Stellenbeschreibung
- Sie erfüllen Aufgaben im Waren- und Lagermanagement, unterstützen Küchenleitung und Küchenbuchhaltung (Annehmen von Lieferungen, Einlagerung, Bestandsführung, Initiieren von Nachbestellungen) und kommissionieren Waren für die Produktion.
- Sie unterstützen die Küchenleitung und die Köchinnen bzw. die Köche bei der Planung des Lebensmitteleinsatzes, bei der Produktion und Nachbereitung, z. B. durch Vorbereiten der Lebensmittel für die Produktion, Vor- und Zubereiten kalter Speisen, Produzieren einfacher warmer Speisenkomponenten nach Rezept.
- Zu Ihren Aufgaben gehören der Auf- und Abbau der Teilmahlzeiten sowie Ausgabe der Verpflegung bzw. Überwachung der Entnahme aus der Ausgabe. Sie bedienen im Bedarfsfall auch die Kasse.
- Sie stellen die Dokumentation der Maßnahmen der Eigenkontrolle der Bundeswehr (MEkBw) sicher. Sie reinigen und desinfizieren die Warenannahme und die Lager entsprechend der MEkBw.
- Bei Abwesenheit der Küchenleitung und der Köchinnen bzw. der Köche weisen Sie die Küchenservicekräfte in den Tagesablauf ein.
- Mit der Wahrnehmung der Aufgaben ist die Leistung von Schichtarbeit sowie in Ausnahmefällen die Arbeit an Wochenenden und Feiertagen verbunden.
- Die Stellen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
- Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 4 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
- Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit.
- Die Tätigkeiten sind in der Dienststelle vor Ort wahrzunehmen.
Bemerkungen
- Bei dem genannten "geplanten Besetzungsdatum" handelt es sich um einen beabsichtigten Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
- Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des §12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
- Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
- Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
- Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Unternehmen
Bundeswehr - Mach, was wirklich zählt
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Husum - Truppenküche Heide
Ansprechstelle
BEWERBUNG & KONTAKT
Registrieren Sie sich auf unserem Bewerbungsportal unter https://bewerbung.bundeswehr.org und betätigen den Button "Jetzt bewerben" unten rechts.
Ihre Bewerbung Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte als PDF-Druckversion bis spätestens 07.10.2026 in Ihr Bewerbungsprofil hoch.
Ihre Bewerbung umfasst:
- Anschreiben
- Lebenslauf ( tabellarisch)
- Nachweise / Zeugnisse zur beruflichen Qualifikation
- Arbeitszeugnisse bisheriger Arbeitgeber
und sofern vorhanden:
- Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch
Zusätzlich erforderlich:
- Bei fremdsprachigen Bewerbungsunterlagen muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung beigefügt werden.
- Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein Nachweis der Anerkennung in Deutschland beizufügen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Husum
Personalmanagement
FspNBw: 90-7323-4242 bzw. 0481-7765-4242 (Frau Rohde)
Qualifikationserfordernisse
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft Küche oder zur/zum Beiköchin/Beikoch
oder
- Sie verfügen über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen („sonstige Beschäftigte“), die arbeitgeberseitig anhand von entsprechenden Nachweisen bereits jetzt aktenkundig festgestellt bzw. feststellbar sind (bspw. durch eine abgeschlossene Berufsausbildung als Köchin/Koch, Bäckerin/Bäcker, Konditorin/Konditor oder Fleischerin/Fleischer).
- Sie besitzen die „Küchentauglichkeit“ im Sinne von §§ 42 + 43 Infektionsschutzgesetz.
- Sie besitzen ein Mindestmaß an gesundheitlicher Eignung und körperlicher Belastbarkeit und Ihnen sind nachfolgenge Tätigkeiten ausnahmslos möglich:
- täglich mehrfaches Heben ohne Hilfsmittel von Lasten über 5kg bis 10kg, vereinzelt bis 20kg,
- wiederholtes Heben der Speisesaalstühle auf bzw. von Tischen für Reinigungsarbeiten,
- wiederholtes Bücken und Strecken,
- überwiegend stehende Tätigkeit,
- Durchführung von Arbeiten unter Zwangshaltung sowie Arbeiten mit Rotationsbewegung des Kopfes ist erforderlich,
- körperliche Belastung durch Arbeiten in Räumen mit unterschiedlichen Temperaturen (-20°C bis +35°C), Lärm, Feuchtigkeit und Geruch,
- Umgang mit heißen (über 70 °C) und kalten (unter -18°C) Produkten,
- Arbeiten mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
- Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
- Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung teilzunehmen.
ERWÜNSCHT
- Sie zeichnen sich durch Teamfähigkeit und Flexibilität aus.
- Sie besitzen Erfahrungen im ( Groß-) Küchenbetrieb.