7 Fallstricke im Arbeitsvertrag – und wie man sie erkennt
7 Fallstricke im Arbeitsvertrag – und wie man sie erkennt

7 Fallstricke im Arbeitsvertrag – und wie man sie erkennt

Offenburg Vollzeit 36000 - 60000 € / Jahr (geschätzt) Kein Home Office möglich
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Auf einen Blick

  • Aufgaben: Lerne, wie du Fallstricke in Arbeitsverträgen erkennst und vermeidest.
  • Arbeitgeber: Wir sind Experten im Arbeitsrecht und helfen dir, deine Rechte zu verstehen.
  • Mitarbeitervorteile: Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit, remote zu arbeiten.
  • Warum dieser Job: Werde Teil eines engagierten Teams und schütze andere vor bösen Überraschungen.
  • Gewünschte Qualifikationen: Interesse an Arbeitsrecht und gute Kommunikationsfähigkeiten sind wichtig.
  • Andere Informationen: Du erhältst wertvolle Einblicke in die Welt der Arbeitsverträge.

Das voraussichtliche Gehalt liegt zwischen 36000 - 60000 € pro Jahr.

Wer einen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommt, sollte auf die Details achten. Das schützt später vor bösen Überraschungen.

Saarbrücken/Offenburg (dpa/tmn) –

Die neue Aufgabe ist motivierend, das Gehalt passt, das Team ist nett – es könnte der neue Traumjob sein. Doch wer jetzt eilig zum Kugelschreiber greift, könnte so manche Tücke im Arbeitsvertrag übersehen. Davon kann es viele geben. Auf welche es unter anderem ankommt, erklären der Arbeitsrechtler Jürgen Markowksi und Malin Hochscheid. Sie ist Beraterin für Arbeits- und Sozialrecht in der Arbeitskammer des Saarlandes.

1. Form

Schwarz auf Weiß, mit Unterschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer: So sind Arbeitsverträge in der Regel gestaltet. Aber: Auch mündlich geschlossene Arbeitsverträge sind grundsätzlich gültig. Das Nachweisgesetz sehe zwar vor, dass Arbeitsverträge schriftlich geschlossen werden, «die Nichtbeachtung dessen hat jedoch keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Vertragsschlusses an sich», sagt Arbeitsrechtler Jürgen Markowski. Dennoch sei ein verschriftlichtes Dokument sinnvoll, um besprochene Konditionen und Regelungen des Arbeitsverhältnisses nachweisen zu können.

Aus Sicht der Beschäftigten sollte ein Arbeitsvertrag immer ausgewogen gestaltet sein und die Interessen beider Seiten berücksichtigen. «Arbeitgeber, die sich bereits bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags einseitig nur auf ihre Interessen schauen, werden sich auch in der weiteren Zusammenarbeit mein wenig kooperativ und fair zeigen», gibt Markowski zu bedenken.

Übrigens: Wird im Arbeitsvertrag auf Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge verwiesen, sollten diese unbedingt berücksichtigt werden.

2. Probezeit

Eine Probezeit bietet beiden Vertragspartnern eine verkürzte Kündigungsfrist von meistens zwei Wochen, wobei auch längere Kündigungsfristen vereinbart werden können. Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen, wird in manchen Fällen aber auch kürzer gestaltet. «Gehe ich davon aus, dass ich in dem Unternehmen bleiben will, ist es besser, wenn ich keine oder eine kurze Probezeit habe. Will ich mir das Unternehmen erstmal anschauen, ist eine längere Probezeit besser. Hier zählt die jeweilige Interessenlage», sagt Malin Hochscheid.

Achtung, Verwechslungsgefahr: Die Probezeit wirkt sich nicht auf den Kündigungsschutz aus. Der Kündigungsschutz greife unabhängig von der Probezeit grundsätzlich nach sechs Monaten des Betriebsverhältnisses, erklärt Hochscheid. Vor Ablauf dieser Zeit können Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen, ohne Gründe zu nennen.

Auch sollte die Probezeit nicht mit einem Probearbeitsverhältnis verwechselt werden. Hier kommt es auf den Wortlaut an. «Findet sich im Arbeitsvertrag eine Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis zur Erprobung auf sechs Monate befristet ist, sollte man hellhörig werden», sagt Jürgen Markowski. Dann nämlich ende das Arbeitsverhältnis automatisch nach sechs Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

3. Tätigkeitsbeschreibung

Je konkreter die Tätigkeitsbeschreibung, desto besser? Jein. Je genauer Aufgabe, Postion und Stelle im Arbeitsvertrag beschrieben werden, desto weniger Spielraum habe der Arbeitgeber, um einseitig andere Aufgaben zuzuweisen, erklärt Markowski. Klauseln, nach denen ein Arbeitgeber jederzeit eine andere Tätigkeit zuweisen darf, seien unzulässig.

