Stellvertretende Vorsitzende des Beschwerdeausschusses des Europäischen Patentamts (m/w)

Stellvertretende Vorsitzende des Beschwerdeausschusses des Europäischen Patentamts (m/w)

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Auf einen Blick

  • Aufgaben: Leite den Beschwerdeausschuss und fördere faire Verfahren.
  • Unternehmen: Das Europäische Patentamt – eine der größten Behörden Europas.
  • Vorteile: Attraktive Vergütung, Reisekostenerstattung und flexible Arbeitsbedingungen.
  • Weitere Informationen: Dynamisches Umfeld mit der Möglichkeit zur Wiederernennung nach drei Jahren.
  • Warum dieser Job: Gestalte die Zukunft des Patentrechts und setze Standards für Fairness.
  • Qualifikationen: Juristische Qualifikation und Erfahrung im Dienstrecht erforderlich.

Das Europäische Patentamt (EPA) – die zweitgrößte europäische Behörde – hat seinen Hauptsitz in München, eine Zweigstelle in Den Haag, Dienststellen in Berlin und Wien sowie ein Verbindungsbüro in Brüssel. Es beschäftigt an seinen vier Dienstorten rund 6 200 Bedienstete und verfügt über einen selbst finanzierten Jahreshaushalt von 2,5 Mrd. EUR.

Für seinen Beschwerdeausschuss sucht es eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n). Der Beschwerdeausschuss ist ein beratendes Verwaltungsorgan, dem es obliegt, angefochtene Entscheidungen im Rahmen des förmlichen Streitbeilegungsverfahrens des EPA zu überprüfen. Er gibt begründete Stellungnahmen zu internen Beschwerden ab, die von aktiven oder ehemaligen Bediensteten gegen eine sie beschwerende Entscheidung oder Handlung des EPA-Präsidenten oder des Verwaltungsrats eingelegt wurden.

Der Beschwerdeausschuss tritt in der Regel in Kammern zusammen, die aus einem oder einer Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden und Mitgliedern des Personals bestehen. In der Behandlung der Beschwerden wird er durch ein Sekretariat unterstützt, das sich aus Fachjurist(inn)en sowie Sachbearbeiter(inne)n zusammensetzt.

Voraussetzung

Der oder die stellvertretende Vorsitzende muss über die Befähigung zum Richteramt verfügen oder Jurist(in) mit auf nationaler oder internationaler Ebene erworbener Erfahrung im Dienstrecht sein und darf weder im aktiven Dienst des EPA stehen noch in den letzten zehn Jahren gestanden haben.

Funktion

Der oder die stellvertretende Vorsitzende sind für die allgemeine Durchführung der Tätigkeit des Beschwerdeausschusses und des internen Beschwerdeverfahrens verantwortlich, wie sie im Statut der Beamten und sonstigen Bediensteten des EPA und der Geschäftsordnung des Ausschusses geregelt sind. Dabei lassen sie sich von dem Bemühen um eine rasche, faire und unabhängige Bearbeitung der Beschwerde im Einklang mit dem Rechtsgrundsatz eines fairen Verfahrens leiten.

Der Beschwerdeausschuss tritt sechs- bis zehnmal pro Jahr in Kammern mit unterschiedlicher Besetzung zusammen, in denen jeweils der oder die Vorsitzende bzw. ein(e) stellvertretende(r) Vorsitzende(r) den Vorsitz führt.

Zentrale Aufgaben und Zuständigkeiten/Verantwortlichkeiten
  • Führen des Vorsitzes in den nach dem geltenden Rechtsrahmen gebildeten Kammern des Beschwerdeausschusses einschließlich des Treffens verfahrensleitender Entscheidungen und insbesondere der Durchführung von Anhörungen, der Einleitung von Musterbeschwerdeverfahren und der Zusammenlegung von Beschwerden.
  • Als vorsitzendes Mitglied der Kammern des Beschwerdeausschusses Verwaltung der Tätigkeiten des Beschwerdeausschusses sowie Mitwirkung an und Lenkung von Verfahren vor dem Ausschuss in allen schriftlichen und mündlichen Verfahrensabschnitten bis hin zur Abgabe einer mit Gründen versehenen Stellungnahme.
  • Als vorsitzendes Mitglied einer Kammer Förderung und aktive Unterstützung einer gütlichen Beilegung.
Weitere Elemente

