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Hamburgischen Bürgerschaft

Details

  • Anzahl der Mitarbeiter
    100 - 200

Die Hamburgische Bürgerschaft ist das Landesparlament der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie hat die Aufgabe, Gesetze zu beschließen, den Haushalt zu bewilligen und die Regierung zu kontrollieren. Die Bürgerschaft besteht aus 121 Abgeordneten, die alle fünf Jahre gewählt werden. Die Sitzungen der Bürgerschaft sind öffentlich und finden im Hamburger Rathaus statt.

Die Bürgerschaft hat verschiedene Ausschüsse, die sich mit speziellen Themen wie Bildung, Gesundheit und Verkehr befassen. Diese Ausschüsse bereiten die Entscheidungen der Bürgerschaft vor und überwachen die Arbeit der Verwaltung. Die Abgeordneten der Bürgerschaft sind Mitglieder verschiedener Fraktionen, die die politischen Parteien repräsentieren.

Ein wichtiger Teil der Arbeit der Bürgerschaft ist die Bürgerbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger können Petitionen einreichen und an öffentlichen Anhörungen teilnehmen. Die Bürgerschaft fördert auch die politische Bildung und bietet verschiedene Informationsangebote für die Öffentlichkeit an.

Die Geschichte der Hamburgischen Bürgerschaft reicht bis ins Mittelalter zurück. Sie hat sich im Laufe der Jahrhunderte weiterentwickelt und an die modernen Anforderungen angepasst. Heute spielt sie eine zentrale Rolle in der politischen Landschaft Hamburgs und trägt zur demokratischen Willensbildung bei.

Die Bürgerschaft arbeitet eng mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg zusammen, der die Exekutive bildet. Gemeinsam setzen sie sich für das Wohl der Stadt und ihrer Bewohner ein. Die Bürgerschaft ist ein Symbol für die demokratischen Traditionen und die politische Kultur Hamburgs.

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