Aufgaben
- Scangutvorbereitung, u. a. : Öffnen, Sichten und Vorsortieren der Beihilfeeingangspost
- Aufbereitung (Clearing) der einzuscannenden Dokumente, um die Beihilfefestsetzung zu ermöglichen
- Prüfung der Vorgangs- und Dokumentenbildung / -trennung sowie der Seitenreihenfolge, ggf. Korrektur
- Aussondern von unleserlich eingescannten Dokumenten, unklassifizierbaren Eingangsdokumenten und von Belegen ohne Antrag
- Scangutnachbereitung, u. a. : Überwachen der Aufbewahrungsdauer; Aussonderung und Vernichtung der Dokumente nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist
Das bringen Sie mit
- Sie verfügen über eine Laufbahnausbildung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder eine erfolgreiche Teilnahme am Angestelltenlehrgang I oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter, Fachangestellte / Fachangestellter bzw. Kauffrau / Kaufmann für Bürokommunikation / Büromanagement, Sozialversicherungsfachangestellte / Sozialversicherungsfachangestellter, Bank-, Industrie-, Groß- und Außenhandelskauffrau / -kaufmann bzw. eine sonstige grundsätzlich dreijährige einschlägige Berufsausbildung im Bereich Verwaltung bzw. als Kauffrau / Kaufmann
- Sie haben idealerweise Freude an wiederkehrenden Tätigkeiten und an klaren Strukturen
- Sie haben idealerweise Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Digitalisierung bzw. im Clearing
- Sie arbeiten gründlich und haben ein Auge für das Detail
Das bieten wir Ihnen
- Flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle (z. B. keine Kernarbeitszeiten, Stundenausgleich durch Gleittage, Sabbatical)
- Wir besetzen ausgeschriebene Stellen flexibel in Voll- und Teilzeit
- Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmöglichkeiten
- Förderung der Gesundheit mit Arbeitszeitbonus (z. B. Sportgruppen)
- Deutschland Jobticket mit Arbeitgeberzuschuss bzw. kostenfreie Parkplätze
- Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen
- Zulagenzahlung gemäß § 16 Abs. 6 TVöD zur Personalgewinnung möglich
#J-18808-Ljbffr
Kontaktperson:
Bundesverwaltungsamt HR Team