Das Aufgabenfeld der Professur umfasst unter anderem:
- Lehre im Hauptfach Horn in allen künstlerischen und künstlerisch-pädagogischenStudiengängen
- Lehre in der Kammermusik
- Mitverantwortung für die Organisation und Weiterentwicklung der Fachrichtung
Die Lehrverpflichtung entsprechend dem aktuellen Forschungs- und Entwicklungsstand ergibt sich aus § 4 (4) HSDAVO und beträgt bei einer künstlerischen Professur (50 %) in der Regel 10 Semesterwochenstunden.
Ihr Profil:
- abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Horn
- umfangreiche Erfahrung im Orchester sowie im solistischen und kammermusikalischen Bereich
- mehrjährige Lehrerfahrung im Fach Horn, vorzugsweise auf Hochschulniveau
- wünschenswert: organisatorische Erfahrung (z.B. in der akademischen Selbstverwaltung, im Orchestervorstand oder in außerinstitutionellen Veranstaltungen/Angeboten)
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