flexibilität

Da von den Bewerberinnen und Bewerbern räumliche Flexibilität erwartet wird, solltest du im Interview betonen, dass du bereit bist, an verschiedenen Standorten zu arbeiten. Das zeigt, dass du die Anforderungen der Stelle verstehst und bereit bist, dich anzupassen.

Frage nach der Ausbildung

Nutze die Gelegenheit, um Fragen zur Ausbildung und den Erwartungen während dieser Zeit zu stellen. Das zeigt dein Engagement und dein Interesse an einer langfristigen Karriere in der Justiz.

Gerichtsvollzieher/in (m/w/d)
Amtsgericht Hannover
Standort: Hannover
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