Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor - als Leiterin/Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern - (m/w/d)
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Schulleiterin/den neuen Schulleiter ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen vom 2. März 2026 (ABl. 3/26 S. 88 ff.).
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an beruflichen Schulen
- Mindestens fünfjährige Bewährung in der Ausübung einer Funktionsstelle an einer beruflichen Schule mit den Berufsfeldern Gesundheit und Agrarwirtschaft oder in einer vergleichbaren Funktion in der Schulaufsicht
- Nachgewiesene Leitungserfahrung im Bereich Qualitätsmanagement sowie in der Organisation und Unterrichtsplanung in der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA) und weiterer Schulformen in den Berufsfeldern Gesundheit und Agrarwirtschaft
Die nachstehenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- Mindestens sechsmonatige Tätigkeit in der Bildungsverwaltung im schulaufsichtlichen Bereich des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen oder eines Staatlichen Schulamtes im Umfang von mindestens einer halben Stelle. Ein geringerer Stundenumfang kann durch eine entsprechend längere Tätigkeitsdauer ausgeglichen werden.
- Kenntnisse und Erfahrungen sowie Innovationsvermögen in den Bereichen Schulprogrammarbeit, Qualitätsmanagement, Unterrichtsentwicklung und Projektmanagement, insbesondere im Hinblick auf das eingeleitete SBS-Entwicklungsvorhaben und das Startchancen-Programm.
- sehr gute strategische Kompetenz angesichts sich wandelnder schulischer und überschulischer Rahmenbedingungen, verbunden mit hoher Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Kenntnisse und Erfahrungen in der zielführenden Positionierung einer Schule durch Akquise von und der Vernetzung und Arbeit mit internationalen Partnerorganisationen (z. B. Planung und Organisation von Erasmus+-Projekten inklusive Finanzplanung und Mittelverwaltung)
- erfolgreiche Vernetzung und Zusammenarbeit mit externen Partnern, z. B. abgebende Schulen, anderen Beruflichen Schulen, Schulträgern, Kammern, Betrieben sowie Fortbildungseinrichtungen
- pädagogische Kompetenz in verschiedenen Schulformen und Bildungsgängen der beruflichen Schulen, nachgewiesen durch mehrjährige Unterrichtserfahrung in den Schulformen der Schule, insbesondere in der Berufsorientierung sowie Berufsvorbereitung sowie durch die Begleitung vom SPS-Studenten und durch Mentoring von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst.
- sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen in schulischen Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprogrammen und im Budgetwesen, z. B. PPB, PSH, HESIS, UNTIS, Schulportal, sowie sichere Rechtskenntnisse zu allen Belangen der Schule
- sehr gute Kenntnisse im Bereich der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD), deren statistischen Auswertung sowie der Erstellung von spezifischen LUSD-Abfragen
- offenes und positives Auftreten in Verbindung mit einer sehr guten Kommunikations-, Team- und Empathie-Fähigkeit
- Genderkompetenz als eine Grundlage zukunftsorientierter Schul- und Personalentwicklung
- Integrations- und Konfliktfähigkeit sowie ein differenziertes und klares Rollenbewusstsein
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingehen.
Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusätzlich unmittelbar beim Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen eingehen.
Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Funktionsstelle an einem Studienseminar wird erwartet, dass Ausbildungsaufgaben im allgemeinpädagogischen Ausbildungsbereich und in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen werden können.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßgaben:
- Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
- Bei elektronischen Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), entfällt die zusätzliche unmittelbare Bewerbung beim Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
- Das für die Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens zuständige Fachreferat des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen
• Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailanschrift und Handynummer).
• Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
• Die Postanschrift des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen für Bewerbungen in Papierform lautet: Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden
Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor - als Leiterin/Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern - (m/w/d)
Ressort / Verfahren Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen / Funktionsstellen Schulbereich
Veröffentlichungsdatum 26.10.2026
Bewerbungsschluss 22.11.2026
Berufserfahrung Ausschreibungstext
Willy-Brandt-SchuleBrückenhofstraße 9034132 Kassel
Personalverwaltende Dienststelle Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt KasselWilhelmshöher Allee34119 Kassel
Auswählende Dienststelle Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und ChancenLuisenplatz 1065185 Wiesbaden
Arbeitszeit / Besoldungs- / Entgeltgruppe / A16
Vertragsart / Art der Stelle Unbefristet / Beförderungen/Funktionsstellen
#J-18808-Ljbffr
Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor - als Leiterin/Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern - (m/w/d) in Kassel Arbeitgeber: hessen.de
Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt bietet eine herausragende Arbeitsumgebung, in der Teamarbeit und persönliche Entwicklung großgeschrieben werden. Mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, einem modernen Arbeitsplatz und der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten unterstützt das Schulamt seine Mitarbeiter dabei, Beruf und Familie optimal zu vereinbaren. Zudem fördert das Unternehmen aktiv die Gleichstellung und bietet zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten, um die fachliche und persönliche Weiterentwicklung seiner Angestellten zu gewährleisten.