Auf einen Blick
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Sichtbare Tattoos? Das möchten Arbeitgeber bei ihren Beschäftigten mit viel Kundenkontakt teils nicht sehen. Foto: Oneinchpunch/Westend61/dpa-tmn
Düsseldorf (dpa/tmn) –
Was ziehe ich zur Arbeit an? In vielen Jobs bestimmt der Arbeitgeber mit – und manchmal auch bei anderen Fragen des äußeren Erscheinungsbilds. Doch was darf er eigentlich vorschreiben? Zwei Arbeitsrechtsexperten geben Antworten.
Darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kleidungsvorschriften machen?
Grundsätzlich ja – aber nicht unbegrenzt. Arbeitgeber haben ein Direktionsrecht. Sie dürfen bestimmen, was gearbeitet wird, wo gearbeitet wird, womit gearbeitet wird, wie gearbeitet wird. Aber auch Arbeitnehmer haben Rechte, das Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit beispielsweise.
«Es geht immer um eine Abwägung im Einzelfall», sagt Till Bender, Jurist beim Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Ziel ist, die Interessen beider Seiten so in Einklang zu bringen, dass niemand unverhältnismäßig eingeschränkt wird.
Bei der Kleidung etwa sind Vorgaben aus Hygiene- und Sicherheitsgründen zulässig, von der OP-Kleidung im Krankenhaus bis zum Schutzhelm auf der Baustelle. «Hier gibt es wenig Interpretationsspielraum», sagt Bender. «Der Arbeitgeber darf solche Maßnahmen anordnen und muss die Kleidung zur Verfügung stellen und bezahlen.»
Auch im Supermarkt oder in der Gastronomie sind Vorschriften für eine einheitliche Dienstkleidung erlaubt, etwa um Mitarbeitende für Kunden erkennbar zu machen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 3 SLa 224/24) bewertete die Kündigung gegen einen Monteur im Streit um eine rote Arbeitshose als rechtmäßig: Er erschien statt in Rot in Schwarz, wurde deshalb mehrmals abgemahnt und verlor schließlich seinen Job. Die Kleidervorschrift sei, so das Gericht gerechtfertigt, zum einen diene sie der Sicherheit in der Produktionshalle, zum anderen «der Wahrung der Corporate Identity».
Berücksichtigt werden muss bei Kleidungsvorgaben, so Bender, das Prinzip der Gleichbehandlung: Es kann Frauen nicht vorgeschrieben werden, ausschließlich Röcke zu tragen. Genauso wenig dürfe männlichen Angestellten der Rock untersagt werden, wenn dieser generell zur Dienstkleidung gehört.
Bei der Einführung von Dienstkleidung muss übrigens der Betriebs- oder Personalrat einbezogen werden: «Vorgaben zur Arbeitskleidung sind mitbestimmungspflichtig», sagt Bender. Meist wird dann eine Betriebsvereinbarung geschlossen.
Was gilt in Unternehmen ohne Dienstkleidung?
Gibt es im Betrieb keine einheitliche Dienstkleidung, kommt es besonders auf den Einzelfall an – und vor allem darauf, ob die Tätigkeit Kundenkontakt beinhaltet. «Man muss immer schauen, welches konkrete Interesse der Arbeitgeber verfolgt – und ob dieses schwerer wiegt als das Recht der Beschäftigten auf Selbstbestimmung», sagt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). Das Weisungsrecht dürfe also nicht pauschal ausgeübt werden, sondern müsse immer begründet sein.
Wer Kontakt zu Kunden hat, muss mit strikteren Vorgaben rechnen. Jeans mit Löchern, auffällige Piercings oder bunte Haare können hier im Einzelfall untersagt werden, sofern dies begründet wird. «Wenn eine gewisse Außenwirkung erwünscht ist, kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass die Kleidung seriös und der Tätigkeit angemessen ist», sagt Görzel.
Anders sieht es bei Tätigkeiten ohne Kundenkontakt aus. Dort sei der rechtliche Spielraum für Kleiderregeln erheblich eingeschränkter, so Görzel: «Einem Sachbearbeiter im Großraumbüro wird man die kurze Hose im Sommer kaum verbieten können.» Hier dürfe der Arbeitgeber keine pauschalen Regeln durchsetzen, sondern müsse begründen, warum bestimmte Kleidungsstücke nicht erwünscht sind.
Dürfen Arbeitgeber Tattoos, Piercings oder lange Haare verbieten?
Tätowierungen, Piercings und Frisuren fallen ebenfalls unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Eine Einschränkung ist nur erlaubt, wenn das Erscheinungsbild etwa dem Ansehen des Unternehmens schadet – was stark vom Kontext abhängt. «Bei Tattoos muss man schauen: Wo befinden sie sich, wie ist das Umfeld im Job?», sagt Görzel.
In manchen Berufen, etwa im Bankwesen, in der Hotellerie oder bei der Polizei, können sichtbare Tätowierungen problematisch sein – vor allem, wenn sie großflächig, provokant oder thematisch heikel sind. Wenn es um Sicherheitsfragen geht, zum Beispiel bei langen Haaren, lasse sich, so Görzel, meist ein Kompromiss finden.
Kann man für sein Aussehen abgemahnt werden?
Ja, wenn Beschäftigte gegen konkrete Vorgaben oder Sicherheits- und Hygieneregeln verstoßen, wenn beispielsweise OP-Personal mit langen, lackierten Fingernägeln arbeiten möchte oder Küchenkräfte ohne Haarnetz. «Dann ist eine Abmahnung zulässig», sagt Volker Görzel. Weigert sich ein Arbeitnehmer weiterhin, sich an die Kleiderordnung zu halten, kann eine Kündigung ausgesprochen werden.
