im Rahmen von Bildungs- und Teilhabeleistungen
Als Lernförderkraft fördern Sie die schulische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, dazu wiederholen Sie erlernten Schulstoff, erklären Sachverhalte und vertiefen das Wissen der Schüler*innen in der jeweiligen Materie. Die BuT-Lernförderung findet in der Regel direkt an der Schule der Schüler*innen statt und ist in allen Fächern und Klassenstufen möglich. Sie leisten mit der Tätigkeit als Lernförderkraft einen wertvollen Beitrag zur Sicherung und Steigerung von Chancengerechtigkeit und -gleichheit in unserer Bildungslandschaft. Als Lernförderkraft erhalten Sie einen Dienstleistungsvertrag und sind freiberuflich/als Honorarkraft für die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop (AWO) selbstständig tätig. Sie können als Lernförderkraft im Wesentlichen ihre Tätigkeit frei gestalten und ihre Arbeitszeit bestimmen. Die Lernförderung wird eigenverantwortlich und bei eigener Zeit- und Arbeitseinteilung wahrgenommen. Sie sind als BuT-Lernförderkraft nicht in die Arbeitsorganisation der AWO eingebunden.
Kurzbeschreibung der auszuführenden Leistungen:
- Selbstständige Planung, Organisation und Durchführung der Lernförderung vor Ort in der jeweiligen Schule
- Austausch mit den Ansprechpersonen vor Ort
- Regelmäßige Dokumentation der Unterrichtseinheiten
Wir erwarten von Ihnen:
Eine entsprechende Qualifikation sowie Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in der Durchführung.
Wir bieten Ihnen:
Die Durchführung der Lernförderung in freier Zeiteinteilung und in Form einer selbstständigen Tätigkeit als Honorarkraft mittels Honorarvertrag.
Die Lernförderung kann 1:1 oder in Kleingruppen stattfinden.
Honorar pro Unterrichtseinheit (1 UE entspricht 60 Minuten), je nach Qualifikation, analog zur Vergütung nach TVÖD.
#J-18808-Ljbffr
Kontaktperson:
AWO-Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop HR Team