Auf einen Blick
- Aufgaben: Berate und entwickle Sicherheitskonzepte für einen sicheren Arbeitsplatz.
- Unternehmen: Wertschätzende Unternehmenskultur mit viel Gestaltungsspielraum.
- Vorteile: 30 Tage Urlaub, betriebliche Altersvorsorge und kostenlose Mobilitätsangebote.
- Weitere Informationen: Dynamisches Umfeld mit Weiterbildungsmöglichkeiten und Verantwortung.
- Warum dieser Job: Gestalte aktiv die Sicherheit am Arbeitsplatz und schütze deine Kollegen.
- Qualifikationen: Abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und technisches Wissen.
Das prognostizierte Gehalt liegt zwischen 45000 - 55000 € pro Jahr.
Ein abwechslungsreicher, sicherer und interessanter Arbeitsplatz mit viel Gestaltungsspielraum und verantwortungsvollen Aufgaben.
Wertschätzende Unternehmenskultur und angenehme Arbeitsatmosphäre.
- Vergütung nach Entgeltgruppe E10 (vergleichbar TVöD-VKA für bis zu 39 WStd.)
- 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr bei 5 Tagen/Woche, sowie arbeitsfreie Tage am 24.12. und am 31.12. des Jahres.
- Jahressonderzahlung (sofern der Arbeitsvertrag bis zum 01.12. des Kalenderjahres besteht).
- Betriebliche Sozialleistungen (Jobticket Deutschland und betriebliche Altersvorsorge, kostenfreies Call a Bike).
- Betriebliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
Erstellen und Weiterentwickeln der Gefährdungsbeurteilungen.
Schnittstellen zur Arbeitsmedizin: enge Zusammenarbeit mit Betriebsärzten und aktives Mitwirken in arbeitsmedizinischen Fragestellungen.
Entwickeln von Schutzmaßnahmen.
Beratung und Koordination im Bereich Hygiene und Infektionsschutz.
Organisation und Durchführung von Schulungen und Unterweisungen.
Zusammenarbeit mit Betriebsärzten, Betriebsrat, Berufsgenossenschaft und Behörden.
Analyse von Arbeitsunfällen und Ableitung von Präventionsmaßnahmen.
Qualifikationen:
- Abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 7 ASiG und DGUV.
- Abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder Studium z. B. in den Bereichen Ingenieurwesen, Technik, Umwelt.
- Berufserfahrung im Bereich Arbeitsschutz, in pädagogischen oder sozialen Einrichtungen erwünscht.
- Fundierte Kenntnisse des Arbeitsschutzrechts, insbesondere ArbSchG, ASiG, GefStoffV, BetrSichV, DGUV-Vorschriften.