Jurist/in in Wien

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Aufgaben und Tätigkeiten

Rechtliche Vertretung der Mandantinnen und Mandanten vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden in einfacheren Causen sowie Einschreiten als Amtspartei in den gesetzlich vorgesehenen Fällen Umfassende anwaltliche Beratung der Mandantinnen und Mandanten in einfacheren Causen, unabhängige Bearbeitung von Anspruchschreiben von Bürgerinnen und Bürgern gegen den Bund (insb. "Aufforderungsverfahren") sowie Mitwirkung an Gesetzes- und Verordnungsvorhaben sowie Begutachtung von Entwürfen Besuch von Ausbildungsveranstaltungen Erfordernisse

Österreichische Staatsbürgerschaft Erfolgreicher Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Universitätsstudiums (mindestens Bachelorstudium gemäß Z 1.12. oder Z 1.12a. der Anlage 1 zum BDG 1979) Unbescholtenheit Abgeschlossene Gerichtspraxis Bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst (im Falle der festgestellten Tauglichkeit) Bereitschaft zu bundesweiten Dienstreisen Absolvierung der Rechtsanwaltsprüfung (sofern nicht bereits vorhanden) sowie der Prokuratursprüfung binnen fünf Jahren ab Dienstantritt in der Finanzprokuratur Was Sie weiters mitbringen:

Profunde Kenntnisse der österreichischen Rechtsordnung, insbesondere Begeisterung für das Aufgabengebiet der Finanzprokuratur. Selbständiges, eigeninitiatives und lösungsorientiertes Arbeiten Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit Erfahrungen in einer Anwaltskanzlei von Vorteil Was wir Ihnen bieten:

Abwechslungsreiche und juristisch herausfordernde Causen Anwaltliche Beratung und Vertretung anspruchsvoller Klientel vor Gerichten und Behörden (wie etwa der Obersten Organe der Republik Österreich samt nachgeordneter Dienststellen und staatsnaher Unternehmen) Aktive Einbindung in die Mandantenbetreuung von Beginn an Fachliche und persönliche Weiterbildungsmöglichkeiten Attraktives Einzelbüro in Top-Innenstadtlage Langfristige Perspektive in einem professionellen und kollegialen Arbeitsumfeld Jobsicherheit des öffentlichen Dienstes Moderne Arbeitsinfrastruktur Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt. Mindestbezug bzw. Mindestentgelt: Der angeführte Mindestbezug bzw. das angeführte Mindestentgelt (brutto) erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. Kontaktinformation

Rückfragen an: Dr. Michaela Faller, Präsidialanwältin Tel.: 01/51439 509 002 bzw. per e-mail: michaela.faller@bmf.gv.at

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Kontaktdaten:

Finanzprokuratur Recruiting-Team