Anforderungen
- Bei Beamten: Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Laufbahnfachrichtung Gesundheit und Soziales
- Bei Tarifbeschäftigten: Diplom-/ Master-/Magister- oder Bachelor-Abschluss in einem Studiengang der Sozialwissenschaften mit staatlicher Anerken-nung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (m/w/d) oder
- Beschäftigte die bereits im Land Berlin als „Sonstige Beschäftig-te“ i.S.d. Abschnitts 20.4 TV-L anerkannt sind (Gleichwertigkeitsfeststellung) oder
- Diplom-/ Master-/Magister- oder Bachelor-Abschluss in einem Studiengang der Sozialwissenschaften und/oder Erziehungswissenschaften (u.a. Kindheitspädagogik, Heilpädagogik, Sonderpädagogik sowie Rehabilitationspädagogik) (Hinweis: in diesen Fällen erfolgt die Eingruppierung eine Entgeltgruppe niedriger – S 13)
- Für alle Statusgruppen: mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der öffentlichen und/oder freien Kinder- und Jugendhilfe
- Hinweise: Bei Einstellung ist ein Nachweis über eine Masernschutzimpfung sowie ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich.
- Allgemeine Rechts- und Verwaltungskenntnisse (Verwaltungsrecht) sowie Kenntnisse der einschlägigen Verwaltungsvorschriften
- Fundierte Kenntnisse der Methoden der Sozialen Arbeit sowie der sozialräumlich orientierten Arbeit
- Leistungs-, Lern- und Veränderungsfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Entscheidungsfähigkeit
Benefits
- Unbefristete Stelle
- Besoldungsgruppe A 10 / Entgeltgruppe S 14 TV-L
- Vollzeit (Wochenstunden 40 bzw. 39,4); Teilzeitbeschäftigung möglich, sofern ganztägige Besetzung gewährleistet ist
- Einstieg: ab sofort
- Verschiedene Einsatzstandorte im Bezirk
- Ansprechpartner/innen für Auswahlverfahren und Aufgabengebiet (Telefonnummern angegeben)
Aufgaben
- Sozialpädagogische Beratung und Gewährung von Leistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (außer Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen) sowie ihre Personensorgeberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
- Wahrnehmung aller erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Kinderschutzes
- Fallmanagement: Bedarfsklärung, Beratung über geeignete Hilfen oder Weitervermittlung, ggf. Einleitung von Hilfeplanverfahren; (Planung von Hilfekonferenzen, Erstellen von Hilfeplänen, Begleitung, Überprüfung und Beendigung von Hilfen gem. Sozialgesetzbuch VIII)
- Mitwirkung im Rahmen familien- und jugendgerichtlicher Verfahren gemäß Sozialgesetzbuch VIII
- Gewährleistung des Krisen- und Tagesdienstes
- Enge Kooperation mit den Jugendhilfe-Trägern
#J-18808-Ljbffr
Sozialarbeiter/in im Sozialdienst eines Regionalen Dienste Arbeitgeber: Arbeitsagentur
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