Professur für Photonische Quantentechnologie und Physik (W2)
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Hochschule Angewandte Wissenschaften München

Aufgaben

  • Sie übernehmen gegebenenfalls Lehrveranstaltungen aus verwandten Gebieten, auch in anderen Fakultäten.
  • Sie sind bereit und befähigt, Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache anzubieten.
  • Sie bilden sich didaktisch stetig fort und sind motiviert, neue Lehrmethoden, innovative Lehrtechnologien und Onlinelehre einzusetzen.
  • Sie arbeiten aktiv an der Weiterentwicklung des Fachgebiets, an der Internationalisierung der Fakultät und in der Selbstverwaltung der Hochschule mit.
  • Darüber hinaus engagieren Sie sich bei Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Wissens- und Technologietransfers.

Qualifikationen

  • Sie sind eine engagierte Person (m/w/d) mit wissenschaftlicher Expertise und Berufspraxis in Photonik und Physik und haben Freude daran, diese Inhalte an Studierende zu vermitteln. Sie unterrichten und entwickeln Lehrveranstaltungen und Praktika in diesen Bereichen, um den Studierenden sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Fähigkeiten zu vermitteln.
  • Sie verfügen über Kompetenzen und Erfahrungen in dem Bereich der photonischen Quantentechnologie und sind bereit, dieses Themengebiet in Forschung und Lehre mit Engagement zu vertreten.
  • Sie sind eine Persönlichkeit, die gerne lösungsorientiert im Team arbeitet.
  • Sie besitzen ein offenes Mindset.
  • Sie handeln innovativ.
  • Sie sind empathisch und kommunizieren offen.
  • Sie sind offen für Kooperationen innerhalb und außerhalb der Hochschule.
  • Deutsch ist Muttersprache oder Sie verfügen über sehr gute Deutschkenntnisse.
  • Ein abgeschlossenes Hochschulstudium, bevorzugt in Physik.
  • Pädagogische Eignung, welche Sie unter anderem durch die Probelehrveranstaltungen nachweisen.
  • Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch eine Promotion oder durch ein Gutachten über promotionsadäquate Leistungen nachgewiesen wird.
  • Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.

#J-18808-Ljbffr

Hochschule Angewandte Wissenschaften München

Kontaktperson:

Hochschule Angewandte Wissenschaften München HR Team

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Standort: München
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