Konrektorin / Konrektor als die ständige Vertreterin / der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülerinnen und Schülern (m/w/d)
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).
Unsere Aufgaben
- Erstellung von Stundenplänen, Vertretungsplänen und Aufsichtsplänen
- Einsatz externer Vertretungskräfte planen und organisieren
- Weiterentwicklung und Förderung der internen Kooperationsstrukturen insbesondere im Schulleitungsteam und der "Erweiterte Schulische Betreuung"
- Kooperation sowie konstruktive Zusammenarbeit mit verschiedenen außerschulischen Kooperationspartnern
- Begleitung und Weiterentwicklung aktueller Schulentwicklungsprozesse und der damit verbundenen Schulprogrammarbeit, im Besonderen der inklusiven Beschulung und der Ganztagsschulentwicklung hin zur Weiterentwicklung der Schule im Pakt für den Nachmittag
- Unterstützung bei der Planung und Organisation von Konferenzen und Dienstbesprechungen
- Unterstützung der Schulleiterin/ des Schulleiters bei der Verwaltung und Organisation des Schulbetriebs in den Bereichen Personal- und Schülerverwaltung (u. a. Verwaltungsarbeit mit Office, in LUSD und in PPB)
- Unterstützung der Schulleiterin bei Aufgaben, die das bilinguale Projekt Deutsch-Italienisch und das griechische Sprachenangebot betreffen
Unsere Anforderungen
- Lehramt an Grundschulen
- Bewährung als Beamtin/Beamter auf Lebenszeit oder unbefristetes Angestelltenverhältnis mit mindestens dreijähriger Beschäftigungszeit in diesem Lehramt
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Medienkompetenz
- Team- und Dialogfähigkeit
- hohe interkulturelle Kompetenz
- Erfahrungen in der Mitarbeit im Schulleitungsteam einer selbstständigen Schule
- Erfahrungen bei der Organisation und Durchführung von Schulaufnahmeverfahren
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Konrektorin / Konrektor als die ständige Vertreterin / der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülerinnen und Schülern (m/w/d)
Ressort / Verfahren Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen / Funktionsstellen Schulbereich
Veröffentlichungsdatum 14.10.2026
Bewerbungsschluss 03.11.2026
Berufserfahrung >3 Jahre
Personalverwaltende Dienststelle Staatliches Schulamt für die Stadt FrankfurtBreitlacher Straße 9260489 Frankfurt am Main
Auswählende Dienststelle Staatliches Schulamt für die Stadt FrankfurtBreitlacher Straße 9260489 Frankfurt am Main
Arbeitszeit / Besoldungs- / Entgeltgruppe Vollzeit / A13 AZ
Vertragsart / Art der Stelle Unbefristet / Beförderungen/Funktionsstellen
#J-18808-Ljbffr
Konrektorin / Konrektor als die ständige Vertreterin / der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülerinnen und Schülern (m/w/d) in Gau-Algesheim Arbeitgeber: hessen.de
Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt bietet eine herausragende Arbeitsumgebung, in der Teamarbeit und persönliche Entwicklung großgeschrieben werden. Mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, einem modernen Arbeitsplatz und der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten unterstützt das Schulamt seine Mitarbeiter dabei, Beruf und Familie optimal zu vereinbaren. Zudem fördert das Unternehmen aktiv die Gleichstellung und bietet zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten, um die fachliche und persönliche Weiterentwicklung seiner Angestellten zu gewährleisten.