Elektronikerin / Elektroniker für Gebäude- und Infra struktur systeme (m/w/d)
Elektronikerin / Elektroniker für Gebäude- und Infra struktur systeme (m/w/d)

Elektronikerin / Elektroniker für Gebäude- und Infra struktur systeme (m/w/d)

Vollzeit Kein Home Office möglich
Bundeswehr

Zivile Berufsausbildung

Als Auszubildende zur Elektronikerin bzw. Auszubildender zum Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme wächst du in deinem verantwortungsvollen Job. Im technischen Gebäudemanagement übernimmst du vielseitige Dienstleistungen. Du inspizierst Gebäude und konfigurierst haustechnische Anlagen. Du erkennst Fehler und Störungen und beseitigst sie. Du setzt technische Einrichtungen instand oder beauftragst Dienstleister damit. Dein anerkanntes Handwerk erlernst du im dualen System in modernen Betriebsstätten der Bundeswehr und in der Berufsschule.

Gehalt (Brutto-Bezüge)

Was kannst du bei der Bundeswehr verdienen?*

Bezüge im ersten Ausbildungsjahr
Ledig, unter 23 Jahren, keine Kinder

1219 €

Bezüge im dritten Ausbildungsjahr
Ledig, unter 23 Jahren, keine Kinder

1314 €

Bezüge im vierten Ausbildungsjahr
Ledig, unter 23 Jahren, keine Kinder

1378 €

*Beispielhafte Musterberechnung während der zivilen Berufsausbildung. Nicht alle Kombinationsmöglichkeiten sind berücksichtigt. Deine tatsächlichen Bezüge können aufgrund deiner persönlichen Lebenssituation abweichen. Es handelt sich um Bruttobeträge.

Deine Aufgaben

  • Du erlangst alle erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse, die für das technische Gebäudemanagement, das Warten, den Betrieb und die Reparatur von haustechnischen Anlagen notwendig sind.
  • Du lernst, Fehlerdiagnosen zu stellen sowie technische Gefährdungen einzuschätzen und abzustellen.
  • Du analysierst Anforderungen an haustechnische Anlagen.
  • Du erfasst Gefährdungspotenziale und konzipierst die erforderlichen Anlagen und technischen Systeme.
  • Du berätst deine Auftraggeberinnen und Auftraggeber, kalkulierst die Kosten, vergibst Aufträge und nimmst die Leistungen Dritter ab.
  • Du inspizierst und wartest Anlagen und Systeme.
  • Du integrierst und konfigurierst haustechnische Anlagen, programmierst Steuerungen und prüfst die Funktion von Systemen und Sicherheitseinrichtungen.
  • Du setzt technische Einrichtungen instand oder veranlasst deren Reparatur.
  • Du lernst haustechnische Anlagen und deren Konfiguration zu konzipieren.

Deine Benefits

  • Du absolvierst deine Ausbildung bei einem anerkannten Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
  • Du erlernst mit der Qualifizierung zur Elektronikerin bzw. zum Elektroniker einen anerkannten Beruf in der Industrie und im Handel.
  • Du wirst von kompetenten Ausbilderinnen und Ausbildern begleitet, die für deinen optimalen Berufsstart sorgen.
  • Du baust im Verlauf deiner Ausbildung dein Fachwissen für elektronische Systeme kontinuierlich aus.
  • Du schließt deine Ausbildung mit einer Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
  • Bei entsprechender Eignung und Leistung kannst du im Anschluss an deine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in ein Arbeitsverhältnis, Beamten- oder Soldatenverhältnis übernommen werden.

Voraussetzungen

Du arbeitest gewissen haft und gerne im Team.

Du bist verant wortungs bewusst und konzen trations fähig.

Du bist ehrgeizig + hast eine hohe Leistungs bereit schaft.

Du hast den Haupt schul abschluss.

Du hast gute Leistungen in den Haupt fächern Deutsch und Mathematik.

Du bist handwerklich geschickt und verfügst über technisches Verständnis.

Bundeswehr

Kontaktperson:

Bundeswehr HR Team

Elektronikerin / Elektroniker für Gebäude- und Infra struktur systeme (m/w/d)
Bundeswehr
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  • Elektronikerin / Elektroniker für Gebäude- und Infra struktur systeme (m/w/d)

    Vollzeit

    Bewerbungsfrist: 2027-04-24

  • Bundeswehr

    Bundeswehr

    1955

    Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.

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