Rektorin / Rektor einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern (m/w/d)
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 02. März 2026 (ABI.3/26, S.88 ff).
- Begleitung und Weiterentwicklung aktueller Schulentwicklungsprozesse sowie Unterstützung der Qualitätssicherung, im Besonderen in den Bereichen Startchancenprogramm und Ganztag
- Steuerung und Weiterentwicklung zu einer erfolgreich arbeitenden Schule im Pakt für den Nachmittag
- Weiterentwicklung von Strukturen, die digital unterstütztes Lehren und Lernen ermöglichen
- Begleitung und Fortschreibung schulischer Konzepte
- Förderung und Weiterentwicklung vorhandener Organisations- und Kommunikationsstruk-turen
- Förderung und Weiterentwicklung kollegialer Koordination- und Beratungsstrukturen und der Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams
- Konstruktive Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien sowie den außerschulischen Kooperationspartnern
- Planung und Organisation von Konferenzen und Dienstbesprechungen
- Durchführung administrativer Aufgaben der Schule (u. a. Verwaltungsarbeit mit Office, in der LUSD, in PPB, im Hessischen Schulprogramm)
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Grundschulen
- Erfahrungen mit Leitungsaufgaben im Bereich der Schulentwicklung und Verwaltung und Erfahrungen als Schulleitungsmitglied einer Grundschule
- Bewährung als Beamtin/Beamter auf Lebenszeit oder unbefristetes Angestelltenverhältnis mit mindestens dreijähriger Beschäftigungszeit in diesem Lehramt
Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Begleitung und Strukturierung von Schulentwicklungsprozessen
- pädagogische Kompetenz in relevanten Handlungsfeldern der Grundschulpädagogik, insbesondere der Ganztagsschulentwicklung, der inklusiven Beschulung und der Medienbildung
- hohe interkulturelle Kompetenz
- hohe kommunikative Kompetenz, einschließlich Beratungskompetenz
- Führungskompetenz
- Organisations- und Planungskompetenz
- Dialog- und Teamfähigkeit
- sichere Kenntnisse schulrechtlicher und arbeitsrechtlicher Bestimmungen
- Kenntnisse in der Personal- und Budgetplanung sowie -verwaltung
- sichere Kenntnisse in der Anwendung der schulischen EDV-Programme
- Belastbarkeit
Allgemeine Hinweise
Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.
Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage hoch.
Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 8. Januar 2016 (ABl. S. 18) entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Rektorin / Rektor einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern (m/w/d)
Ressort / Verfahren Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen / Funktionsstellen Schulbereich
Veröffentlichungsdatum 22.10.2026
Bewerbungsschluss 11.11.2026
Berufserfahrung >3 Jahre
MünzenbergerschuleEngelthaler Straße 3460435 Frankfurt am Main
Personalverwaltende Dienststelle Staatliches Schulamt für die Stadt FrankfurtBreitlacher Straße 9260489 Frankfurt am Main
Auswählende Dienststelle Staatliches Schulamt für die Stadt FrankfurtBreitlacher Straße 9260489 Frankfurt am Main
Arbeitszeit / Besoldungs- / Entgeltgruppe Vollzeit / A14
Vertragsart / Art der Stelle Unbefristet / Beförderungen/Funktionsstellen
#J-18808-Ljbffr
Rektorin / Rektor einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern (m/w/d) in Gau-Algesheim Arbeitgeber: hessen.de
Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt bietet eine herausragende Arbeitsumgebung, in der Teamarbeit und persönliche Entwicklung großgeschrieben werden. Mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, einem modernen Arbeitsplatz und der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten unterstützt das Schulamt seine Mitarbeiter dabei, Beruf und Familie optimal zu vereinbaren. Zudem fördert das Unternehmen aktiv die Gleichstellung und bietet zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten, um die fachliche und persönliche Weiterentwicklung seiner Angestellten zu gewährleisten.