Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor - als Leiterin oder Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern - (m/w/d)
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Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor – als Leiterin oder Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern – (m/w/d)BergiusschuleBewerbenAusschreibung per E-Mail teilenUnsere AnforderungenDie allgemeinen Erwartungen an die neue Schulleiterin / den neuen Schulleiter ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.). Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt: Lehramt an beruflichen Schulen in der beruflichen Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaftmehrjährige Bewährung in der Ausübung einer Leitungsfunktion an einer beruflichen Schule oder in einer vergleichbaren Funktion in der SchulaufsichtDie nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden: Innovationsfähigkeit und Initiative zur kontinuierlichen Weiterentwicklung von Schule verbunden mit konzeptionellem Denken und strategischer Kompetenzpädagogische Kompetenz, nachgewiesen durch mehrjährige Unterrichtserfahrung in verschiedenen Schulformen und Bildungsgängen der beruflichen Schulenoffenes und positives Auftreten in Verbindung mit einer sehr guten Kommunikations-, Team-, Empathie- und Motivationsfähigkeit Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Personalverantwortung und MitarbeiterförderungPartizipativer und kooperativer Führungsstil, Integrations- und Konfliktfähigkeit sowie ein differenziertes und klares Rollenbewusstsein Genderkompetenz als eine Grundlage zukunftsorientierter Schul- und Personalentwicklung Kenntnisse und Fähigkeiten in schulischen Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprogrammen sowie im Budgetwesen einer beruflichen Schulemehrjährige und umfassende Erfahrung in der Kooperation und erfolgreichen Zusammenarbeit mit externen PartnernKenntnisse und Erfahrungen in der erfolgreichen Öffnung der Schule für die Region Frankfurt verbunden mit hoher Planungs- und Organisationsfähigkeit u.a. in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Berufsorientierung und Karriereplanung Teilnahme an einer Qualifizierungsreihe für künftige Schulleiterinnen und Schulleiter (QSH)Allgemeine HinweiseDas Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingehen. Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Kultusministerium zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusätzlich unmittelbar beim Kultusministerium eingehen. Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Funktionsstelle an einem Studienseminar wird erwartet, dass Ausbildungsaufgaben im allgemeinpädagogischen Ausbildungsbereich und in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen werden können.Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßnahmen: Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.Bei elektronischen Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Kultusministerium zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), entfällt die zusätzliche unmittelbare Bewerbung beim Kultusministerium.Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher DezernentDie schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende SchulleiterstelleDie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle Das für die Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens zuständige Fachreferat des Hessischen KultusministeriumsAchten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailanschrift und Handynummer).Eingangsbestätigungen werden nur per E-Mail versandt.Die Postanschrift des Hessischen Kultusministeriums für Bewerbungen in Papierform lautet: Hessisches Kultusministerium, Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden

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Kontaktperson:

Bergiusschule HR Team

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