Auf einen Blick
- Aufgaben: Leitung und Organisation der Förderschule sowie konzeptionelle Arbeit im pädagogischen Bereich.
- Unternehmen: Die Westlausitzschule Kamenz ist eine Förderschule mit einem klaren Fokus auf individuelle Förderung.
- Vorteile: Möglichkeit zur Verbeamtung und Vergütung nach BesGr. A 13/EG 13.
- Weitere Informationen: Teilnahme an Führungskräftequalifizierung in Sachsen ist verpflichtend.
- Warum dieser Job: Gestalten Sie die Schulentwicklung aktiv und bringen Sie Ihre Ideen in einem kreativen Umfeld ein.
- Qualifikationen: Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik oder vergleichbare Qualifikationen sowie zweijährige Lehrtätigkeit.
Das prognostizierte Gehalt liegt zwischen 45000 - 60000 € pro Jahr.
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle des stellvertretenden Schulleiters an der betreffenden Förderschule unbefristet zu besetzen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit:
- Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik oder Lehrbefähigung für einen Förderschwerpunkt und ein Fach an Förderschulen bzw. Abschluss der Qualifizierung nach § 27 Abs. 2 Nr. 3 Lehrer-Qualifizierungsverordnung
- Befähigung für ein anderes Lehramt oder Lehrbefähigung bzw. Abschluss der Qualifizierung gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 oder 6 Lehrer-Qualifizierungsverordnung
- zweijährige Lehrtätigkeit an der Förderschule
- Besoldung/Vergütung mindestens nach BesGr. A 13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung
Von Vorteil:
- überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule
- ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation
- umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung
- Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß § 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellten behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.
stellvertretender Schulleiter (m/w/d) Westlausitzschule Kamenz, Schule mit dem Förderschwerpunk[...] Arbeitgeber: Federal State of Saxony
Die Westlausitzschule Kamenz bietet eine unbefristete Stelle als stellvertretender Schulleiter. Die Schule legt Wert auf kreative Ansätze in der Sonderpädagogik und fördert die persönliche Entwicklung ihrer Schüler. Zudem gibt es Unterstützung für schwerbehinderte Bewerber.