Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
- Zulassung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern für die Lotsenbrüderschaft Weser I zum 01.09.2027
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten. Mehr unter www.damit-alles-läuft.de .
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beabsichtigt,
Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter (m/w/d)
zum 1. September 2027 für das
nach §9 Gesetz über das Seelotswesen (Seelotsgesetz - SeeLG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213), das zuletzt durch Artikel 72 Absatz 6 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, zuzulassen.
Bewerbungsfrist 31. März 2027
Arbeitsbeginn 01.09.2027
Laufbahn gehobener Dienst
Bewerbergruppe: Tarifbeschäftigte / Beamte
Arbeitsort
Bezeichnung: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Ort: Kiel
PLZ: 24106
Bundesland: Schleswig-Holstein
Voraussetzungen für die LA3-Seelotsenausbildung (§9 Abs. 2 SeeLG)
Die Dauer der LA3-Seelotsenausbildung beträgt 12 Monate. Zu diesem Ausbildungsabschnitt kann sich bewerben, wer
- im Besitz eines gültigen Befähigungszeugnisses Kapitän NK nach §29 Absatz1 Nummer3 der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) ohne Einschränkung nach §9 See-BV
oder - im Besitz eines durch gültigen Anerkennungsvermerk nach § 20 Absatz 2 See-BV anerkanntes Befähigungszeugnis mit Befugnis zum Kapitän ohne Einschränkungen ist
und - ein gültiges Zeugnis über seine gesundheitliche Eignung für den Seelotsenberuf vorlegt (§ 9 Abs. 2 Nummer 3 SeeLG) und seine psychologische Eignung für den Seelotdienst in einem psychologischen Eignungstest nachweist (Kontaktadressen erfahren Sie über die GDWS),
- eine Seefahrtzeit von mindestens 24 Monaten innerhalb der letzten 5Jahre in einer dem Befähigungszeugnis entsprechenden nautisch verantwortlichen Position abgeleistet hat;
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und gute Kenntnisse in der englischen Sprache nachweist;
- die erforderliche Zuverlässigkeit (§9 Abs. 1 SeeLG) besitzt;
- den Nachweis über eine bestandene praktische Eingangsprüfung hinsichtlich der Fertigkeiten im Shiphandling/Manövrieren eines Schiffes erbringt (§ 9 Abs. 2 Nr. 5 SeeLG).
Bewerbungsschluss:
für LA3-Ausbildung: 31.03.2027
Hinweis: Ich bitte um Beachtung, dass eine Änderung des SeeLG für Dezember 2026 zu erwarten ist.
Wichtiger Hinweis: Nach der Änderung des SeeLG müssen Nachweise spätestens innerhalb drei Wochen nach dem Bewerbungsschluss eingereicht werden, später eingehende Nachweise werden nicht berücksichtigt.
Ansprechpersonen
Frau Helmecke, Tel.: +49 (0228) 70 904489 oder über E-Mail: lotspersonalwesen@wsv.bund.de
#J-18808-Ljbffr
Zulassung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern für die Lotsenbrüderschaft Weser I zum 01.09.2027 in Kiel Arbeitgeber: Generaldirektion-Wasserstra
Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen bietet Ihnen als Ingenieurin/Ingenieur (m/w/d) ein spannendes und zukunftsorientiertes Arbeitsumfeld, in dem Sie aktiv an der Gestaltung lebendiger Wasserstraßen mitwirken können. Mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, umfangreichen Weiterbildungsmöglichkeiten und einer starken Vereinbarkeit von Familie und Beruf schaffen wir eine unterstützende und inklusive Arbeitskultur. Profitieren Sie von einem sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und einem engagierten Team, das sich für die Daseinsvorsorge und den Wirtschaftsstandort Deutschland einsetzt.
Kontaktdaten:
Generaldirektion-Wasserstra Recruiting-Team