Im Ausländeramt ist am Dienstort Merseburg eine Stelle als Fachkoordination (m/w/d) Asyl/ Staatsangehörigkeiten in Vollzeit zu besetzen. Das unbefristete Arbeitsverhältnis beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
- Fachkoordination Asyl/ Fachkoordination Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- fachliche Beratung der Sachbearbeiter im Sachgebiet in den Bereichen Asyl und Staatsangehörigkeiten jeglicher Art
- Mitarbeit an der Gestaltung von Dienstvereinbarungen/ Dienstanweisungen, Zuarbeit für die Sachgebietsleitung
- Bearbeitung und Entscheidung in herausgehobenen, komplizierten oder nicht klassischen Fällen
- Entscheidung in Rechtsbehelfsverfahren und Verwaltungsrechtsstreitigkeiten (Bereiche Asyl und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten)
- Widerspruchsprüfung, ggf. Erlass von Abhilfeentscheidungen
- Bei Nichtabhilfe - Erstellen von Vorlageberichten und Abgabe von Stellungnahmen an die Widerspruchsbehörden- Prüfung der Rechts- und Sachlage in Verwaltungsrechtsstreitigkeiten, Klage-, Beschwerde- und Antragsverfahren
- Zuarbeiten zu Stellungnahmen zu Klage-, Beschwerde- und Antragsverfahren an Gerichte, Petitionsausschuss des Landtages und die Härtefallkommission- Entscheidung über Freiheitsentziehungsmaßnahmen (Bereich Asyl)
- Entscheidungen über Freiheitsentziehung gern. § 62 Abs. 5 und § 62 b AufenthG
- Beantragung von Abschiebungshaft nach dem AufenthG- Beantragung von Überstellungshaft nach der Dublin III-VO
- Prüfung der Länge der Abschiebehaft und ggf. Beantragung der Verlängerung der Haft
- Prüfung der Haftbedingungen in der jeweiligen Vollzugsanstalt
- Aufenthaltsrechtliche Entscheidungen über Anträge auf Erteilung, Beschränkung, Entziehung und Versagung von Aufenthaltstiteln und Duldungen nach Vorlage des Verwaltungsvorganges durch den Sachbearbeiter (Bereich Asyl)
- Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen
- Anhörung Beteiligter zur Führung ehelicher Lebensgemeinschaft, Ausübung Personensorge bzw. Umgangsrecht mit Kindern
- Gewährung rechtlichen Gehörs bei beabsichtigter Ablehnung der Anträge
- Ermittlung sowohl eigenständig als auch in Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- Eigenständige Bescheidung der Anträge unter Ausübung des eingeräumten Ermessens
- Festlegung von Bedingungen und Auflagen in den Aufenthaltstiteln
- Ausübung des Entschließungsermessens beim Entzug von Aufenthaltstiteln
- Prüfung der Sicherung des Lebensunterhalts nach Vorschriften des SGB II und des AufenthG
- Entscheidungen und Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen (Bereich Asyl)
- Prüfung des Vorliegens von inlandsbezogenen oder zielstaatsbezogenen Ausreisehindernissen auf Antrag oder von Amts wegen
- Anhörung Beteiligter, Ermittlung sowohl eigenständig als auch in Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- Entscheidung über die Gewährung der Aussetzung der Abschiebung einschließlich erforderlicher Bedingungen und Auflagen, inkl. Bescheidung
- Organisation von Abschiebungen in Zusammenarbeit mit beteiligten Behörden
- Koordinierung der Abschiebehaftverfahren mit beteiligten Behörden (Ausländerbehörden, Polizei, Gerichte, Zentrale Abschiebungsstelle, Haftanstalten)
- Einleitung und Durchführung von Passbeschaffungsmaßnahmen
- Persönliche Vorsprache und Vertretung vor ausländischen Botschaften und Vertretungen
- Organisation von freiwilligen Ausreisen in Zusammenarbeit mit IOM - Internationale Organisation für Migration
- Anordnung von Passbeschaffung und Botschaftsvorsprachen unter Anordnung von Sofortvollzug
- Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für Leistungseinschränkungen und Unterrichtung der Leistungsbehörde nach dem AsylbLG
- Bekämpfung illegalen Aufenthalts und Ausweisung von Ausländern (Bereich Asyl)
- Gewährung rechtlichen Gehörs
- Erlass von Ausreiseaufforderungen
- Erlass von Abschiebungsandrohungen oder Abschiebungsanordnungen
- Prüfung der Ausweisungstatbestände vom Amts wegen
- Prüfung des Ausweisungsinteresses und des Bleibeinteresses in Zusammenarbeit mit Gerichten, Behörden, Haftanstalten, Ärzten und anderen Beteiligten
- Erlass von Ausweisungsverfügungen ggf. unter Androhung von Sofortvollzug
Ihr Profil
Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium in den Fachrichtungen Öffentliche Verwaltung, Rechtswissenschaften mit erster juristischer Prüfung oder einem vergleichbaren Abschluss mit juristischen Ausbildungsschwerpunkt als Bachelor of Law. Alternativ haben Sie erfolgreich einen Beschäftigtenlehrgang II abgeschlossen.
