Konrektorin / Konrektor als die ständige Vertreterin / der ständige Vertreter der Leiterin oder[...]
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Konrektorin / Konrektor als die ständige Vertreterin / der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern

Bonifatiusschule

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Ihre Aufgaben

  • Erstellung von Stundenplänen, Vertretungsplänen und Aufsichtsplänen
  • Gewinnung und Einsatz externer Vertretungskräfte planen und organisieren
  • Mitarbeit bei der Entwicklung, Evaluation und Fortschreibung pädagogischer Konzepte
  • Teilnahme an Koordinationstreffen im Schulleitungsteam und mit dem Leitungsteam der Ganztagsbetreuung
  • Aktive Mitarbeit bei der Weiterentwicklung hin zur Schule im Pakt für den Nachmittag
  • Planung und Organisation von Konferenzen und Dienstbesprechungen
  • Jahresterminplanung
  • Durchführung administrativer Aufgaben der Schule (u. a. Verwaltungsarbeit mit Office, in der LUSD, in PPB und dem Stundenplanprogramm)
  • Kooperation sowie konstruktive Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen sowie den außerschulischen Kooperationspartnern
  • Koordination aller Bereiche in der inklusiven Beschulung (Förderausschüsse, Einsatz der Förderschullehrkräfte, Teamsitzungen mit Grundschullehrkräften, Förderschullehrkräften und Teilhabeassistenzen)
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe

Unsere Anforderungen

Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:

  • Lehramt an Grundschulen
  • Bewährung als Beamter/Beamtin auf Lebenszeit bzw. unbefristetes Arbeitsverhältnis mit mind. 3-jähriger Dienstzeit in diesem Lehramt

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:

  • Kommunikationskompetenz
  • Team- und Dialogfähigkeit
  • Planungs- und Organisationsfähigkeit
  • Medienkompetenz
  • Hohe interkulturelle Kompetenz
  • Leitungserfahrung in Projektgruppen, Arbeitsgruppen, Konferenzen
  • Erfahrungen bei der Organisation und Durchführung von Schulaufnahmeverfahren

Allgemeine Hinweise

Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.

Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage hoch.

Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte. Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:

  • Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
  • Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 entsprechend.

Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

#J-18808-Ljbffr

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Kontaktperson:

Bonifatiusschule HR Team

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    Bewerbungsfrist: 2027-01-06

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    50 - 100
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