Aufgabenschwerpunkte:
Eine Schulverwaltungsassistenz entlastet die Schulen von Verwaltungsaufgaben und professionalisiert Verwaltungsabläufe. Sie wird für Aufgaben eingesetzt, die den inneren Schulbereich betreffen und dem Land Nordrhein-Westfalen obliegen.
Die Stelle ist im Bereich Technik zu besetzen. Aufgaben im Bereich Technik sind z.B.:
- Systemadministration
- Benutzerverwaltung
- Benutzersupport
- Profilpflege
- Inventarisierung
- IT‑Beschaffung
- Koordination mit Schulträger und ext. Anbieter im iPad‑Projekt…
Anforderungsprofil:
Die Bewerbenden müssen über eine der folgenden Voraussetzungen verfügen:
fachlich:
- Laufbahnbefähigung Laufbahngruppe2.1 nichttechnischer Dienst
- Verwaltungsfachwirt/in, AngestelltenlehrgangII
- Bachelor of Arts– Public Administration/Management
- Bachelor of Laws bzw. Arts– Verwaltungs(betriebs)wirtschaft oder vergleichbare Ausbildungen
persönlich:
- sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift in der deutschen Sprache
- Fähigkeit, sich schnell in neue Aufgabenbereiche einarbeiten zu können
- gute Kenntnisse im Umgang mit den gängigen Office-Programmen
- Engagement und hohe Leistungsbereitschaft sowie Flexibilität
- gute Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Kooperationsfähigkeit
- hohe Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- ausgeprägte Arbeitssorgfalt
Wünschenswert sind praktische Erfahrungen im Schulbereich, insbesondere die Ausschreibung betreffend, sowie absolvierte Fortbildungen, die sich auf die Aufgabenschwerpunkte und/oder die Anforderungsprofile beziehen.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf §164 SGBIX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des §2 SGBIX.
Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss vorzulegen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).
Zwingende Voraussetzung für die Beschäftigung an einer Schule ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes oder der Immunität gegen Masern nach Infektionsschutzgesetz (§§20, Abs.8;20 Abs.9 Infektionsschutzgesetz). Davon kann nur abgesehen werden, wenn nachweislich eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung besteht.
Beschäftigungsverhältnis:
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV‑L) in der Entgeltgruppe9b der Entgeltordnung zum TV‑L.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis in ein Amt der BesoldungsgruppeA9LBesOA ebenso wie eine statusgleiche Übernahme von beamteten Bewerbenden bis zu einem Amt der BesoldungsgruppeA10LBesOA erfolgen.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
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Schulverwaltungsassistenz (m/w/d) in Würselen Arbeitgeber: Bezirksregierung Köln
Die Bezirksregierung Köln ist ein hervorragender Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit fördert. Mit über 2200 Mitarbeitenden bieten wir eine moderne Arbeitsumgebung, in der Teamarbeit und gesellschaftlicher Mehrwert im Vordergrund stehen. Unsere Mitarbeiter:innen profitieren von flexiblen Arbeitszeiten, umfangreichen Weiterbildungsmöglichkeiten und einem starken Fokus auf die berufliche Entwicklung, insbesondere für Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund.