Konrektorin/Konrektor - zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben an einer Grund- und Hauptschule (m/w/d)
Die allgemeinen Erwartungen an Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal.
Auf der Grundlage des Geschäftsverteilungsplans hat die zukünftige Stelleninhaberin/ der zukünftige Stelleninhaber insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Unterstützung der Schulleitung bei der Organisation und Verwaltung des Schulbetriebes:
- Koordination des Ganztagsangebots
- Monatliche Auflistung VSS-Stunden sowie der erbrachten Mehrarbeit und der Fehltage der Lehrkräfte
- Erstellung des Vertretungs- und Aufsichtspläne unter Berücksichtigung pädagogischer und rechtlicher Gesichtspunkte sowie des Vertretungskonzeptes der Schule
- Unterstützung der Schulleitung bei der Steuerung der pädagogischen und curricularen Schulentwicklung:
- Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des schulischen Medienkonzepts
- Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des schuleigenen Förderkonzepts und des inklusiven Unterrichts
- Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der systematischen schulinternen Evaluation
Unsere Anforderungen
Voraussetzungen:
- Lehramt an Grundschulen oder Lehramt H/R
Erwünschte weitere Kompetenzen:
- Innovationsbereitschaft und –kompetenz, nachgewiesen vorzugsweise durch erfolgreiche Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Schule (z.b. Ganztagsschulentwicklung, Unterrichtsentwicklung, interne Evaluation)
- Hohe Planungs- und Organisationsfähigkeit, nachgewiesen durch erfolgreiche Mitarbeit bei der Umsetzung schulischer Projekte (vorzugsweise in den Bereichen inklusive Beschulung, Organisation eines Ganztagsangebotes) sowie durch vorausschauende und planvolle Aufgabenerledigung
- Hohes Maß an Kooperations- und Teamfähigkeit, nachgewiesen z. B. in der schulinternen Zusammenarbeit und in der Kooperation mit außerschulischen Partnern
- Kommunikations- und Beratungskompetenz, nachgewiesen vorzugsweise in der Beratung von Lehrkräften, Schülern und Eltern in Hinblick auf schulische Fördermaßnahmen (Möglichkeiten der inklusiven Beschulung)
- Hohes Maß an Motivations- und Konfliktfähigkeit und Genderkompetenz
- Kompetenzen in der Leitung und Koordination der Förderstufe, aktive Gestaltung der pädagogischen und organisatorischen Arbeit der Förderstufe, Koordination der Zusammenarbeit der beteiligten Lehrkräfte und Unterstützung einer verbindlichen, kontinuierlichen Weiterentwicklung der Förderstufenkonzepte
Fritzlar, den 31.08.2026
gez. Wohlfart-Bornemann, SAD'in
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.
Ressort / Verfahren Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen / Funktionsstellen Schulbereich
Veröffentlichungsdatum 21.10.2026
Bewerbungsschluss 02.12.2026
Humboldt-SchuleHumboldtstraße 534497 Korbach
Personalverwaltende Dienststelle Staatliches Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-FrankenbergAm Hospital 934560 Fritzlar
Auswählende Dienststelle Staatliches Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-FrankenbergAm Hospital 934560 Fritzlar
Arbeitszeit / Besoldungs- / Entgeltgruppe Vollzeit / A13 AZ
Vertragsart / Art der Stelle Unbefristet / Beförderungen/Funktionsstellen
#J-18808-Ljbffr
Konrektorin/Konrektor - zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben an einer Grund- und Hauptschule (m/w/d) in Fritzlar Arbeitgeber: hessen.de
Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt bietet eine herausragende Arbeitsumgebung, in der Teamarbeit und persönliche Entwicklung großgeschrieben werden. Mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, einem modernen Arbeitsplatz und der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten unterstützt das Schulamt seine Mitarbeiter dabei, Beruf und Familie optimal zu vereinbaren. Zudem fördert das Unternehmen aktiv die Gleichstellung und bietet zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten, um die fachliche und persönliche Weiterentwicklung seiner Angestellten zu gewährleisten.