Helfer in Büro & Verwaltung (m/w/d)

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Details

  • Gelnhausen
  • Teilzeit
  • Kein homeoffice möglich

Helfer in Büro & Verwaltung (w/m/d)

Helfer in Büro & Verwaltung (w/m/d)

Die Lebenshilfe Main-Kinzig gGmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Geschäftsstelle in Gelnhausen eine:n

Helfer in Büro & Verwaltung (m/w/d)

auf Teilzeitbasis (ca. 25 bis 30 Std./ Woche).

Uns liegt es ganz besonders am Herzen, unseren Beitrag für eine inklusive Welt für Menschen mit Behinderung zu leisten. Sie möchten Ihren Teil dazu beitragen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Werden auch Sie ein Teil der Lebenshilfe Main-Kinzig!

Als Allrounder (m/w/d) sind Sie zuständig für:

  • Administrative Tätigkeiten, die Büroorganisation und Personalverwaltung,
  • die Digitalisierung von Dokumenten,
  • Dateneingabe, sowie Drucken und Sortieren von Dokumenten,
  • das Prüfen und Nachhalten notwendiger Unterlagen, sowie
  • weitere Unterstützung bei Verwaltungstätigkeiten.

Ihr Profil:

  • Sie haben Freude an Ordnung und arbeiten selbständig.
  • Sie sind verantwortungsbewusst und detailorientiert.
  • Sie verfügen über gute Kenntnisse der MS-Office-Anwendungen inkl. Software- und Datenverarbeitung und gehen mit modernen Bürokommunikationstechniken sicher um.
  • Idealerweise verfügen Sie über eine Ausbildung als Bürohelfer:in, Bürofachhelfer:in oder Bürokauffrau/ -mann.
  • Wertschätzung sowie Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen sind für Sie selbstverständlich.

Wir bieten:

  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit,
  • Möglichkeit zur flexiblen Zeiteinteilung im Rahmen unserer Bürozeiten,
  • Vermögenswirksame Leistungen,
  • einen krisensicheren Arbeitsplatz in einem Sozialunternehmen, sowie
  • eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, per email oder über das Kontaktformular. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Wälzlein
Telefon: 06051-9218-1050
E-Mail: bewerbung@lebenshilfe-mainkinzig.de

Wir bitten um Verständnis, dass per Post eingegangene Bewerbungen nicht zurückgesendet werden.

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