Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Werdau
eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Wasser (w, m, d)
unter der Kennziffer: 150/2026/DIII
im: Dezernat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz
für: das Umweltamt
in: Teilzeit mit 35 Wochenstunden
Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer: befristet für die Dauer von zwei Jahren
Beschäftigungsbeginn: 1. Januar 2027
Ihr Aufgabengebiet:
Sie sind verantwortlich für den Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) überwiegend im Bereich Grundwasser und Oberflächengewässer. Dazu gehört insbesondere:
- die Durchführung von wasserrechtlichen Verfahren zum Vollzug des WHG und des SächsWG – Erlaubnisverfahren, Bewilligungen, gehobene Erlaubnisse, Genehmigungen und sonstige Entscheidungen unter Einbeziehung der fachlichen Stellungnahmen
- die Wahrnehmung der Gewässeraufsicht
- die konzeptionelle, koordinierende Arbeit sowie die Prüfung und Bewertung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte bei anderen Verfahren und Planungen
Die Schwerpunkte bilden dabei insbesondere Gewässerbenutzungen für Oberflächengewässer, Anlagen an Gewässern, Gewässerausbauverfahren, Maßnahmen der Gewässerunterhaltung, Durchführung von Gewässerschauen sowie Wasserkraftnutzungen.
Unsere Erwartungen:
Zugangsvoraussetzung für die Stelle ist einer der folgenden erfolgreichen Abschlüsse:
- Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung, wünschenswert mit Referenzen auf wassertechnischem oder wasserrechtlichem Gebiet oder
- Hochschulausbildung (Diplomgrad mit dem Zusatz FH oder Bachelor) auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft, der Hydrologie, der Hydrogeologie, der Geologie oder der Geowissenschaften, wünschenswert mit verwaltungsrechtlichen Kenntnissen
- wünschenswert sind anwendungsbereite Kenntnisse der relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften (u.a. WHG, SächsWG)
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1) sowie eine gute Ausdrucksweise
- ein sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw
Wir bieten Ihnen:
- eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
- die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
- ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- 31 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
- attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Befristung erfolgt bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Demnach können Bewerber, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden haben, für die Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werden. Ausbildungszeiten sowie Zeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Landkreis Zwickau sind hiervon ausgenommen. Bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, erfolgt die Befristung nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Hierbei ist es unschädlich, wenn der Bewerber bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden hat.
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
In unserer Landkreisverwaltung findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Genauere Informationen hierzu finden Sie unter:
TVöD Lesefassung idF 22. ÄndTV vom 06.04.2025 gültig ab 01.01.2026
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/datenschutz.
Bewerbungsschluss: 15. November 2026
Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
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Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Wasser (w, m, d) in Werdau Arbeitgeber: Arbeitsagentur
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