7 Fallstricke im Arbeitsvertrag – und wie man sie erkennt
7 Fallstricke im Arbeitsvertrag – und wie man sie erkennt

7 Fallstricke im Arbeitsvertrag – und wie man sie erkennt

Vollzeit 36000 - 60000 € / Jahr (geschätzt) Kein Home Office möglich
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Auf einen Blick

  • Aufgaben: Achte auf Details im Arbeitsvertrag, um böse Überraschungen zu vermeiden.
  • Arbeitgeber: Rechtsberatung für Arbeits- und Sozialrecht mit Expertenwissen.
  • Mitarbeitervorteile: Wertvolle Einblicke in Arbeitsrecht und persönliche Entwicklung.
  • Warum dieser Job: Lerne, wie du deinen Arbeitsvertrag optimal gestaltest und schützt.
  • Gewünschte Qualifikationen: Interesse an Arbeitsrecht und gute Kommunikationsfähigkeiten.
  • Andere Informationen: Dynamisches Team mit spannenden Herausforderungen im Arbeitsrecht.

Das voraussichtliche Gehalt liegt zwischen 36000 - 60000 € pro Jahr.

Wer einen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommt, sollte auf die Details achten. Das schützt später vor bösen Überraschungen. Saarbrücken/Offenburg (dpa/tmn) – Die neue Aufgabe ist motivierend, das Gehalt passt, das Team ist nett – es könnte der neue Traumjob sein. Doch wer jetzt eilig zum Kugelschreiber greift, könnte so manche Tücke im Arbeitsvertrag übersehen. Davon kann es viele geben. Auf welche es unter anderem ankommt, erklären der Arbeitsrechtler Jürgen Markowksi und Malin Hochscheid. Sie ist Beraterin für Arbeits- und Sozialrecht in der Arbeitskammer des Saarlandes. 1. Form Schwarz auf Weiß, mit Unterschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer: So sind Arbeitsverträge in der Regel gestaltet. Aber: Auch mündlich geschlossene Arbeitsverträge sind grundsätzlich gültig. Das Nachweisgesetz sehe zwar vor, dass Arbeitsverträge schriftlich geschlossen werden, «die Nichtbeachtung dessen hat jedoch keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Vertragsschlusses an sich», sagt Arbeitsrechtler Jürgen Markowski. Dennoch sei ein verschriftlichtes Dokument sinnvoll, um besprochene Konditionen und Regelungen des Arbeitsverhältnisses nachweisen zu können. Aus Sicht der Beschäftigten sollte ein Arbeitsvertrag immer ausgewogen gestaltet sein und die Interessen beider Seiten berücksichtigen. «Arbeitgeber, die sich bereits bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags einseitig nur auf ihre Interessen schauen, werden sich auch in der weiteren Zusammenarbeit mein wenig kooperativ und fair zeigen», gibt Markowski zu bedenken. Übrigens: Wird im Arbeitsvertrag auf Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge verwiesen, sollten diese unbedingt berücksichtigt werden. 2. Probezeit Eine Probezeit bietet beiden Vertragspartnern eine verkürzte Kündigungsfrist von meistens zwei Wochen, wobei auch längere Kündigungsfristen vereinbart werden können. Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen, wird in manchen Fällen aber auch kürzer gestaltet. «Gehe ich davon aus, dass ich in dem Unternehmen bleiben will, ist es besser, wenn ich keine oder eine kurze Probezeit habe. Will ich mir das Unternehmen erstmal anschauen, ist eine längere Probezeit besser. Hier zählt die jeweilige Interessenlage», sagt Malin Hochscheid. Achtung, Verwechslungsgefahr: Die Probezeit wirkt sich nicht auf den Kündigungsschutz aus. Der Kündigungsschutz greife unabhängig von der Probezeit grundsätzlich nach sechs Monaten des Betriebsverhältnisses, erklärt Hochscheid. Vor Ablauf dieser Zeit können Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen, ohne Gründe zu nennen. Auch sollte die Probezeit nicht mit einem Probearbeitsverhältnis verwechselt werden. Hier kommt es auf den Wortlaut an. «Findet sich im Arbeitsvertrag eine Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis zur Erprobung auf sechs Monate befristet ist, sollte man hellhörig werden», sagt Jürgen Markowski. Dann nämlich ende das Arbeitsverhältnis automatisch nach sechs Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 3. Tätigkeitsbeschreibung Je konkreter die Tätigkeitsbeschreibung, desto besser? Jein. Je genauer Aufgabe, Postion und Stelle im Arbeitsvertrag beschrieben werden, desto weniger Spielraum habe der Arbeitgeber, um einseitig andere Aufgaben zuzuweisen, erklärt Markowski. Klauseln, nach denen ein Arbeitgeber jederzeit eine andere Tätigkeit zuweisen darf, seien unzulässig. Zum Problem kann das allerdings werden, wenn betriebsbedingte Kündigungen anstehen. «Bei der Frage, wer konkret gekündigt wird, muss der Arbeitgeber nämlich innerhalb der Vergleichbaren eine soziale Auswahl vornehmen und die Person kündigen, die sozial am wenigsten schutzwürdig ist», sagt Jürgen Markowski. In diesem Fall könne sich eine zu enge Beschreibung des Tätigkeitsfeldes möglicherweise negativ für den Arbeitnehmer auswirken. 