Zum Problem kann das allerdings werden, wenn betriebsbedingte Kündigungen anstehen. «Bei der Frage, wer konkret gekündigt wird, muss der Arbeitgeber nämlich innerhalb der Vergleichbaren eine soziale Auswahl vornehmen und die Person kündigen, die sozial am wenigsten schutzwürdig ist», sagt Jürgen Markowski. In diesem Fall könne sich eine zu enge Beschreibung des Tätigkeitsfeldes möglicherweise negativ für den Arbeitnehmer auswirken.

4. Arbeitsort

Bei der Angabe des Arbeitsortes kommt es auf die jeweiligen Umstände an. «Wenn der Arbeitsort nicht festgelegt ist, könnte der Arbeitgeber nach billigem Ermessen versetzen», sagt Malin Hochscheid. Möchte man das vermeiden, empfiehlt sich ein Arbeitsvertrag mit konkretem Einsatzort und ohne Versetzungsklausel. Gegebenenfalls ließe sich auch eine Vereinbarung treffen, die sich an einem festgelegten Radius orientiert, so Malin Hochscheid.

5. Arbeitszeit

Bei der Arbeitszeit unterscheidet man zwischen der Arbeitszeitdauer und Arbeitszeitlage. Erstere legt die Zahl der Arbeitsstunden, die pro Woche, Tag oder Monat zu leisten ist, fest. Die Arbeitszeitlage bestimmt, in welchen Zeiträumen die Arbeit geleistet wird.

Die Arbeitszeitdauer ist grundsätzlich zwingend für einen gültigen Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Anders ist es bei der Arbeitszeitlage. «Die unterliegt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Wenn man nur zu bestimmten Zeiten arbeiten will oder kann, beispielsweise wegen der Betreuung von Kindern, müssen diese Zeiten im Arbeitsvertrag festgelegt sein», sagt Malin Hochscheid.

6. Überstunden

Reicht die festgelegte Arbeitszeitdauer nicht aus, um die Aufgaben zu erfüllen, können auch mal Überstunden fällig werden. «Dabei sollte unbedingt festgelegt sein, ob die Überstunden in Freizeit oder Geld ausgeglichen werden», sagt Malin Hochscheid.

In vielen Arbeitsverträgen finden sich Klauseln, die besagen, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden. Vorsicht: Solche Klauseln sind nur gültig, wenn sie transparent gestaltet sind und «zumindest eine Höchstgrenze der Stunden angeben, die mit dem Gehalt abgegolten sein sollen», sagt Jürgen Markowski.

7. Kündigung

Wer kündigt, will das Arbeitsverhältnis meistens möglichst schnell beenden. Der Gesetzgeber sieht für Beschäftigte eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende vor. In manchen Arbeitsverträgen ist die Kündigungsfrist jedoch anders festgelegt. «Vorsicht ist bei Klauseln geboten, die die Kündigungsfrist für Arbeitnehmende an die Betriebszugehörigkeit knüpfen. Was auf den ersten Blick fair aussieht, entpuppt sich bei der Jobsuche als Hemmschuh», sagt Jürgen Markowski.

Übrigens: Normalerweise könne ein Arbeitsverhältnis, unter Berücksichtigung der jeweiligen Fristen, auch schon vor dem eigentlichen Arbeitsantritt gekündigt werden, sagt Markowski. «Allerdings gibt es Arbeitsvertragsklauseln, die die Kündigung vor Arbeitsantritt ausschließen. Das beschränkt natürlich die Möglichkeiten, einen anderen Job anzunehmen», so der Jurist.

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7 Fallstricke im Arbeitsvertrag – und wie man sie erkennt Arbeitgeber: Europeonline Magazine

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Kontaktperson:

Europeonline Magazine HR Team

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So bekommst du den Job: 7 Fallstricke im Arbeitsvertrag – und wie man sie erkennt

Tip Nummer 1

Informiere dich über die häufigsten Fallstricke in Arbeitsverträgen, um im Gespräch mit dem Arbeitgeber gezielt nachzufragen. Zeige, dass du gut vorbereitet bist und die Details verstehst, um einen positiven Eindruck zu hinterlassen.

