Auf einen Blick
- Aufgaben: Teilzeit während der Elternzeit arbeiten und Familie sowie Beruf vereinbaren.
- Unternehmen: Unternehmen, das flexible Arbeitsmodelle für Eltern bietet.
- Vorteile: Sicherer Arbeitsplatz, flexible Arbeitszeiten und Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Weitere Informationen: Tolle Möglichkeit, Berufserfahrung zu sammeln und gleichzeitig für die Familie da zu sein.
- Warum dieser Job: Gestalte deine Karriere und dein Familienleben gleichzeitig – du hast die Kontrolle!
- Qualifikationen: Interesse an Teilzeitarbeit und Bereitschaft zur Kommunikation mit dem Arbeitgeber.
Das prognostizierte Gehalt liegt zwischen 1000 - 2000 € pro Monat.
Wie organisieren wir Baby und Beruf? Eine Option: Auch in Elternzeit können Mütter und Väter in Teilzeit berufstätig sein. Familienleben und Beruf: Viele frischgebackene Eltern wollen beides und sind zudem auf das Geld aus ihrem Job angewiesen. Da kann es eine gute Option sein, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Aber wer hat eigentlich Anspruch darauf? Wie viel dürfen Eltern arbeiten? Und was gibt es beim Antrag zu beachten? Antworten auf wichtige Fragen.
Was unterscheidet reguläre Teilzeit und Teilzeit in Elternzeit? Elternteilzeit hat gegenüber der normalen Teilzeit vor allem zwei Vorteile: einen besonderen Kündigungsschutz und die garantierte Rückkehr in die vorher geltende Arbeitszeit. Außerdem darf der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, während die normale Teilzeit aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden kann. Dringende betriebliche Gründe darzulegen, ist für einen Arbeitgeber viel schwieriger.
Fristen, Form, Fakten: Was müssen Eltern beim Antrag beachten? Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten will, muss beim Arbeitgeber einen Antrag stellen. Die Beantragung muss schriftlich und rechtzeitig geschehen. Die Fristen sind gesetzlich vorgeschrieben: Mindestens sieben Wochen vor Beginn der Teilzeit, sofern das Kind unter drei Jahre alt ist, und mindestens 13 Wochen vor Beginn der Teilzeit, wenn das Kind zwischen drei und acht Jahre alt ist. Im Antrag ist zwingend anzugeben, wann und in welchem Umfang die Teilzeitarbeit stattfinden soll. Es empfiehlt sich außerdem, auch die Verteilung der Arbeitszeit mit anzugeben. Wenn die Elternzeit innerhalb der ersten drei Jahre erstmalig ankündigt wird, ist dem Arbeitgeber die Elternzeit-Planung für die nächsten zwei Jahre schriftlich mitzuteilen. Nach den zwei Jahren können Eltern ihre Elternteilzeittätigkeit abermals unter Beachtung der entsprechenden Frist von mindestens sieben bzw. 13 Wochen beantragen.
Wie viele Stunden dürfen Eltern in Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen? Die Arbeitszeit muss im monatlichen Durchschnitt 15 bis 32 Wochenstunden (bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren sind, 30 Wochenstunden) betragen. Es kommt dabei nicht auf die einzelne Woche, sondern auf den Durchschnitt pro Monat an. Werden in der einen Woche Überstunden gemacht, können diese in der Folgewoche ausgeglichen werden. Wird die maximale monatliche Stundengrenze jedoch überschritten, endet die Elternzeit und gegebenenfalls auch der Elterngeldanspruch.
Muss der Arbeitgeber dem Antrag zustimmen? Der Arbeitgeber muss den Teilzeitantrag akzeptieren, wenn tatsächlich ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit besteht. Das ist dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate ohne Unterbrechung besteht. Weitere Voraussetzungen: Das Unternehmen beschäftigt mehr als 15 Arbeitnehmer und der Elternteil, der den Antrag stellt, möchte mindestens zwei Monate zwischen 15 und 32 Wochenstunden arbeiten. Außerdem darf es keine dringenden betrieblichen Gründe geben, die gegen die Teilzeit sprechen.
Was tun, wenn der Plan nicht aufgeht? Krankheit, kein Kita-Platz oder eine erneute Schwangerschaft: Pläne zur Elternteilzeit können sich schnell ändern. Grundsätzlich ist der einmal festgelegte Zeitraum für Elternteilzeit verbindlich. Die Elternteilzeit kann also nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers beendet oder umgeplant werden, es sei denn, die Arbeitnehmerin nimmt die Mutterschutzfrist für ein Folgekind in Anspruch. Eltern können aber einen Antrag auf Änderung stellen. Es hängt dann davon ab, welche Gründe vorliegen. Grundsätzlich kann man alles verhandeln.
In Teilzeit während der Elternzeit: Das müssen Sie wissen Arbeitgeber: Europeonline Magazine
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Wie man sich auf ein Vorstellungsgespräch bei Europeonline Magazine vorbereitet
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