Studiendirektorin/Studiendirektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben (m/w/d)
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin/den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen vom 2. März 2026 (ABI. 3/26, S. 88 ff.). Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll die Aufgaben der Leiterin/des Leiters des Ganztagsbereichs selbstständig und eigenverantwortlich auf Grundlage des aktuellen Geschäftsverteilungsplans wahrnehmen. Dazu gehören:
- Organisation, Weiterentwicklung und selbständige sowie eigenverantwortliche Leitung des Ganztagsschulbereiches, einschließlich des Wahlpflicht- und Wahlunterrichtes;
- Vertretung der Schule nach außen, Pflege und Ausbau der außerschulischen Kooperationen in enger Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt, dem Schulamt, der gemeinnützigen Gesellschaft Gießen@Schule gGmbH, der Jugendwerkstatt sowie Vereinen und weiteren Kooperationspartnern/Sponsoren;
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- Regelmäßige Mitarbeit im Schulleitungsteam, Übernahme des Vorsitzes in Fachausschüssen der Abschlussprüfungen, Mitwirkung bei schulischen und außerschulischen Informationsveranstaltungen insbesondere „Ricarda informiert“.
Unsere Anforderungen
Für die zu besetzende Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien;
- Mehrjährige Unterrichtstätigkeit im gymnasialen Bildungsgang in den Sekundarstufen I und II einer Gesamtschule.
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht
- IT-Kenntnisse, insbesondere Erfahrungen im Umgang mit schulischen Verwaltungsprogrammen (Untis, IServ, LUSD, Hessisches Schulportal);
- Ausgeprägte Planungs- und Organisationsfähigkeit, besonders in der Personal- und Budgetverwaltung;
- Sehr hohe Fähigkeiten zur Zusammenarbeit im Team;
- Hohe Kompetenzen zur Weiterentwicklung von Schule und zur Umsetzung schulischer Vorhaben und Projekte.
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern. Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt oder bei der Hessischen Lehrkräfteakademie einzureichen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen. Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten. Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige Schulleiterin/Ihr derzeit zuständiger Schulleiter,
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin/Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent,
- die schulfachliche Dezernentin/der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle,
- die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle,
- die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle.
Studiendirektorin/Studiendirektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben (m/w/d)
Ressort / Verfahren Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen / Funktionsstellen Schulbereich
Veröffentlichungsdatum 23.10.2026
Bewerbungsschluss 05.12.2026
Berufserfahrung Ausschreibungstext
Ricarda-Huch-SchuleDammstraße 2635390 Gießen
Personalverwaltende Dienststelle Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den VogelsbergkreisSchubertstraße 6035392 Gießen
Auswählende Dienststelle Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den VogelsbergkreisSchubertstraße 6035392 Gießen
Arbeitszeit / Besoldungs- / Entgeltgruppe Vollzeit / A15
Vertragsart / Art der Stelle Unbefristet / Beförderungen/Funktionsstellen
#J-18808-Ljbffr
Studiendirektorin/Studiendirektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben (m/w/d) in Gießen Arbeitgeber: hessen.de
Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt bietet eine herausragende Arbeitsumgebung, in der Teamarbeit und persönliche Entwicklung großgeschrieben werden. Mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, einem modernen Arbeitsplatz und der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten unterstützt das Schulamt seine Mitarbeiter dabei, Beruf und Familie optimal zu vereinbaren. Zudem fördert das Unternehmen aktiv die Gleichstellung und bietet zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten, um die fachliche und persönliche Weiterentwicklung seiner Angestellten zu gewährleisten.