Konrektorin / Konrektor als die ständige Vertreterin / der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülerinnen und Schülern (m/w/d)
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Ihre AufgabenDie allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff). Insbesondere umfasst die Stelle folgende Aufgaben: Pflege der LUSDUmgang mit PBBEinsatz externer Vertretungskräfte planen und organisierenPersonalgewinnung und deren administrative UmsetzungStundenplanerstellung und Organisation des Vertretungsplans sowie des AufsichtsplansKooperation im Ganztag / Begleitung und Weiterentwicklung aktueller Schulentwicklungsprozesse und der damit verbundenen Schulprogrammarbeit, im Besonderen der inklusiven Beschulung und der Ganztagsschulentwicklung hin zur Schule im Pakt für den GanztagKooperation mit schulischen und außerschulischen InstitutionenUnterstützung der Schulleitung bei der Organisation und Verwaltung des Schulbetriebs in den Bereichen Personal- und Schülerinnen- und Schülerverwaltung Unterstützung der Schulleitung bei der Steuerung der pädagogischen und curricularen SchulentwicklungWeiterentwicklung und Förderung der internen Kooperationsstrukturen insbesondere im Schulleitungsteam und der \“Erweiterten Schulischen Betreuung\“Konstruktive Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den schulischen GremienVorbereitung/Mitgestaltung von Konferenzen und DienstbesprechungenPlanung und Organisation von schulischen Projekten und besonderen schulischen VeranstaltungenOrganisation der multifunktionalen Nutzung der RäumeUnsere AnforderungenFür die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt: Lehramt an GrundschulenBewährung als Beamtin/Beamter auf Lebenszeit oder unbefristetes Angestelltenverhältnis mit mindestens dreijähriger Beschäftigungszeit in diesem LehramtDie nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht: Umfängliche Kenntnisse bei der Übernahme von Leitungsaufgaben, insbesondere der Bearbeitung der LUSD und Organisation der StundenplanerstellungWeitreichende Kenntnisse im Umgang mit PBBErfahrungen in der Kooperation mit dem GanztagPlanungs- und Organisationsfähigkeit MedienkompetenzTeam- und Dialogfähigkeit Hohe interkulturelle KompetenzErfahrungen bei der Organisation und Durchführung von SchulaufnahmeverfahrenLeitungserfahrung in Projektgruppen, ArbeitsgruppenErfahrungen bei der Organisation und Durchführung von SchulaufnahmeverfahrenErfahrungen im Bereich GanztagBelastbarkeit und EinsatzbereitschaftEntscheidung- und Motivationskompetenz Konfliktfähigkeit sowie KritikfähigkeitBereitschaft die Fortbildung / Qualifizierungsreihe für Schulleitungen zu durchlaufenKenntnisse des SchulrechtsAllgemeine HinweiseBewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen. Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage hoch. Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden. Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt. Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung: Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher DezernentDie schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende FunktionsstelleDie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am MainDas Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich. Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 entsprechend. Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

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Kontaktperson:

Arbeitgeber Land Hessen HR Team

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