Honorartätigkeit als Lernförderkraft

Honorartätigkeit als Lernförderkraft

Gelsenkirchen Vollzeit Kein Homeoffice möglich
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im Rahmen von Bildungs- und Teilhabeleistungen

Als Lernförderkraft fördern Sie die schulische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, dazu wiederholen Sie erlernten Schulstoff, erklären Sachverhalte und vertiefen das Wissen der Schüler*innen in der jeweiligen Materie. Die BuT-Lernförderung findet in der Regel direkt an der Schule der Schüler*innen statt und ist in allen Fächern und Klassenstufen möglich. Sie leisten mit der Tätigkeit als Lernförderkraft einen wertvollen Beitrag zur Sicherung und Steigerung von Chancengerechtigkeit und -gleichheit in unserer Bildungslandschaft. Als Lernförderkraft erhalten Sie einen Dienstleistungsvertrag und sind freiberuflich/als Honorarkraft für die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop (AWO) selbstständig tätig. Sie können als Lernförderkraft im Wesentlichen ihre Tätigkeit frei gestalten und ihre Arbeitszeit bestimmen. Die Lernförderung wird eigenverantwortlich und bei eigener Zeit- und Arbeitseinteilung wahrgenommen. Sie sind als BuT-Lernförderkraft nicht in die Arbeitsorganisation der AWO eingebunden.

Kurzbeschreibung der auszuführenden Leistungen:

  • Selbstständige Planung, Organisation und Durchführung der Lernförderung vor Ort in der jeweiligen Schule
  • Austausch mit den Ansprechpersonen vor Ort
  • Regelmäßige Dokumentation der Unterrichtseinheiten

Wir erwarten von Ihnen:

Eine entsprechende Qualifikation sowie Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in der Durchführung.

Wir bieten Ihnen:

Die Durchführung der Lernförderung in freier Zeiteinteilung und in Form einer selbstständigen Tätigkeit als Honorarkraft mittels Honorarvertrag.

Die Lernförderung kann 1:1 oder in Kleingruppen stattfinden.

Honorar pro Unterrichtseinheit (1 UE entspricht 60 Minuten), je nach Qualifikation, analog zur Vergütung nach TVÖD.

#J-18808-Ljbffr
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Kontaktdaten:

AWO-Unterbezirk Gelsenkirchen/Bottrop Recruiting-Team