Im Finanzamt Bonn-Außenstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle im Bereich Büroservice (m/w/d) in Teilzeit (Stellenanteil 50%) zu besetzen.
- Post- und Botendienst: Bearbeitung der Eingangspost der Dienststelle (Öffnen, Sichten, Zuordnungen und Weiterleiten der (elektronischen) Poststücke entsprechend der Zuständigkeiten), Transport von Posteingängen in die jeweiligen Stellen, Leerung des Hausbriefkastens und der damit verbundenen Bewegung von größeren Mengen an Eingangspost (Gewicht bis zu 20kg möglich), Fertigstellung der Ausgangspost für Bodendienste und Postdienstleister, Abholung und Abgabe von Paketsendungen in externen Paketshop
- Scannen: Datenerfassung – und Nachbearbeitung im Scan‑Verfahren
- Pfortendienst: Besetzung der Pforte während den allgemeinen Öffnungszeiten, Einlasskontrolle und Regelung des Besucherverkehrs auch via eines Online‑Terminvereinbarungstools, Erteilung von allgemeinen Auskünften, Warenannahmen
- Materialverwaltung: Unterstützung bei der Materialverwaltung, Ausgabe von Material während der Materialausgabe und bei Bedarf, Auffüllen der Materiallager im Dienstgebäude
- Altaktenverwaltung: Unterstützung der Altaktenverwaltung, Vertretung der Altaktenverwaltung im Bedarfsfall
- Sonstige Tätigkeiten: Ablage- und Sortierarbeiten auf Zuweisung, sonstige Tätigkeiten auf Zuweisung
Anforderungsprofil
- Nach Möglichkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Kommunikationsfähigkeit
- Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und Kolleginnen und Kollegen
- ausgeprägte Dienstleistungsbereitschaft
- Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Motivation und Lernbereitschaft
- schnelle Auffassungsgabe
- Flexibilität im spontanen Wechsel zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen
- Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
- sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)
Die Tätigkeit ist bewertet mit der Entgeltgruppe3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV‑L). Eine weitere Entwicklung ist bei entsprechender Aufgabenübertragung möglich.
Die Wochenarbeitszeit beträgt bei der in Teilzeit zu besetzenden Stelle 19 Stunden und 55 Minuten und kann nach Rücksprache teilweise im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit abgeleistet werden. Der Arbeitszeitrahmen ist grundsätzlich von Montag bis Freitag zwischen 06.30 Uhr und 18.30 Uhr.
Besonders wichtig: Voraussetzung wird eine körperliche Belastbarkeit aufgrund der regelmäßig anfallenden Tätigkeiten. Dazu gehören beispielsweise das kurzzeitige Heben und Tragen von Gegenständen und Akten bis zu20kg, sowie ein hinreichendes Seh- und Hörvermögen.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen entgegen, sondern werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Die Ausschreibung wendet sich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für Rückfragen steht Ihnen im Finanzamt Bonn-Außenstadt Frau Franke unter der Rufnummer0228/7268‑2124 gerne zur Verfügung.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Finanzamt Bonn-AußenstadtBachstraße 3653119Bonn. E‑Mail: Service-206@fv.nrw.de. Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter des Finanzamtes Bonn-Außenstadt c/o Finanzamt Bonn-Außenstadt. E‑Mail: Datenschutzbeauftragter_FA206@fv.nrw.de.
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E‑Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art.6 Abs.1 lit.a, Art.6 Abs.1 lit.Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. §83 Abs.4 Landesbeamtengesetz (LBG) und §18 Absatz1 Datenschutzgesetz NRW (DSGNRW), sowie Art.9 Abs.2 lit.a, Art.9 Absatz3 DSGVO i.V.m. §83 Absatz4 LBG und §18 Abs.3 Satz1 DSGNRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel15 bis18 und21 der DSGVO.
Recht auf Auskunft (Art.15 DSGVO)
Recht auf Berichtigung (Art.16 DSGVO)
Recht auf Löschung (Art.17 DSGVO)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DSGVO)
Recht auf Widerspruch (Art.21 DSGVO)
Recht auf Beschwerde (Art.77 DSGVO)
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDINRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
#J-18808-Ljbffr
Unbefristete Mitarbeiterstelle (m/w/d) in Teilzeit (0,5) im Büroservice im Finanzamt Bonn Außenstadt Arbeitgeber: Finanzamt Bonn-Außenstadt
Als Arbeitgeber in der Finanzverwaltung NRW bieten wir Ihnen ein duales Studium, das Theorie und Praxis optimal verbindet. Mit einer intensiven Betreuung, flexiblen Arbeitszeiten und vielfältigen Karrieremöglichkeiten schaffen wir eine unterstützende und inklusive Arbeitsumgebung, die auf persönliche und berufliche Entwicklung ausgerichtet ist. Genießen Sie zudem die Vorteile einer sicheren Anstellung und einer hervorragenden Work-Life-Balance in der malerischen Umgebung von Nordkirchen.
Kontaktdaten:
Finanzamt Bonn-Außenstadt Recruiting-Team