Bewerber mit den vorgenannten, entsprechenden ausländischen Bildungsabschlüssen müssen neben einer deutschen Übersetzung des Abschlusses, die Anerkennung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beifügen. Sofern das Verfahren zur Anerkennung noch nicht abgeschlossen ist, muss der Nachweis spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung vorgelegt werden. Eine Einstellung darf hierdurch nicht unverhältnismäßig verzögert werden.
Idealerweise haben Sie anwendungsbereite Kenntnisse im Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht. Fachliche Erfahrungen und Spezialkenntnisse im Ausländerrecht sind wünschenswert. Englische Sprachkenntnisse sind von Vorteil.
Sie arbeiten gerne selbständig und sind zuverlässig, verfügen über ausgeprägte Kommunikations- und Durchsetzungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie Teamfähigkeit. Interkulturelle Kompetenzen sowie Kritik- und Konfliktfähigkeit runden Ihr Profil ab.
Sie besitzen mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf Niveaustufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens.
Arbeitszeit und Vergütung/Eingruppierung
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe EG 10 TVöD VKA (entspricht in Vollzeit einem monatlichen Bruttogrundgehalt zwischen 4124,53 EUR (Stufe 1) und 5753,35 EUR (Endstufe 6), je nach einschlägiger Berufserfahrung).
Die Anerkennung von Berufserfahrungen für die Stufenzuordnungen erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten des TVöD-VKA.
Sind Sie bereits im Öffentlichen Dienst tätig und wechseln zu uns, bieten wir Abordnungen zur Erprobung an. Diese Möglichkeit besteht bei Tarifbeschäftigten in Abstimmung mit der abgebenden Behörde.
Die Anerkennung von Berufserfahrungen für die Stufenzuordnungen erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten des TVöD-VKA.
Bewerbung und Kontakt
Nähere Auskünfte zum Anforderungs- und Aufgabenprofil erteilt Ihnen Ihr zukünftiger Vorgesetzter Herr Biermann unter der Telefonnummer 03461 40-1234.
Für Verfahrensfragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung steht Ihnen Frau Luhanek unter der Telefonnummer 03461 402123 gern zur Verfügung. Der Landkreis Saalekreis fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung werden bei gleicher Eignung angemessen berücksichtigt.
Reise-/Bewerbungskosten und andere Aufwendungen werden nicht erstattet.
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Fachkoordination (m/w/d) Asyl/ Staatsangehörigkeiten in Merseburg Arbeitgeber: Arbeitsagentur
Unsere moderne Steuerkanzlei in Merseburg bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen und Talent in einem freundlichen und offenen Team einzubringen. Wir legen großen Wert auf ein angenehmes Betriebsklima, flexible Arbeitszeiten und vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten, um Ihre berufliche Entwicklung zu fördern. Bei uns sind Sie nicht nur ein Mitarbeiter, sondern ein geschätztes Mitglied, das aktiv zum Erfolg unserer Kanzlei beiträgt.