Was können Beschäftigte tun, wenn es zum Streit kommt?
Sowohl Bender als auch Görzel empfehlen, das Gespräch zu suchen, möglichst früh und möglichst offen. Und mit einer gewissen Bereitschaft, sich sachlich mit den Argumenten der Führungskräfte auseinanderzusetzen – etwa, wenn es um Hygiene, Sicherheit oder Kundenwahrnehmung geht, sagt Till Bender.
Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte nicht zögern, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen – etwa durch den Betriebsrat. Auch eine Vertrauensperson im Team kann helfen, die Situation zu deeskalieren. Schwierig allerdings wird es, sagt Volker Görzel, wenn das Thema Kleidung nur der Auslöser ist, der Konflikt hingegen ganz andere Ursachen hat.
Hat sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren verändert?
Ja – sie ist liberaler geworden. Tätowierungen, ungewöhnliche Frisuren oder modische Eigenheiten werden heute deutlich toleranter bewertet als noch vor zehn oder zwanzig Jahren. Auch der gesellschaftliche Wandel und der Fachkräftemangel spielen eine Rolle.
«Viele Unternehmen zeigen sich offener, wenn das äußere Erscheinungsbild zwar unkonventionell, aber im Arbeitsalltag unproblematisch ist», sagt Görzel. Trotzdem gilt: Das Persönlichkeitsrecht endet dort, wo berechtigte Interessen des Arbeitgebers oder anderer Beschäftigter verletzt werden. Was erlaubt ist – und was nicht –, bleibt also in vielen Fällen eine Frage des Einzelfalls.
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Wann Arbeitgeber beim Aussehen mitreden dürfen Arbeitgeber: Europeonline Magazine
Kontaktperson:
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✨Tip Nummer 1
Informiere dich über die Kleiderordnung und die Erwartungen des Unternehmens, bei dem du dich bewirbst. Wenn du weißt, welche Standards gelten, kannst du dich besser darauf vorbereiten und zeigen, dass du die Unternehmenswerte verstehst.
✨Tip Nummer 2
Nutze dein Netzwerk, um mehr über die Unternehmenskultur zu erfahren. Sprich mit aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitern, um herauszufinden, wie das Unternehmen zu Themen wie Kleidung und persönlichem Erscheinungsbild steht.
✨Tip Nummer 3
Bereite dich auf mögliche Fragen zu deinem Erscheinungsbild im Vorstellungsgespräch vor. Überlege dir, wie du deine persönlichen Stilentscheidungen in Einklang mit den Erwartungen des Arbeitgebers bringen kannst.
✨Tip Nummer 4
Zeige während des Vorstellungsgesprächs, dass du flexibel bist und bereit, dich an die Unternehmensrichtlinien anzupassen. Dies kann helfen, einen positiven Eindruck zu hinterlassen und deine Chancen auf eine Einstellung zu erhöhen.
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Tipps für deine Bewerbung 🫡
Verstehe die Anforderungen: Lies die Stellenbeschreibung sorgfältig durch und achte auf spezifische Anforderungen oder Erwartungen, die an das äußere Erscheinungsbild gestellt werden. Dies hilft dir, deine Bewerbung gezielt anzupassen.
Betone deine Flexibilität: Wenn du in deiner Bewerbung auf dein Verständnis für Kleiderordnungen und die Bedeutung des äußeren Erscheinungsbilds eingehst, zeigst du, dass du bereit bist, dich den Unternehmensrichtlinien anzupassen.
Persönliche Note: Füge in deinem Anschreiben eine persönliche Note hinzu, indem du erklärst, wie du deine Individualität mit den Anforderungen des Unternehmens in Einklang bringen kannst. Dies zeigt, dass du über das Thema nachgedacht hast.
Relevante Erfahrungen: Erwähne in deinem Lebenslauf oder Anschreiben relevante Erfahrungen, bei denen du dich an Kleiderordnungen gehalten hast oder in einem kundenorientierten Umfeld gearbeitet hast. Das unterstreicht deine Eignung für die Position.
Wie du dich auf ein Vorstellungsgespräch bei Europeonline Magazine vorbereitest
✨Kleidung und Erscheinungsbild
Achte darauf, dass dein Outfit dem Unternehmensstil entspricht. Informiere dich im Vorfeld über die Kleiderordnung des Unternehmens und wähle Kleidung, die professionell und angemessen ist.
✨Selbstbewusstsein zeigen
Präsentiere dich selbstbewusst und authentisch. Zeige, dass du stolz auf dein Aussehen bist, aber sei auch bereit, über mögliche Anpassungen zu sprechen, falls dies im Rahmen der Unternehmensrichtlinien erforderlich ist.
✨Vorbereitung auf Fragen zum Erscheinungsbild
Bereite dich darauf vor, Fragen zu deinem Aussehen, wie Tattoos oder Piercings, zu beantworten. Überlege dir, wie du deine Entscheidungen begründen kannst und welche positiven Aspekte sie für deine Arbeit mit sich bringen.
✨Offene Kommunikation
Sei bereit, offen über deine Ansichten zur Kleiderordnung und zu deinem persönlichen Stil zu sprechen. Zeige Verständnis für die Sichtweise des Arbeitgebers und suche nach einem Kompromiss, der beiden Seiten gerecht wird.