4. Arbeitsort Bei der Angabe des Arbeitsortes kommt es auf die jeweiligen Umstände an. «Wenn der Arbeitsort nicht festgelegt ist, könnte der Arbeitgeber nach billigem Ermessen versetzen», sagt Malin Hochscheid. Möchte man das vermeiden, empfiehlt sich ein Arbeitsvertrag mit konkretem Einsatzort und ohne Versetzungsklausel. Gegebenenfalls ließe sich auch eine Vereinbarung treffen, die sich an einem festgelegten Radius orientiert, so Malin Hochscheid. 5. Arbeitszeit Bei der Arbeitszeit unterscheidet man zwischen der Arbeitszeitdauer und Arbeitszeitlage. Erstere legt die Zahl der Arbeitsstunden, die pro Woche, Tag oder Monat zu leisten ist, fest. Die Arbeitszeitlage bestimmt, in welchen Zeiträumen die Arbeit geleistet wird. Die Arbeitszeitdauer ist grundsätzlich zwingend für einen gültigen Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Anders ist es bei der Arbeitszeitlage. «Die unterliegt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Wenn man nur zu bestimmten Zeiten arbeiten will oder kann, beispielsweise wegen der Betreuung von Kindern, müssen diese Zeiten im Arbeitsvertrag festgelegt sein», sagt Malin Hochscheid. 6. Überstunden Reicht die festgelegte Arbeitszeitdauer nicht aus, um die Aufgaben zu erfüllen, können auch mal Überstunden fällig werden. «Dabei sollte unbedingt festgelegt sein, ob die Überstunden in Freizeit oder Geld ausgeglichen werden», sagt Malin Hochscheid. In vielen Arbeitsverträgen finden sich Klauseln, die besagen, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden. Vorsicht: Solche Klauseln sind nur gültig, wenn sie transparent gestaltet sind und «zumindest eine Höchstgrenze der Stunden angeben, die mit dem Gehalt abgegolten sein sollen», sagt Jürgen Markowski. 7. Kündigung Wer kündigt, will das Arbeitsverhältnis meistens möglichst schnell beenden. Der Gesetzgeber sieht für Beschäftigte eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende vor. In manchen Arbeitsverträgen ist die Kündigungsfrist jedoch anders festgelegt. «Vorsicht ist bei Klauseln geboten, die die Kündigungsfrist für Arbeitnehmende an die Betriebszugehörigkeit knüpfen. Was auf den ersten Blick fair aussieht, entpuppt sich bei der Jobsuche als Hemmschuh», sagt Jürgen Markowski. Übrigens: Normalerweise könne ein Arbeitsverhältnis, unter Berücksichtigung der jeweiligen Fristen, auch schon vor dem eigentlichen Arbeitsantritt gekündigt werden, sagt Markowski. «Allerdings gibt es Arbeitsvertragsklauseln, die die Kündigung vor Arbeitsantritt ausschließen. Das beschränkt natürlich die Möglichkeiten, einen anderen Job anzunehmen», so der Jurist. #J-18808-Ljbffr

7 Fallstricke im Arbeitsvertrag – und wie man sie erkennt Arbeitgeber: Europeonline Magazine

Als Arbeitgeber in Saarbrücken/Offenburg bieten wir eine motivierende Arbeitsumgebung, in der Teamarbeit und Fairness großgeschrieben werden. Unsere Mitarbeiter profitieren von flexiblen Arbeitszeiten, individuellen Entwicklungsmöglichkeiten und einer offenen Unternehmenskultur, die Raum für Ideen und persönliche Entfaltung lässt. Zudem legen wir großen Wert auf transparente Arbeitsverträge, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen und somit ein sicheres Arbeitsverhältnis gewährleisten.
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Kontaktperson:

Europeonline Magazine HR Team

StudySmarter Bewerbungstipps 🤫

So bekommst du den Job: 7 Fallstricke im Arbeitsvertrag – und wie man sie erkennt

Tipp Nummer 1

Mach dir eine Liste von Fragen, die du im Vorstellungsgespräch stellen möchtest. Das zeigt nicht nur dein Interesse, sondern hilft dir auch, herauszufinden, ob das Unternehmen wirklich zu dir passt.