Tip Nummer 2

Nutze Netzwerke oder Plattformen, um dich mit anderen Fachleuten auszutauschen, die ähnliche Positionen anstreben. So kannst du wertvolle Einblicke gewinnen und eventuell sogar Kontakte knüpfen, die dir bei der Jobsuche helfen.

Tip Nummer 3

Bereite dich darauf vor, Fragen zur Probezeit und den damit verbundenen Bedingungen zu stellen. Dies zeigt dein Interesse an einer langfristigen Zusammenarbeit und hilft dir, die für dich besten Konditionen auszuhandeln.

Tip Nummer 4

Sei bereit, deine Vorstellungen zur Arbeitszeit und den Arbeitsbedingungen klar zu kommunizieren. Wenn du deine Bedürfnisse offen ansprichst, kannst du Missverständnisse vermeiden und sicherstellen, dass der Vertrag deinen Erwartungen entspricht.

Diese Fähigkeiten machen dich zur top Bewerber*in für die Stelle: 7 Fallstricke im Arbeitsvertrag – und wie man sie erkennt

Kenntnisse im Arbeitsrecht
Aufmerksamkeit für Details
Analytische Fähigkeiten
Verhandlungsgeschick
Kommunikationsfähigkeiten
Fähigkeit zur Problemlösung
Verständnis von Vertragsklauseln
Kenntnis von Tarifverträgen
Fähigkeit zur kritischen Analyse
Präzise schriftliche Ausdrucksweise
Interesse an sozialrechtlichen Themen
Empathie und Verständnis für Arbeitnehmerinteressen
Fähigkeit zur Erstellung von rechtlichen Dokumenten

Tipps für deine Bewerbung 🫡

Verstehe die Stellenbeschreibung: Lies die Stellenbeschreibung sorgfältig durch und achte auf die spezifischen Anforderungen und Aufgaben. Stelle sicher, dass du in deinem Anschreiben darauf eingehst, wie deine Erfahrungen und Fähigkeiten zu den genannten Punkten passen.

Individualisiere dein Anschreiben: Vermeide Standardanschreiben. Passe dein Anschreiben an die spezifische Position an, indem du relevante Beispiele aus deiner bisherigen Berufserfahrung einfügst, die zeigen, dass du die geforderten Qualifikationen erfüllst.

Achte auf die Details: Stelle sicher, dass dein Lebenslauf und dein Anschreiben frei von Rechtschreib- und Grammatikfehlern sind. Ein fehlerfreies Dokument hinterlässt einen professionellen Eindruck und zeigt, dass du dir Mühe gibst.

Füge relevante Dokumente hinzu: Wenn die Stellenanzeige nach bestimmten Dokumenten verlangt, wie z.B. Zeugnissen oder Referenzen, stelle sicher, dass du diese in der richtigen Form beifügst. Dies zeigt, dass du die Anforderungen ernst nimmst und gut vorbereitet bist.

Wie du dich auf ein Vorstellungsgespräch bei Europeonline Magazine vorbereitest

Verstehe die Details des Arbeitsvertrags

Mach dich mit den verschiedenen Aspekten eines Arbeitsvertrags vertraut, insbesondere mit den Punkten, die häufig übersehen werden. Sei bereit, Fragen zu stellen, um sicherzustellen, dass du alle Bedingungen verstehst.

Bereite dich auf mögliche Fallstricke vor

Informiere dich über typische Fallstricke in Arbeitsverträgen, wie z.B. unklare Kündigungsfristen oder unfaire Überstundenregelungen. Zeige im Interview, dass du diese Punkte erkennst und darauf achtest.

Sei offen für Verhandlungen

Wenn dir bestimmte Vertragsbedingungen nicht zusagen, sei bereit, darüber zu verhandeln. Zeige, dass du proaktiv bist und deine Interessen vertreten kannst, ohne unhöflich zu wirken.

Frage nach der Unternehmenskultur

Nutze das Interview, um mehr über die Unternehmenskultur zu erfahren. Stelle Fragen zur Zusammenarbeit im Team und wie Konflikte gelöst werden, um sicherzustellen, dass die Werte des Unternehmens mit deinen übereinstimmen.

7 Fallstricke im Arbeitsvertrag – und wie man sie erkennt
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