Schulleiter (m/w/d) Grundschule Schwepnitz

Schulleiter (m/w/d) Grundschule Schwepnitz

Schwepnitz Vollzeit Kein Homeoffice möglich
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Stellenbezeichnung

Schulleiter (m/w/d)

Standort / Abteilung

Im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung, unbefristet an einer Grundschule.

Verantwortlichkeiten

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende Schulleiterin bzw. stellvertretender Schulleiter oder als Referentin bzw. Referent in der Schulaufsicht oder im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert.

Voraussetzungen

  • Belegbare Befähigung für ein Lehramt oder Lehrbefähigung für zwei Fächer bzw. Abschluss der Qualifizierung gemäß 27 Abs. 2 Lehrer-Qualifizierungsverordnung.
  • Fachschulabschluss als Lehrer für die unteren Klassen mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch und Mathematik sowie für ein Wahlfach.
  • Zwei Jahre Lehrtätigkeit in der Grundschule bei einer Befähigung für ein anderes Lehramt.
  • Besoldung/Vergütung mindestens nach BesGr. A13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung.

Vorteile und Zulassungen

  • Überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule.
  • Ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation.
  • Umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung.
  • Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule.
  • Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt.

Weitere Informationen

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV‑L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

EEO- und Schwerbehinderteninformation

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.

Datenschutz

Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.smk.sachsen.de/bewerberdaten.

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Kontaktdaten:

Federal State of Saxony Recruiting-Team