Tipp Nummer 2

Nutze dein Netzwerk! Sprich mit Freunden, Bekannten oder ehemaligen Kollegen über offene Stellen. Oft erfährt man so von Jobs, die noch nicht ausgeschrieben sind.

Tipp Nummer 3

Bereite dich gut auf das Vorstellungsgespräch vor. Informiere dich über das Unternehmen und überlege dir, wie deine Fähigkeiten und Erfahrungen dort einen Mehrwert bieten können.

Tipp Nummer 4

Bewirb dich direkt über unsere Website! So hast du die besten Chancen, gesehen zu werden und zeigst, dass du wirklich an der Stelle interessiert bist.

Diese Fähigkeiten machen dich zur top Bewerber*in für die Stelle: 7 Fallstricke im Arbeitsvertrag – und wie man sie erkennt

Aufmerksamkeit für Details
Kenntnisse im Arbeitsrecht
Verhandlungsgeschick
Analytische Fähigkeiten
Kommunikationsfähigkeiten
Verständnis von Vertragsklauseln
Fähigkeit zur Problemlösung
Kenntnis von Kündigungsfristen
Verständnis von Probezeiten
Fähigkeit zur Erstellung von Tätigkeitsbeschreibungen
Kenntnis von Arbeitszeitregelungen
Fähigkeit zur Analyse von Arbeitsverträgen
Flexibilität
Kooperationsfähigkeit

Tipps für deine Bewerbung 🫡

Sei klar und präzise: Wenn du deine Bewerbung schreibst, achte darauf, dass alles klar und verständlich ist. Vermeide es, um den heißen Brei herumzureden – wir wollen wissen, wer du bist und was du kannst!

Pass auf die Details auf: Achte darauf, dass du alle geforderten Unterlagen beifügst und die Anforderungen im Jobangebot genau beachtest. Nichts ist frustrierender, als eine Bewerbung abzulehnen, weil etwas fehlt oder nicht passt.

Zeig deine Motivation: Erkläre uns, warum du bei StudySmarter arbeiten möchtest und was dich an der Stelle reizt. Deine Begeisterung kann den Unterschied machen und uns zeigen, dass du wirklich zu uns passen würdest!

Bewirb dich über unsere Website: Um sicherzustellen, dass deine Bewerbung direkt bei uns landet, bewirb dich bitte über unsere Website. So können wir deine Unterlagen schnell und unkompliziert bearbeiten!

Wie du dich auf ein Vorstellungsgespräch bei Europeonline Magazine vorbereitest

Verstehe den Arbeitsvertrag

Bevor du zum Interview gehst, solltest du den Arbeitsvertrag gründlich durchlesen. Achte auf Details wie Probezeit, Kündigungsfristen und Überstundenregelungen. So kannst du gezielte Fragen stellen und zeigst, dass du gut vorbereitet bist.

Fragen vorbereiten

Bereite dir eine Liste von Fragen vor, die du dem Arbeitgeber stellen möchtest. Das zeigt dein Interesse an der Position und hilft dir, mehr über die Unternehmenskultur und die Erwartungen zu erfahren. Frag nach den konkreten Aufgaben und dem Team, mit dem du arbeiten wirst.

Selbstbewusst auftreten

Komm selbstbewusst und positiv ins Interview. Zeige, dass du motiviert bist und die Herausforderung annimmst. Ein freundliches Lächeln und Augenkontakt können viel bewirken. Denk daran, dass das Interview auch für dich eine Chance ist, das Unternehmen kennenzulernen.

Klarheit über deine Erwartungen

Sei dir über deine eigenen Erwartungen an den Job und den Arbeitsvertrag im Klaren. Wenn es um Gehalt, Arbeitszeiten oder andere Bedingungen geht, sei bereit, deine Vorstellungen klar zu kommunizieren. Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden und zeigt, dass du weißt, was du willst.

7 Fallstricke im Arbeitsvertrag – und wie man sie erkennt
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