Vizepräsident/in der Enteignungskommission

Vizepräsident/in der Enteignungskommission

Vollzeit 49500 - 60500 € / Jahr (geschätzt) Kein Homeoffice möglich
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Auf einen Blick

  • Aufgaben: Entscheide über Enteignungsfragen und Entschädigungsbegehren im Kanton Freiburg.
  • Unternehmen: Justizrat Freiburg, ein wichtiger Teil der kantonalen Verwaltung.
  • Vorteile: Unbefristeter Vertrag, flexible Arbeitszeiten und Mitgestaltungsmöglichkeiten.
  • Weitere Informationen: Nebenamtliche Tätigkeit mit ca. 10 % Arbeitsaufwand und unregelmäßigen Sitzungen.
  • Warum dieser Job: Gestalte die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauprojekte und Raumplanung aktiv mit.
  • Qualifikationen: Anwaltspatent oder relevante Erfahrung im Verwaltungsrecht erforderlich.

Das prognostizierte Gehalt liegt zwischen 49500 - 60500 € pro Jahr.

Beschäftigungsgrad: -%

Ort / Bezirk

Fribourg, CH, Saane, CH

Bewerbungsfrist:

Datum des Stellenantritts: Mit Wahl durch den GR oder nach Vereinbarung

Vertragsart: Unbefristeter Vertrag

Dienststelle: Justizrat

Bewerbungsdossier

Die Bewerbungen müssen schriftlich mit einem Bewerbungsschreiben, einem kurzen Lebenslauf und einem kürzlich ausgestellten (nicht älter als ein Jahr) Straf- und Betreibungsregisterauszug eingereicht werden.

Für eine vollständige Bewerbung müssen Sie das offizielle Bewerbungsformular auf der Webseite des Justizrats ausfüllen und absenden.

Beschreibung des Amtes

Die Enteignungskommission entscheidet über alle Schätzungsfragen, die durch das Gesetz über die Enteignung nicht einer anderen Behörde übertragen werden, sowie über Entschädigungsbegehren wegen materieller Enteignung. Sie übt ferner die Kompetenzen aus, die andere Bestimmungen des kantonalen Rechts ausdrücklich oder sinngemäss – zum Beispiel die Entschädigungsbegehren einer Eigentümerin oder eines Eigentümers gegenüber seiner Nachbarin oder seinem Nachbarn, in Anwendung des Raumplanungs- und Baugesetzes – der Enteignungsrichterin oder dem Enteignungsrichter zuweisen.

Gewünschtes Profil

  • Der Justizrat sucht eine Vizepräsidentin bzw. einen Vizepräsidenten mit Anwaltspatent, Lizentiat oder Master der Rechte oder Erfahrung in der Gerichtsbarkeit mit Kenntnissen des Freiburger Verwaltungsrechts, insbesondere im Bereich Bauwesen und Raumplanung (Planung). Eine gewisse Verfügbarkeit für Sitzungen und das Verfassen von Texten ist erforderlich. Es handelt sich um eine nebenamtliche Tätigkeit (ca. 10 %), die in unregelmässigen Abständen ausgeübt wird.
  • Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Es dürfen keine Verlustscheine gegen die Person vorliegen. Sie dürfen nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die nicht mit dem richterlichen Amt vereinbar sind.
  • Beherrschen der deutschen Sprache mit sehr guten Kenntnissen der französischen Sprache.

Datum der Stellenausschreibung:

Referenz: 10381

Vizepräsident/in der Enteignungskommission Arbeitgeber: Etat de Fribourg - Staat Freiburg

Der Staat Freiburg bietet eine herausragende Arbeitsumgebung, die von einem starken Teamgeist und einer offenen Kommunikation geprägt ist. Als Dipl. Technischer Sachbearbeiter im Bereich Raumplanung & Projekte haben Sie die Möglichkeit, aktiv zur Entwicklung der Universität Freiburg beizutragen und Ihre Fähigkeiten in einem dynamischen Umfeld weiterzuentwickeln. Zudem profitieren Sie von flexiblen Arbeitszeiten und umfangreichen Fortbildungsmöglichkeiten, die Ihre berufliche und persönliche Entwicklung unterstützen.

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Kontaktdaten:

Etat de Fribourg - Staat Freiburg Recruiting-Team

Wir glauben, dass du diese Fähigkeiten brauchst, um Vizepräsident/in der Enteignungskommission mit Bravour zu bestehen

Anwaltspatent
Lizentiat oder Master der Rechte
Kenntnisse des Freiburger Verwaltungsrechts
Erfahrung in der Gerichtsbarkeit
Kenntnisse im Bereich Bauwesen
Kenntnisse in Raumplanung
Verfügbarkeit für Sitzungen