Einstellung einer Beschäftigten/eines Beschäftigten (m/w/d) im Wachtmeisterdienst Amtsgericht NW in Neustadt an der Weinstraße

Einstellung einer Beschäftigten/eines Beschäftigten (m/w/d) im Wachtmeisterdienst Amtsgericht NW in Neustadt an der Weinstraße

Neustadt an der Weinstraße Vollzeit Kein Homeoffice möglich
A
Die Bewerberin oder der Bewerber soll zunächst auf unbestimmte Zeit im Tarifvertragsverhältnis beschäftigt und zu einem späteren Zeitpunkt in das Beamtenverhältnis übernommen werden, wobei die im Tarifvertragsverhältnis verbrachte Zeit auf den Vorbereitungsdienst für den Zugang zum ersten Einstiegsamt der Justizdienst (Justizwachtmeisterdienst) angerechnet werden kann. Die einzustellende Bewerberin oder der einzustellende Bewerber muss deshalb die Voraussetzungen für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen, dies bedeutet - nicht älter als 40 Jahre sein - die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen - keine Vorstrafen oder Einträge im Schuldnerverzeichnis - körperlich und gesundheitlich in guter Verfassung sein. Darüber hinaus ist weitere Voraussetzung das Bestehen eines sportmotorischen Leistungstests, der bei den Justizvollzugsanstalten abgelegt werden kann. Dieser besteht aus fünf Einzeltests (11x10-m-Sprinttest, Rückentest, Klimmhang, Tiger-Liegestütz und Beep-Test=20-Meter-Shuttle-Run). Die praktische Ausbildung wird durch einen fachtheoretischen Lehrgang von zwölf Wochen im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen – Nebenstelle Monschau – ergänzt. Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind u.a. für den Auskunftsdienst an der Pforte, der Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit, den Sitzungsdienst in Gerichtsverhandlungen, Aktentransporte, Zustellungen, Besorgung des Posteingangs und Postausgangs und für Vorführungen zu Gerichtsterminen zuständig. Die körperliche Eignung, Bereitschaft zur Aufrechterhaltung der körperlichen Fitness, sowie die Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen mit praktischen Übungen in der Fremd- und Eigensicherung ist Pflicht. Idealerweise verfügt der Bewerber/ die Bewerberin über eine Ausbildung in einem handwerklichen Beruf und einen Führerschein, da diese/r u.U. auch mit den Aufgaben eines Hausmeisters oder Dienstwagenfahrers betraut werden kann. Mit Blick auf die im Justizwachtmeisterdienst notwendige Sehfähigkeit, bitte ich mit den Bewerbungsunterlagen ein augenärztliches Attest (nicht ausgestellt für den Führerschein) vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass keine erhebliche Sehschwäche besteht. Eine dauerhafte Verwendung im Justizwachtmeisterdienst ist ausgeschlossen, wenn eine unkorrigierte Sehschärfte (Fernvisus) schon auf einem Auge von weniger als 0,5 - 20. Lebensjahr noch nicht vollendet ist – und von weniger als 0,3 – wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist – besteht. Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen: Bewerbungsschreiben, vollständiger chronologischer Lebenslauf mit genauen Datumsangaben, Lichtbild aus neuester Zeit, Fotokopien der Schulentlassungszeugnisse und Nachweise über alle Beschäftigungen seit der Schulentlassung.
A

Kontaktdaten:

Amtsgericht Neustadt Recruiting-Team