Beim Polizeipräsidium Münster ist in der Direktion GE zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als Sachbearbeiter/in (m,w,d) als Intel-Officer für die Recherche in sozialen Medien zur Einsatzbewältigung in der Leitstelle zu besetzen. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 11 TV-L.
Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt im Schichtdienst. Die Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Medienbeobachtung sowie Beschaffung von Echtzeitinformationen zur Unterstützung unterschiedlichster Einsatzlagen einschließlich deren Analyse, Auswertung, Bewertung und Unterstützung bei der Kommunikation, insbesondere:
- Durchführung von zeitkritischen Open-Source-Intelligence (OSINT-) Recherchen
- Datenfilterung von Big Data aus frei zugänglichen Quellen im Internet, respektive der sozialen Medien zur Begleitung von Einsatzlagen
- Sicherung der Informationen für strafprozessuale Zwecke
- Verifizierung der erlangten Informationen (z.B. Fake-News, Glaubwürdigkeit der Daten)
- Weiterleitung der erlangten Informationen nach taktischer und rechtlicher Bewertung
- Unterstützung im Bereich taktische Kommunikation und Monitoring
- Kontinuierliches (präventives) Monitoring in den sozialen Medien
- Konzeptionelles Fortentwickeln von OSINT-Strategien, taktischer Kommunikation in enger Zusammenarbeit mit allen Polizeibehörden mit GMKC
Einstellungsvoraussetzungen:
- Grundständiger Studienabschluss (Diplom DI, FH oder BA) im Bereich Datenwissenschaft, Data Science, Informatik, Statistik oder Mathematik und der Qualifikation zum Data Scientist
- Grundständiger Studienabschluss (Diplom DI, FH oder BA) im Bereich Kommunikationswissenschaft, Medienwissenschaft
- Grundständiger Studienabschluss (Diplom DI, FH oder BA) undeine erfolgreiche Weiterbildung zum Informations-Broker/in oder Social-Media-Manager/in
- Fachinformatiker/-in mit einer mindestens 3-jährigen Berufserfahrung
- IT Systemelektroniker/-in mit einer mindestens 3-jährigen Berufserfahrung
- eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer mindestens 3-jährigen Berufserfahrung und einer erfolgreichen Weiterbildung zum Informations-Broker/in oder Social-Media-Manager/in
- Assistent/in Technische Kommunikation und Dokumentation mit einer mindestens 3-jährigen Berufserfahrung
- Fachangestellte/r für Medien und Info-Dienste (Schwerpunkt: Info-Doku) mit einer mindestens 3-jährigen Berufserfahrung
- Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift mindestens der Sprachniveaustufe B2 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (Sprachniveau entweder im Abiturzeugnis ausgewiesen oder durch abgeschlossenes, vollständig englischsprachiges BA-Studium oder durch Zertifikat nachgewiesen)
Wünschenswert:
- Fundiertes Fachwissen, insbesondere
- Kenntnisse von Monitoring und Analysesoftware wie z.B. Facelift
- Kenntnisse im Bereich Community Management
- Grundkenntnisse im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit
- Grundkenntnisse in der Krisenkommunikation mit Schwerpunkt Soziale Medien
- Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
- Strafrechtliche und gefahrenabwehrrechtliche Grundkenntnisse
Das zeichnet Sie aus:
- Analytische Fähigkeiten
- Teamfähigkeit
- Leistungsmotivation
- Eigenständigkeit
- Ergebnisorientierung
- Kommunikationsfähigkeit
Bei Fragen zur Tätigkeit und zum Aufgabengebiet steht Ihnen Herr van Schelve (Tel: 0251/275-2570) zur Verfügung.
Für verfahrenstechnische Fragen stehen Ihnen Frau Grundig (Tel. 0251/275-2036) oder Frau Hinterthür (Tel.: 0251/275-2035) zur Verfügung.
Hinweise:
Regierungsbeschäftigte erklären sich automatisch mit ihrer Bewerbung mit der Einsichtnahme in ihre Personalakte einverstanden.
Das Polizeipräsidium Münster beabsichtigt, den Anteil der Frauen in allen Arbeitsbereichen zu erhöhen und fordert Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte fügen ihrer Bewerbung bitte einen amtlichen Nachweis über ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei.
Mit der Eingabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig damit einverstanden, dass erforderliche Daten für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens gespeichert werden. Weitere datenschutzrechtliche Hinweise gem. der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entnehmen Sie bitte demfolgenden Link: https://muenster.polizei.nrw/sites/default/files/2018-10/Datenschutzerklaerung_fuer_Bewerbungen.pdf
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