Der oder die stellvertretende Vorsitzende wird durch ein Sekretariat mit folgenden Mitgliedern unterstützt:

  • Direktor(in)
  • Abteilungsleiter(in)
  • Jurist(inn)en
  • Sachbearbeiter(inne)n
Mindestanforderungen
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium auf Masterniveau oder – in Ausnahmefällen – gleichwertige Berufserfahrung.
  • Befähigung zum Richteramt oder Jurist(in) mit auf nationaler oder internationaler Ebene erworbener Erfahrung im Dienstrecht.
  • Nachgewiesenes sehr hohes Leistungsniveau.
  • Unbestechliche Integrität sowie höchste moralische Standards und Autorität.
  • Erfahrung als Mediator(in) in Dienstrechtsstreitigkeiten oder Verfahren der gütlichen Beilegung am Arbeitsplatz wären von Vorteil.

Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss können in jeder der Amtssprachen des EPA (Deutsch, Englisch, Französisch) geführt werden. Sehr gute Kenntnisse in zwei Amtssprachen des EPA werden daher erwartet, Verständnis der dritten wäre von Vorteil.

Weitere Elemente

Das Statut der Beamten und sonstigen Bediensteten des EPA ist online abrufbar unter epo.org/about-us/office/service-regulations_de.html. Die Zusammensetzung des Beschwerdeausschusses ist in Artikel 111 des Statuts geregelt. Die Arbeitsweise des Beschwerdeausschusses ist in Artikel 111a des Statuts geregelt. Die Geschäftsordnung des Beschwerdeausschusses ist Teil der Durchführungsvorschriften und ergänzenden Texte zum Statut.

Vergütung

Die stellvertretenden Vorsitzenden erhalten einen Pauschalbetrag pro Stellungnahme (oder gütlicher Beilegung), der vorbereitende Arbeiten, (ggf. durchgeführte) Anhörungen und etwaige Nacharbeiten abdeckt. Reisekosten und Tagegeld werden zusätzlich gegen Vorlage einer Rechnung erstattet.

Verfahren und zeitlicher Ablauf

Die erfolgreiche Bewerberin bzw. der erfolgreiche Bewerber wird für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt und kann wieder ernannt werden. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der Qualifikationen und eines oder mehrerer Bewerbungsgespräche. Bewerbungsschluss ist der 7. September 2026. Die Einzelgespräche finden voraussichtlich in der 38. und 39. Kalenderwoche 2026 statt.

Wichtige Informationen
  • Vertragslaufzeit: 3 Jahre
  • Dienstort: München
  • Bewerbungsschluss: 7. September 2026
  • Bewerbungsgespräche geplant für: 38. und 39. Kalenderwoche 2026

Stellvertretende Vorsitzende des Beschwerdeausschusses des Europäischen Patentamts (m/w) Arbeitgeber: European Patent Organisation

Das Europäische Patentamt bietet eine herausragende Arbeitsumgebung für Fachkräfte im Bereich Arbeitssicherheit, insbesondere an unseren Standorten in München und Wien. Mit einem starken Fokus auf Sicherheit, Gesundheit und Inklusion fördern wir eine positive Unternehmenskultur, die kontinuierliches Lernen und persönliche Entwicklung unterstützt. Unsere Mitarbeiter profitieren von attraktiven Vergütungen, flexiblen Arbeitsmodellen und der Möglichkeit, aktiv zur Schaffung sicherer Arbeitsplätze in einem internationalen Umfeld beizutragen.

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Kontaktdaten:

European Patent Organisation Recruiting-Team

Wir glauben, dass du diese Fähigkeiten brauchst, um Stellvertretende Vorsitzende des Beschwerdeausschusses des Europäischen Patentamts (m/w) mit Bravour zu bestehen

Befähigung zum Richteramt
Juristische Erfahrung im Dienstrecht
Verfahrensleitung
Mediation
Kenntnisse in mehreren Amtssprachen (Deutsch, Englisch, Französisch)
Analytische Fähigkeiten
Aufmerksamkeit für Details