Mitarbeiter*in im Verwaltungsbereich Finanzen in Oberursel

Mitarbeiter*in im Verwaltungsbereich Finanzen in Oberursel

Oberursel Vollzeit Kein Homeoffice möglich
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Wir sind als Verein Frauen helfen Frauen Hochtaunuskreis e.V. der Träger des Frauenhauses Oberursel und der Beratungs- und Interventionsstelle. Grundlage der Arbeit des seit 1981 bestehenden Vereins ist die Wahrung und Förderung des Rechts jeder Frau und jedes Kindes, ein gewaltfreies Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Der Verein besteht aus ca. 110 Mitgliedern, derzeit 13 hauptamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und einem ehrenamtlich arbeitenden Vorstand.

Mitarbeiter*in im Verwaltungsbereich Finanzen

Voll – oder Teilzeit

Ihre Aufgaben:

  • Zahlungsverkehr und Banking
  • Verwaltung der öffentlichen Fördergelder, Spenden und Bußgelder
  • Unterstützung der Buchhaltung in Zusammenarbeit mit unserem Steuerbüro
  • Erstellung von internen Bilanzen und Reportings
  • Allgemeine kaufmännische Aufgaben
  • Aktive eigenständige Unterstützung der pädagogischen Teams und des Vorstandes
  • Konzeptionelles Arbeiten in diesem Verwaltungsbereich

Ihr Profil:

  • Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung mit einschlägigen Fachkenntnissen
  • Erfahrung in der Buchhaltung
  • Ausgeprägtes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge
  • Gute Kenntnisse der IT-Standardsoftware (insbes. Sicherer Umgang mit MS-Office)
  • Erfahrungen in der Einführung digitaler Systeme (u.a. Datev und andere Softwarelösungen) Kenntnisse
  • Zuverlässig, strukturiert und zahlenaffin
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit, Engagement und Belastbarkeit
  • Bereitschaft in einem engagierten Frauenteam zu arbeiten

Wir bieten:

  • Eigenverantwortliches Arbeiten
  • Modernes Arbeitsumfeld
  • Vergütung in Anlehnung an TVÖD- VKA
  • Vielseitigen und interessanten Arbeitsplatz in einem engagierten interdisziplinären Team
  • Gesellschaftlich wertvolle soziale Arbeit

Aufgrund der spezifischen Thematik erfordert die Stellenbesetzung eine weibliche Fachkraft. Gem. § 8 Abs.1 AGG ist das Geschlecht der einzustellenden Person aufgrund des Schutzbedürfnisses der Klientinnen eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung.

Alles weitere würden wir gerne mit Ihnen persönlich besprechen.

Weitere Informationen zum Verein und unserer Arbeit finden Sie unter www.frauenhaus-oberursel.de

#J-18808-Ljbffr

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Kontaktdaten:

Frauen helfen Frauen - Hochtaunuskreis e.V. Recruiting-Team