Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für Kehrbezirk Nr. 48 Rhein-Sieg-Kreis (zur Neubesetzung ab 01.07.25)
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Tätigkeitsprofil:
Im Regierungsbezirk Köln (Land NRW) wird gem. § 9 Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) zum 01.07.2025 die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den Kehrbezirk Nr. 048 im Rhein-Sieg-Kreis zur Neubesetzung ausgeschrieben. Die Bestellung erfolgt gem. § 10 Abs. 1 SchfHwG unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren für die Dauer von sieben Jahren, folglich bis längstens zum 30.06.2032.
Der Kehrbezirk wird frei und ist daher neu zu besetzen.
Die Kehrbezirksbeschreibung und die speziellen Anforderungen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.
Anforderungsprofil:
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern erfolgt gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Bewerbungen sind innerhalb der o.s. Frist ausschließlich im Onlineverfahren unter dem Link einzureichen.
#J-18808-Ljbffr
Kontaktperson:
Bezirksregierung Köln HR Team