Medien gestalterin / Medien gestalter Digital und Print - Fach richtung Print medien (m/w/d)
Medien gestalterin / Medien gestalter Digital und Print - Fach richtung Print medien (m/w/d)

Medien gestalterin / Medien gestalter Digital und Print - Fach richtung Print medien (m/w/d)

Ausbildung Kein Home Office möglich
Bundeswehr

Zivile Berufsausbildung

Als Mediengestalterin oder Mediengestalter (Digital und Print) bearbeitest und entwirfst du Medienprodukte und planst die Produktionsabläufe. Du gestaltest und realisierst Webseiten, entwickelst Logos und setzt Corporate Design-Vorgaben um. Deine Produktpalette reicht vom Flyer über Broschüren bis hin zu komplexen Druckerzeugnissen wie Katalogen, Plakaten und Magazinen. Dafür kombinierst du geeignete Medienelemente und bearbeitest digitale Daten. Du absolvierst deine Ausbildung im dualen System in modernen Betriebsstätten der Bundeswehr und in der Berufsschule.

Gehalt (Brutto-Bezüge)

Was kannst du bei der Bundeswehr verdienen?*

Bezüge im ersten Ausbildungsjahr
Ledig, unter 23 Jahren, keine Kinder

1219 €

Bezüge im dritten Ausbildungsjahr
Ledig, unter 23 Jahren, keine Kinder

1314 €

Bezüge im vierten Ausbildungsjahr
Ledig, unter 23 Jahren, keine Kinder

1378 €

*Beispielhafte Musterberechnung während der zivilen Berufsausbildung. Nicht alle Kombinationsmöglichkeiten sind berücksichtigt. Deine tatsächlichen Bezüge können aufgrund deiner persönlichen Lebenssituation abweichen. Es handelt sich um Bruttobeträge.

Deine Aufgaben

  • Du lernst, Proportionen, Farben und Kontraste als Gestaltungsmittel sowie Gestaltungselemente wie Schriften, Linien und Grafiken einzusetzen.
  • Du wirst ausgebildet, medien- und zielgruppenspezifische Produkte zu gestalten.
  • Du wirst befähigt, Bild-, Text- und Grafikdaten kundenwunschgerecht zu bearbeiten.
  • Du berätst Kundinnen und Kunden in den Aspekten der Produktgestaltung.
  • Du setzt unterschiedliche fachspezifische Softwaretools ein, z.B. Grafik-, Satz- und Bildbearbeitungsprogramme.
  • Du lernst, was bei der Analog-Digital-Wandlung zu beachten ist und wie man den Produktionsprozess steuert.
  • Du lernst verschiedene Druckverfahren kennen, z.B. den Hoch-, Digital- und Siebdruck.
  • Du wirst darin geschult, wie in der Weiterverarbeitung deine Produkte mittels Prägungen, Stanzen, Falzungen, Lackierungen o.ä. veredelt werden können.

Deine Benefits

  • Du absolvierst deine Ausbildung bei einem anerkannten Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
  • Du erlernst mit der Qualifizierung zur Mediengestalterin bzw. zum Mediengestalter einen sicheren Beruf in der Medien- und Kommunikationsbranche.
  • Du wirst von kompetenten Ausbilderinnen und Ausbildern begleitet, die für deinen optimalen Berufsstart sorgen.
  • Du baust im Verlauf deiner Ausbildung dein theoretisches und praktisches Fachwissen kontinuierlich aus.
  • Du schließt deine Ausbildung mit einer Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
  • Du kannst bei entsprechender Eignung und Leistung im Anschluss an deine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in ein Arbeitsverhältnis, Beamten- oder Soldatenverhältnis übernommen werden.

Voraussetzungen

Du arbeitest gewissen haft und gerne im Team.

Du bist verant wortungs bewusst und konzen trations fähig.

Du bist ehrgeizig + hast eine hohe Leistungs bereit schaft.

Du hast den Haupt schul abschluss.

Du hast gute Leistungen in den Haupt fächern Deutsch und Mathematik.

Du bist handwerklich geschickt, kreativ und verfügst über technisches Verständnis.

Bundeswehr

Kontaktperson:

Bundeswehr HR Team

Medien gestalterin / Medien gestalter Digital und Print - Fach richtung Print medien (m/w/d)
Bundeswehr
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  • Medien gestalterin / Medien gestalter Digital und Print - Fach richtung Print medien (m/w/d)

    Ausbildung

    Bewerbungsfrist: 2027-05-15

  • Bundeswehr

    Bundeswehr

    1955

    Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.

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