pädagogische Fachkraft (m/w/d)
Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt, entsprechend der Kinderzahlen, mindestens 32 Stunden plus Nebenabrede bis max. 39 Stunden nach Dienstplan im Schichtdienst.
Das Aufgabengebiet umfasst u. a.:
- Gewährleistung einer heilpädagogisch fundierten Betreuung der Kinder / Jugendlichen
- Ausübung aller dem Berufsfeld entsprechenden Tätigkeiten
- Führung der Planungsunterlagen und Leistungsdokumentation (z.B. Erarbeitung von Hilfeplänen und Erstellung von Entwicklungsberichten)
- Materialbeschaffung entsprechend des Gruppenbedarfes
- Durchführung von Kindertransporten und Urlaubsfahrten
- aktive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit Eltern, Institutionen und Einrichtungen
- Teilnahme an Dienstbesprechungen, Fallbesprechungen und Beratungen
- Öffentlichkeitsarbeit, Mitwirkung bei Präsentationen, Werbung und aktive Teilnahme bei Veranstaltungen des Trägers
- Informationspflicht über die neuesten für die pädagogische Arbeit relevanten gesetzlichen Grundlagen sowie Vorschriften des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes.
Wenn Sie über eine Qualifikation im Sinne von § 29 Abs. 1 des Landesjugendhilfegesetzes
- als staatlich anerkannte/r Erzieher, Sozialarbeiter, Sozialpädagoge
- über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik, Sozialarbeit, soziale Arbeit oder Erziehungswissenschaften mit Schwerpunkt / Hauptfach Sozialpädagogik (Hochschul-Diplom oder Bachelor/Magister)
- als Heilpädagoge mit Fach- oder Hochschulabschluss
- über eine abgeschlossene Weiterbildung zur Fachkraft für soziale Arbeit
- bzw. bei Vorliegen einer geeigneten Vorbildung und Erfahrung die Fortbildungsbereitschaft zur Erlangung des Status einer ausgebildeten Fachkraft (s. o.) besteht
und über
- hohe fachliche, soziale und organisatorische Kompetenz, Belastbarkeit und Flexibilität
- einen respektvollen Umgang mit den Klienten und deren Angehörigen, wertschätzende Grundhaltung zum Kind, Bereitschaft zur Reflexion eigenen Handelns, Supervision
- motivierte Bewältigung der Alltagsanforderungen, Leistungsfähigkeit
- Führerschein und Fahrpraxis (Kindertransporte). Eine Fahrgastbeförderung muss nach Arbeitsaufnahme erworben werden.
verfügen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Eine heilpädagogische Zusatzqualifikation ist von Vorteil.
Die Vergütung erfolgt nach dem Manteltarifvertrag der AWO Sachsen (MTV – AWO – S vom 01.11.2016) und dem derzeit gültigen Entgelttarifvertrag für die AWO Sachsen Entgeltgruppe S 8 b / 1.
Wir bieten Ihnen u. a.
- tarifliche Entlohnung Urlaubsgeld
- 30 Tage Urlaub einmalige tarifliche Jahressonderzahlung
- betriebliche Altersvorsorge Regenerationstage.
Bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung werden Schwerbehinderte und denen Gleichgestellte bevorzugt berücksichtigt.
Interne Bewerber haben bei Wegfall ihres Arbeitsplatzes bzw. vor Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses und bei Vorliegen der erforderlichen fachlichen und persönlichen Qualifikation Vorrang vor externen Bewerbern.
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