Mitarbeiter / Mitarbeiterin (w/m/d) für Reinigungsarbeiten und Catering
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Wir suchen für unseren Dienstort Rheinhausen (Breisgau) einen/eine

Mitarbeiter / Mitarbeiterin (w/m/d) für Reinigungsarbeiten und Catering

Bewerbungsschluss: 18.07.2025

Unsere Aufgabe ist:

Informationen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung zu beschaffen, auszuwerten und der Bundesregierung in Form von Meldungen, Analysen und Briefings zur Verfügung zu stellen.

  • Vorbereitung und Planung von Reinigungsarbeiten
  • Durchführung von Reinigungsarbeiten
  • Sicherstellung der Hygiene- und Qualitätsstandards
  • Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung
  • Durchführung von Catering in dienstlichen Angelegenheiten

Wir setzen grundsätzlich die Bereitschaft voraus, sich schnell und eigenständig in neue Fachbereiche und Aufgabenstellungen einzuarbeiten.

  • Zwingende Voraussetzungen:
    • Erfahrung auf dem Gebiet der Haushalts- und Gebäudereinigung
    • die deutsche Staatsangehörigkeit
    • die Bereitschaft, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) auf Grundlage des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) zu unterziehen.
  • Wünschenswerte Voraussetzungen:
    • eine abgeschlossene oder voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten abgeschlossene Berufsausbildung als Gebäudereiniger/​Gebäudereinigerin
    • Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit
    • Teamfähigkeit
    • Leistungsbereitschaft
  • Mitarbeit bei einem besonderen Arbeitgeber mit äußerst vielfältigen Tätigkeitsfeldern
  • Einstellung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund) in der Entgeltgruppe 4 oder bei einschlägiger abgeschlossener Ausbildung als Gebäudereiniger/​Gebäudereinigerin in der Entgeltgruppe 5
  • Einstellung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
  • Prüfung und gegebenenfalls Anerkennung Ihrer Berufserfahrung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des § 16 TVöD
  • Zahlung einer monatlichen Sonderzulage für Beschäftigte der Nachrichtendienste des Bundes
  • jährliche tarifliche Sonderzahlung (13. Monatsgehalt)
  • 30 Tage Urlaub
  • 24.12. und 31.12. als arbeitsfreie Tage
  • betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • kollegiales, von Teamarbeit geprägtes Arbeitsumfeld
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitgestaltung und die grundsätzliche Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu nehmen
B

Kontaktperson:

Bundesnachrichtendienst HR Team

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Bundesnachrichtendienst
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