Gruppenzweitkraft Wohnhaus (w/m/d)

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Details

  • Vollzeit
  • Kein homeoffice möglich

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Arbeitsort: Beginn: Wochenstunden: Dauer: Eingruppierung:

Buchholz 01.03.2024 20-25 Std unbefristet SuE 4

Gruppenzweitkraft Wohnhaus (w/m/d)

Ihre Aufgaben Ihr Profil

Hilfen zur alltäglichen Lebensführung und in der Sozialassistentin/ Pflegeassistentin oder
individuellen Basisversorgung vergleichbar
Hilfen zur Gestaltung sozialer Beziehungen und zur Zusatzqualifikation als Demenzbegleiterin gewünscht
emotionalen psychischen Entwicklung
Vorerfahrungen in der stationären Behindertenhilfe

  • Hilfen zur Gesundheitsförderung- und erhaltung und im Pflegebereich gewünscht
    Hilfen zur Teilnahme am religiösen, kulturellen und G42- Untersuchung benötigt
    gesellschaftlichen Leben * Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Hilfen zur Kommunikation/Unterstützung der
    Kulturtechniken

Ihre Vorteile

  • abwechslungsreicher Arbeitsplatz in einem
    kompetenten Team
  • vielseitige und regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Vergütung in Anlehnung an TVöD mit weiteren
    Zusatzleistungen
  • regelmäßige Arbeitszeit in Vollzeit 38,5 Stunden
  • Jahressonderzahlung
  • 30 Urlaubstage
  • Jobrad
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
    ausgezeichnet mit dem Familiensiegel

Bewerber*innen mit Behinderung werden ausdrücklich gewünscht. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per:

E-Mail (bevorzugt): Post:
Lebenshilfe Lüneburg-Harburg
bewerbung@lhlh.org gemeinnützige GmbH
(zusammengefasst in einer pdf-Datei) Vrestorfer Weg 1
21339 Lüneburg

Bei inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an Frau Kaiser unter der Telefonnummer (04181) 9238715.
Bitte geben Sie unsere interne Ausschreibungsnummer 09-2024 an.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden digitalisiert in einer elektronischen Bewerberdatei abgespeichert und erst zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dieses bitte mit. Im Rahmen des Auswahlverfahrens entstandene Reisekosten werden nicht erstattet.

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