Stellenbeschreibung
- Sie sind als Referentin / Referent im Referat T2.1 „Produktbezogener Arbeitsschutz und Technische Sicherheit; TÜP BAAINBw; Elektrische Sicherheit; Brandschutz BAAINBw; Ansprechstelle Schutzaufgaben BAIUDBw“ mit dem Aufgabengebiet „Brandschutzbeauftragte/r BAAINBw; betrieblich-organisatorischer Brandschutz“ in Koblenz tätig.
- Sie sind für den Grundsatz und die Anwendung des Arbeitsschutzes bei Geräten und Systemen der Bundeswehr (außer Wasserfahrzeuge der Bundeswehr) verantwortlich.
- Sie beraten bei Fragen der Produktsicherheit.
- Sie sind für die Fertigung von Stellungnahmen zu Abweichungen und Ausnahmen vom Arbeitsschutz zuständig.
- Sie übernehmen die Projektberatung im technischen Arbeitsschutz.
- Sie sind für die Prüfung von Dokumenten (u.a. Nutzungsinformationen, Leistungsbeschreibungen) zuständig.
- Sie sind Brandschutzbeauftragter des BAAINBw.
- Sie beraten und unterstützen den Beauftragten der Präsidentin für den Arbeitsschutz im BAAINBw in Fragen des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes am Standort Koblenz/Lahnstein.
- Die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen im In- und Ausland und ggf. Vortragstätigkeiten wird vorausgesetzt.
- Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen, insbesondere zum Erhalt der sicherheitstechnischen Fachkunde, wird vorausgesetzt.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
- Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 13 bis A 14 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bewertet.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt.
- Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe E 13 nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).
- Eine spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich möglich.
- Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Homeoffice ist möglich.
- Das BAAINBw ist ein mit dem audit berufundfamilie zertifizierter Arbeitgeber, der die Arbeitsbedingungen für seine Beschäftigten im Rahmen dienstlicher Möglichkeiten familien- und lebensphasenbewusst gestaltet.
- Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegten Rahmen an Sport- und Gesundheitsprogrammen während der Arbeitszeit teilzunehmen.
Bemerkungen
- Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum "Beginn der Tätigkeit" handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens gegebenenfalls ändern kann.
- Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
- Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
- Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
- Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Unternehmen
Bundeswehr - Mach, was wirklich zählt.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), Koblenz
Ansprechstelle
BEWERBUNG & KONTAKT
Registrieren Sie sich auf unserem Bewerbungsportal unter https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de und betätigen Sie den Button "Karriere starten" unten rechts.
Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte als PDF-Druckversion bis spätestens 31.08.2026 in Ihr Bewerbungsprofil hoch.
Ihre Bewerbung umfasst:
- Anschreiben
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Abschlusszeugnisse und Abschlussurkunden
und sofern vorhanden
- Nachweise bzw. Arbeitszeugnisse bisheriger Arbeitgeber
- Gegebenenfalls eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch
Zusätzlich erforderlich:
- Bei fremdsprachigen Bewerbungsunterlagen muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung beigefügt werden.
- Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein Nachweis der Anerkennung in Deutschland beizufügen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Abteilung V
Referat 2.2.1
02241 15 2281 (Frau Tetzlaff)
02241 15 2637 (Frau Laske)
Qualifikationserfordernisse
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie verfügen über einen abgeschlossenen Master- oder Universitätsdiplomstudiengang der Fachrichtung (Fahrzeug-) Maschinenbau oder vergleichbaren Fachrichtungen.
- Sie verfügen über Erfahrungen in Grundsatz und Anwendung des technischen Arbeitsschutzes, u.a. auf den Gebieten Produktsicherheit und persönlicher Schutzausrüstung, nachgewiesen durch mindestens eine berufliche Tätigkeit.
- Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis der Klasse B und über die Bereitschaft zum Erwerb der Bundeswehr-Fahrerlaubnis B und zum Führen eines Dienst-Kfz.
- Sie verfügen über die sicherheitstechnische Fachkunde gemäß § 7 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
- Sie können eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Brandschutzbeauftragten nachweisen.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und treten für deren Einhaltung ein.
- Sie stimmen zu, ggf. an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
- Sie stimmen zu, an einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung teilzunehmen. Die erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü 2 ist verpflichtend zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle. Aufgrund dieses Erfordernisses werden Sie bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Bei Nichtbestehen der Sicherheitsüberprüfung erfolgt keine Entfristung des Arbeitsverhältnisses.
- Für die Einstellung gibt es keine Altersgrenze, aber im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Andernfalls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.
ERWÜNSCHT
- Sie besitzen Fremdsprachenkenntnisse in Englisch. Sie sind bereit, diese durch Fortbildungen auszubauen.
- Sie verfügen über Erfahrungen in der Produktsicherheit, beispielsweise nachgewiesen durch die Qualifikation zum CE-Beauftragten, nachgewiesen durch mindestens eine berufliche Tätigkeit.